Verspätete Fertigstellung

24. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
ETWKäufer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verspätete Fertigstellung

Hallo Forumsteilnehmer,

ich habe eine Neubau-ETW gekauft und im Kaufvertrag stand, dass eine Fertigstellung bis Ende Juni 07 angestrebt wird. In mehreren Zeitunsannoncen, in denen für andere Wohnungen des Objekts geworben wurde, wurde dann schon Ende 2006 der Juli oder sogar August 07 als Bezugstermin genannt. Vom Bauträger wurden wir jetzt informiert, dass eine Fertigstellung frühestens im August zu erwarten ist.
Ich frage mich jetzt, ob bzw. welche Möglichkeiten ich habe, aktiv zu werden. Die Annoncen belegen in meinen Augen, dass der Bauträger bereits 2006 wusste, dass eine Fertigstellung gar nicht bis Juni 07 möglich ist. Dem schlechten Wetter kann ja dieses Jahr niemand Verantwortung zuweisen.

Über Antworten von Euch wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Also, wenn da wirklich steht "angestrebt wird", dann sehe ich keine Chance, den Bauträger auf den Termin Ende Juni festzunageln. Diese Formulierung ist so schwammig, dass m. E. von vorn herein erkennbar war, dass man sich darauf besser nicht verlassen sollte. Normalerweise steht in einem Vertrag der Fertigstellungstermin und idealerweise wurde eine Vertragsstrafe für den Fall des Verzugs vereinbart.

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

Welcher Termin steht denn im Notarvertrag? Wenn kein genauer Termin drinsteht, hast Du Probleme, Dein Recht durchzusetzen. Bei mir stand ein genauer Tag und die Höhe der evtl. Entschädigung.

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#3
 Von 
ETWKäufer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Mittlerweile denke ich auch, dass es ein Fehler war, den Vertrag so zu unterschreiben, aber muss ein Bauträger überhaupt nicht dafür geradestehen wenn kein konkreter Tag genannt ist? Das geht irgendwie gegen mein Rechtsbewusstsein.

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Wieso soll der Bauträger grade stehen? Er ist doch nicht verpflichtet, einen konkreten Termin zu benennen. Du hättest im Rahmen des Kaufvertrags drauf bestehen müssen und es hätte eine Entschädigung bei Nichteinhaltung vereinbart werden können. Dass der Bauträger versucht, möglichst unkonkret zu bleiben, halte ich aus seiner Interessenlage für legitm.

Grüße

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