Verschwiegene Sonderumlage - Arglistige Täuschung?

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bluecraven
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegene Sonderumlage - Arglistige Täuschung?

Hallo zusammen

meine Eltern haben eine Eigentumswohnung gekauft und haben kruz vor Zahlung des Kaufpreises (also nach Abschluss des Notarvertrages) erfahren, dass Ende Mai eine Sonderumlage fällig wird in Höhe von 2370 Euro und am 31.05.07 wiederum eine Sonderumlage in gleicher Höhe fällig wird. Diese Sonderumlagen wurden bereits Mai 2003 beschlossen. Die Höhe und die Fälligkeiten wurden ebenfalls bereits Mai 2003 festgeschrieben.
Der Verkäufer hat meinen Eltern die Eigentümerprotokolle von 2004 und 2005 gegeben. Auf die Nachfrage meiner Eltern berichtete er von sanierter Heizung und noch zu erfolgender Fassadensanierung wofür aber lediglich die Instandhaltungsrücklage erhöht wurde. Jetzt stellt er sich dumm und sagt er wusste nix von den Sonderumlagen. Auch die Maklerin hat die Sonderumlagen verschwiegen.
Wir wissen dass meine Eltern nun verpflichtet sind diese Sonderumlagen zu zahlen aber kann man hier den Verkäufer nicht wegen arglistiger Täuschung auf Schadenersatz verklagen? DANKE

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

In jedem Fall läuft das auf einen Vergleich raus. behalte die Sonderumlage vom Kaufpreis ein und rede mit dem Verkäufer.
Notfalls:
laß einen Anwalt ein Schreiben zur außergerichtlichen Einigung formulieren.
Dein Verschulden bzw. Deiner Eltern war sich nicht ausreichend informiert zu haben (Hausverwaltung / weitere Protokolle). Daher kann gerichtlich nur ein Vergleich rauskommen. Und die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten würde ich mir sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Immer wieder das gleiche Problem. Die käufer sind einfach zu leichtsinnig oder zu gutgläubig.

Immer sollte man vor dem Kauf den Verwalter
aufsuchen und mit Einverständnis des Voreigentümers Einsicht in die Unterlagen
nehmen.
wenn es nichts zu verbergen gibt, so ist das
auch kein Problem

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen