Verschattung einer PV-Anlage/Grundbucheintrag

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschattung einer PV-Anlage/Grundbucheintrag

Hallo zusammen,

als juristischer Laie brauche ich eure Hilfe; durch einen geplanten Neubau wird meine kleine PV-Anlage vollständig verschattet. Kann man hier irgendwie größere Abstandsflächen erwirklen o. ä.?
Hilft ein Grundbucheintrag (wie geht man vor?); ich habe Online das hier gefunden:
"Damit die eigene Solaranlage künftig kein Schattendasein zu führen hat, hilft vor dem Bau entweder die bauliche Entwicklung vorauszusehen und die Standortwahl entsprechend anzupassen oder vertragliche oder grundbuchrechtliche Abwehransprüche feststellen zu lassen. Den Bauämtern wiederum obliegt die Aufgabe der Prüfung, inwieweit sich im Bestand eine "Gemengelage" an Solaranlagen gebildet hat, die eine Steuerung durch Bauleitplanung erfordern. "

Vielen Dank für eure Tipps!




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
hilft vor dem Bau entweder die bauliche Entwicklung vorauszusehen und die Standortwahl entsprechend anzupassen oder vertragliche oder grundbuchrechtliche Abwehransprüche feststellen zu lassen

Was davon hat man wie konkret umgesetzt?



Zitat (von OhneIdee123):
durch einen geplanten Neubau

Welchen Stand hat das Verfahren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2450 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
Den Bauämtern wiederum obliegt die Aufgabe der Prüfung, inwieweit sich im Bestand eine "Gemengelage" an Solaranlagen gebildet hat, die eine Steuerung durch Bauleitplanung erfordern.

Ob der Herr Rechtsanwalt für diese These auch eine Rechtsgrundlage findet? Ich glaube nur schwer.
Zudem würde dies nur für die Zukunft wirken.

Im Übrigen steht vor Deinem zitierten Teil folgendes:
Zitat:
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zeigt erneut auf, dass Eigentümer von Grundstücken mit Häusern, auf denen sich Photovoltaikanlagen befinden, grundsätzlich nicht vor Neubauvorhaben, die zu einer teilweisen Verschattung der Anlagen führen, geschützt sind.

https://www.rae-wandscher.de/rechtstipps/kein-recht-auf-verschattungsfreiheit/

Damit hat sich Deine Frage doch schon beantwortet.

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#3
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welchen Stand hat das Verfahren?


Unbekannt, Baufeldfreimachung hat begonnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von OhneIdee123):
hilft vor dem Bau entweder die bauliche Entwicklung vorauszusehen und die Standortwahl entsprechend anzupassen oder vertragliche oder grundbuchrechtliche Abwehransprüche feststellen zu lassen


Was davon hat man wie konkret umgesetzt?


Die Grundbuchsache möchte ich, falls möglich in Angriff nehmen, daher bitte ich hier als Laie um Hilfe, wie das von Statten gehen kann. Zum baulichen; ich habe den Standort gewählt, nachdem die max. Bauhöhe gesenkt wurde.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9500 Beiträge, 2016x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was davon hat man wie konkret umgesetzt?


anscheinend nichts

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38904 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
Die Grundbuchsache möchte ich, falls möglich in Angriff nehmen
Was möchtest du denn in das Grundbuch ( für dein Grundstück) eintragen lassen?

-Wie klein ist deine kleine PV-Anlage ?

- Wie groß und wie weit entfernt wird der Neubau?
- Das zum Neubau sagt zB der Bebauungsplan.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2450 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
Die Grundbuchsache möchte ich, falls möglich in Angriff nehmen,

Verabschiede Dich von dem Gedanken.

Du hast keine rechtliche Handhabe und den Nachbarn mit Geld überzeugen, dürfte unwirtschaftlich bis unmöglich sein.

Rede mit dem Nachbarn, was er vorhat. Im besten Falle lassen sich dadurch Deine Bedenken zerstreuen.
Mit geringer Erfolgsaussicht lässt sich der Nachbar auch auf Änderungen ein.

Zitat (von OhneIdee123):
ich habe den Standort gewählt, nachdem die max. Bauhöhe gesenkt wurde.

Ich gehe davon aus, dass der Nachbar die gesenkte zulässige Bauhöhe einhält.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18735 Beiträge, 10138x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
Die Grundbuchsache möchte ich, falls möglich in Angriff nehmen, daher bitte ich hier als Laie um Hilfe, wie das von Statten gehen kann.

Sie fragen den Eigentümer des Neubaugrundstücks, ob er mit einem Grundbucheintrag einverstanden ist.
Da so ein Grundbucheintrag eine krasse Wertminderung des Grundstücks darstellt, dürfe die Wahrscheinlichkeit eines Einverständnisses etwa bei 0% liegen.
Einen Grundbucheintrag ohne Einverständnis des Eigentümers des Neubaugrundstücks ist nicht möglich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1584 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
Zum baulichen; ich habe den Standort gewählt, nachdem die max. Bauhöhe gesenkt wurde.

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, wie sich die neue Bauhöhe auswirken könnte:
1. Sie führt nicht zur Verschattung. Dann hast du doch gar kein Problem
2. Sie führt trotzdem noch zur Verschattung. Dann hast du doch das Problem selber herbeigeführt indem du trotzdem die Anlage dorthin gebaut hast.

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#10
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was möchtest du denn in das Grundbuch ( für dein Grundstück) eintragen lassen?

-Wie klein ist deine kleine PV-Anlage ?

- Wie groß und wie weit entfernt wird der Neubau?
- Das zum Neubau sagt zB der Bebauungsplan.


1. 0,84 kwh
2. Das weiß ich nicht, ich bin, wie im OP beschrieben, auf diesen Vorschoag gestoßen, habe jedoch juristisch keine Ahnung davon
3. Ca. 5,5m entfernt

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#11
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat (von Harry van Sell):
Was davon hat man wie konkret umgesetzt?



anscheinend nichts


Da ich, wie gesagt, erst heute auf den entsprechenden Abschnitt aufmerksam geworden bin, bitte ich ja hier um Hilfe.

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#12
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie fragen den Eigentümer des Neubaugrundstücks, ob er mit einem Grundbucheintrag einverstanden ist.
Da so ein Grundbucheintrag eine krasse Wertminderung des Grundstücks darstellt, dürfe die Wahrscheinlichkeit eines Einverständnisses etwa bei 0% liegen.
Einen Grundbucheintrag ohne Einverständnis des Eigentümers des Neubaugrundstücks ist nicht möglich.


Das hilft mir doch schonmal weiter, wirft aber neue Fragen auf; ich muss also meine Ansprüche über einen Grundbucheintrag bei der "Gegenseite" sozusagen "sichern"? D. h. wie finde ich den Eigentümer des anderen Grundstücks heraus? Wo muss ich anfragen?

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#13
 Von 
OhneIdee123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, wie sich die neue Bauhöhe auswirken könnte:
1. Sie führt nicht zur Verschattung. Dann hast du doch gar kein Problem
2. Sie führt trotzdem noch zur Verschattung. Dann hast du doch das Problem selber herbeigeführt indem du trotzdem die Anlage dorthin gebaut hast.


Im Prinzip ist die Position des Gebäudes auf dem Grundstück masßgeblich, je nach Standort dann die Höhe. Das "selbst herbeigeführt" werte ich jetzt mal als juristendeutsche Aussage (?); als normalsterblichre bin ich davon ausgegangen, dass hier nur zwei Vollgeschosse+Dach erlaubt sind und nicht sechs Geschosse. Wie gesagt, ich habe keine Ahnung von dem Thema, was hier wohl manche zu stören scheint

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1584 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
grundbuchrechtliche Abwehransprüche feststellen zu lassen.

Was genau soll das bedeuten? Ich konnte dazu nix finden. Was genau soll da im Grundbuch eingetragen werden und vor allem: warum sollte der Eigentümer da zustimmen, sich in seinem Bauvorhaben einsvhränken zu lassen?
Zitat (von OhneIdee123):
0,84 kwh

Also ein sogenanntes "Balkonkraftwerk"? Die Dinger sind doch in 99% der Fälle mobil. Woanders hinstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1584 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
; als normalsterblichre bin ich davon ausgegangen, dass hier nur zwei Vollgeschosse+Dach erlaubt sind und nicht sechs Geschosse.

Ich bin auch nur Laie und urteile nach meinem "Common Sense".
Und der sagt mir, dass ein Bauvorhaben gemäß Bebauungsplan halt umgesetzt werden darf. Ob dabei 6 Geschosse auf dem fraglichen Grundstück erlaubt sind, sollte sich ja aus dem Bebauungsplan ergeben. Aber wenn ja, dann musst du das halt hinnehmen und hättest dich vorher erkundigen müssen. Das wäre zumindest,vwas ich gemacht hätte.

Mit
Zitat (von OhneIdee123):
was hier wohl manche zu stören scheint

Hat das gar nichts zu tun.

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#16
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2450 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
D. h. wie finde ich den Eigentümer des anderen Grundstücks heraus? Wo muss ich anfragen?

Schau einfach auf das Bauschild ;)
oder frage die Bauarbeiter
oder frage beim Grundbuchamt
oder beauftrage einen Privatdetektiv

Jeder soll auf seine Art glücklich werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
ich muss also meine Ansprüche über einen Grundbucheintrag bei der "Gegenseite" sozusagen "sichern"?

Es gibt keine Ansprüche.

Man kann freundlich anfragen, ob der Eigentümer des Grundstücks an einer Entwertung seines Grundstücks interessiert ist. Kombiniert mit dem Angebot einer Geldsumme, welche geeignet ist diese Entwertung aufzufangen (in der Regel ab 5stellig aufwärts).

Das lässt man dann ins Grundbuch eintragen, damit auch die Rechtsnachfolger daran gebunden sind.



Zitat (von OhneIdee123):
als normalsterblichre bin ich davon ausgegangen

Das irgendwelche nebulöse Hoffnungen im Gegensatz zu Fakten nicht belastbar sind, ist jetzt kein juristisches geprägtes Spezialwissen sondern fällt unter Allgemeinwissen.
Auch "Normalsterblichen" sollte es daher nicht fremd sein, das bei der Errichtung baulicher Anlagen welche abhängig von äußeren Faktoren sind, nur Fakten zählen und nichts anderes.
Das unterlassen der Beschaffung von validen Fakten fällt unter "selbst herbeigeführt".



Zitat (von OhneIdee123):
D. h. wie finde ich den Eigentümer des anderen Grundstücks heraus? Wo muss ich anfragen?

Man könnte versuchen beim Grundbuchamt Informationen zu erhalten. Da wäre dann das "berechtigte Interesse" darzulegen - ohne Anwalt in der Regel nicht mit großen Erfolgsaussichten gesegnet.
Aber auch Presse und soziale Medien können hilfreich sein.
Eventuell ist auch der Gemeinderat / Stadtrat geneigt, dass man die Kontaktdaten an den Eigentümer des Nachbargrundstückes gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38904 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
erst heute auf den entsprechenden Abschnitt aufmerksam geworden bin
Der ist aber nicht relevant.
Und für deine 0,84kWh-*Anlage* kannst du alles sein lassen. Sie spielt eine sehrsehr untergeordnete Rolle.
Woher weißt du das mit den 6 Geschossen?

Der Nachbar wird nach Baugenehmigung und Bebauungsplan bauen. Der darf das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41697 Beiträge, 14593x hilfreich)

Ich denke, der Fragesteller hat etwas noch nicht so ganz realisiert. Er hat keinen Anspruch darauf, dass eine Verschattung statt findet. Um den nächsten Schritt, nämlich die Umsetzung seiner Vorstellungen geht es doch im Augenblick gar nicht. Er kann im Augenblick einfach nur versuchen, eine Einigung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks herbei zu führen, diese dann gemeinsam im Grundbuch absichern lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38904 Beiträge, 6424x hilfreich)

Ich kaufe dir ein k und setze es passend ein.

Zitat (von wirdwerden):
Er hat keinen Anspruch darauf, dass keine Verschattung statt findet.


...wo kämen wir sonst mit solchen Ansprüchen hin... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4228 Beiträge, 685x hilfreich)

Zitat (von OhneIdee123):
als normalsterblichre bin ich davon ausgegangen, dass hier nur zwei Vollgeschosse+Dach erlaubt sind und nicht sechs Geschosse.

Einen Grundbucheintrag wird es nie geben. Wg. Ihrer Minianlage wird der Bauplan nicht um 4 Stockwerke gekürzt werden.
Zitat (von OhneIdee123):
Baufeldfreimachung hat begonnen.

Somit wird der Plan genehmigt sein, ohne ergibt die Baufeldfreimachung keinen Sinn.
Wenn der Bau fertig ist, dann sehen Sie, ob eine komplette Verschattung vorhanden sein wird.
Wenn ja, vielleicht bekommen sie die rund 250 € im Jahr vom Bauträger ersetzt. Fotos machen, dass die Anlage vor dem Neubau vorhanden war.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Fotos machen, dass die Anlage vor dem Neubau vorhanden war.

Die Umstände dass es 800 Watt sind sowie das ein Neubau hier vollständig verschatten wird (Die Sonne kommt von oben), lassen den Schluss zu, dass es sich um meine sog. Balkonanlage handeln dürfte.

Diese Anlagen sind mobil und sollten ggf. auch relativ einfach verkauft werden können.

Ich sehe nicht, wie man - wenn meine Mutmaßung zutrifft - jemals ernsthaft hätte was erreichen können.

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