Vertrag über Grunddienstbarkeit (Wegerecht)

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
www.2dk.de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag über Grunddienstbarkeit (Wegerecht)

Ich habe folgendes Problem:

Bei einem Vertrag über die Einräumung einer Grunddienstbarkeit (WEGERECHT) steht folgender Absatz geschrieben den ich nicht ganz verstehe:

Mit Abschluss dieses Vertrages geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der Wegefläche sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Wegefläche und deren Zugang auf Herrn und Frau X über. Sie haften für alle Schäden die aus einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen und stellen die Stadt Y von diesbezüglichen Forderungen Dritter frei.

Was genau bedeutet der 1.Satz bzw. was versteht man unter: Gefahr des Untergangs der Wegefläche??

Vielen Dank für die Hilfe!

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