Ich habe folgendes Problem:
Bei einem Vertrag über die Einräumung einer Grunddienstbarkeit (WEGERECHT) steht folgender Absatz geschrieben den ich nicht ganz verstehe:
Mit Abschluss dieses Vertrages geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der Wegefläche sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Wegefläche und deren Zugang auf Herrn und Frau X über. Sie haften für alle Schäden die aus einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen und stellen die Stadt Y von diesbezüglichen Forderungen Dritter frei.
Was genau bedeutet der 1.Satz bzw. was versteht man unter: Gefahr des Untergangs der Wegefläche??
Vielen Dank für die Hilfe!
Vertrag über Grunddienstbarkeit (Wegerecht)
21. Juli 2006
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Frage vom 21. Juli 2006 | 18:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag über Grunddienstbarkeit (Wegerecht)
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