Verteilung Warmwasserkosten 50:50%

27. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Steffen Pohl
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Verteilung Warmwasserkosten 50:50%

Hallo Gemeinde,

die Verwaltung unserer Eigentumsanlage will auf Antrag einzelner Eigentümer die Verteilung der Warmwasserkosten von derzeit 30:70% auf 50:50% ändern. Braucht es dazu einen Mehrheizbeschluss, oder reicht die einfache Mehrheit? Als Begründung werden die extrem unterschiedlichen Warmwasserverbräuche (zw. 7m² und 70m²) im Jahr pro WE herangezogen. Lt. Heizkostenverordnung ist ja auch 50:50% möglich, aber eher ungewöhnlich.
Danke schon mal für Eure Info.

Gruß
Steffen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich vermute mal, ihr benötigt sogar einen Beschluss mit der Zustimmung ALLER Eigentümer, es sei denn ihr habt eine Gemeinschaftsordnung die darüber etwas aussagt.

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#2
 Von 
Steffen Pohl
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Das soll natürlich m³ heissen, sorry...

Steffen

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Die Verteilung 50:50 % ist nicht ungewöhnlich sondern auf unserer Ecke der Normalfall.
Kannst ja nicht jedes Jahr den Verteilerschlüssel ändern, weil die Bewohner ihr Wasch/Heizverhalten ändern.
Eine Änderung der Aufteilung per Beschluss ist nur möglich, wenn ihr eine Gemeinschaftsordnung habt, die zulässt, das ihr den Schlüssel ändert. Gibt es nur eine Teilungserklärung mit 30:70 % als Zahl, braucht ihr ALLE Ja-Stimmen.

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#4
 Von 
Steffen Pohl
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo SIKA,

in unserer Teilungserklärung steht zum Verteilerschlüssel überhaupt nichts. Laut Auskunft der Firma, die bei uns die Heizkosten abrechnet ist hier 30:70 die Norm. Nur in seltenen Fällen wird 50:50 verlangt. Also, wird ein 100% Beschluss benötigt, wenn nichts in der Teilungserklärung steht.

Danke nochmal.
Steffen

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#5
 Von 
WhiteWonder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe mich soeben angemeldet und freue mich darauf hier mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, auch wenn ich zunächst eine Frage habe ;)

@sika: In unserer TE steht, daß das Gas nach Verbrauch abgerechnet wird. Nähere Einzelheiten legen die Eigentümer per Beschluß fest.
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr können durch Beschluß abweichend geregelt werden: z.B. nach Verbrauch oder nach Personenanzahl in den Wohnungen.
Das Stimmrecht bestimmt sich nach Mit-Eigentumsanteilen.

Ich habe hierzu 2 Fragen:

1) Können die Eigentümer durch Mehrheitsbeschluß bestimmen, daß das Gas - es sind Wärmemengenzählerfür jede Wohnung vorhanden - zukünftig HZVK abgerechnet wird (30:70)?
Oder ist hier Einstimmigkeit gefordert?

2) Muß die Berechnung des Wasserverbrauchs -auch hier sind Wasseruhren vorhanden- ebenfalls angepasst werden?

Für Ihre Hilfe vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WhiteWonder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

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Vielleicht jemand anderes als sika ;) ?

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