Verspätete Fertigstellung - Abzug von der Schlussrechnung

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Thoran
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verspätete Fertigstellung - Abzug von der Schlussrechnung

Hallo!

Wir haben gebaut. Baubeginn war der 11.07.2006. Im Vertrag mit der Baufirma haben wir uns eine Fertigstellung innerhalb von 6,5 Monaten garantieren lassen. Demnach hätte der Bau Ende Januar 2007 fertig gewesen sein müssen.

Fertigstellung (und Abnahme - ohne größere Beanstandungen) war dann aber erst am 15.05.2007. Die Baufirma hat also um etwa 4 Monate überzogen.

Nachdem abzusehen war, daß der Bau nicht innnerhalb der garantierten Bauzeit fertig werden würde, haben wir den Bauleiter auf den Termin hingewiesen (das war etwa Mitte Dezember 2006). Ende April 2007 haben wir ein Schreiben an den Bauunternehmer geschickt, in dem wir unsere Mehrkosten aufgeführt haben (da war der Abnahmetermin abzusehen).

Wir haben jetzt die Schlussrechnung erhalten. Darin fordert der Bauunternehmer jetzt die komplette Restsumme, ohne auf unser Schreiben eingegangen zu sein.

Es stellt sich uns jetzt die Frage, wie wir weiter vorgehen sollten:
1. Überweisen des geforderten Restbetrags und Rückfordern unserer Mehrkosten
2. Überweisen des geforderten Restbetrags abzgl. unserer Mehrkosten
3. Einschalten eines Anwaltes

Lösung 1. halte ich nicht für so gut, denn dann rennt man dem Geld höchstwahrscheinlich ewig hinterher. Bei Lösung 2 bin ich mir nicht sicher, ob wir einfach so kürzen dürfen. Lösung 3 möchte ich mir eigentlich für später noch offen halten, falls die Baufirma nicht auf unsere Forderungen eingeht (wir haben dort heute schon mal angerufen und Bescheid gegeben, daß unsere Mehrkosten noch nicht berücksichtigt worden sind).

Gruß,
Thorsten




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

Ich würde auf jeden Fall zu Punkt 3 tendieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.747 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.