Hallo,
ich habe aktuell folgendes Problem:
nach Aufstockung und Sanierung wird seit heute mein Haus verputzt und von außen isoliert. Damit die Handwerker auch den Teil, der zum Nachbargrundstück zeigt, verputzen können, müssen sie dieses betreten, da die Häuser Wand-an-Wand gebaut sind.
Dies verweigerte mein Nachbar heute mit den Worten, dass niemand sein Grundstück betreten dürfe. Ist das rechtens?
Dazu anzumerken ist noch, dass er bei seiner Aufstockung vor etlichen Jahren ständig auf unserem Grundstück war und an seinem Haus gearbeitet hat und er vor ca. zwei Jahren Maler beauftragt hat, die sein Haus unter anderem auch von unserem Grundstück aus gestrichen haben.
Ich hoffe, dass Sie mir hier kurzfristig helfen können und mir evtl. sogar gesetzliche Grundlagen für solch einen Fall nennen können.
Vielen Dank.
Verputzen der Hauswand vom Nachbargründstück aus
Verbaut?
Verbaut?
Klick
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Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Nachdem ich mich ein wenig in das Nachbarrechtsgesetz des Landes Hessen eingelesen habe, stellt sich für mich lediglich noch die Frage, ob es einen Unterschied macht, dass das Gerüst auf dem nachbarlichen Balkon aufgestellt werden muss (im Gegensatz zum Beispiel zum Garten)?
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Im Text des Nachbarrechts ist von ``Betreten des Grundstücks´´ die Rede, nicht speziell vom Garten. Das macht also keinen Unterschied.
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Der Balkon gehört aber doch zur Wohnung ? Ist schon ein Unterschied ob man das Grundstück oder die Wohnung betreten darf !?
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Natürlich: Garten, Balkon oder Wohnung sind ein riesiger Unterschied: In den seltensten Fällen muss man jedoch die Nachbarwohnung betreten, um Arbeiten auf seinem Grundstück auszuführen, oder?
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