Am 02.10 diesen Jahres unterzeichnete ich einen Werksvertrag mit einer Baufirma.Ich beauftragte sie damit zur Dämmung und Verputzung meiner Hausfassade.
jedoch verlangte diese eine Vorauszahlung von knapp 40% zum Materialeinkauf!!!
Ich zahlte diese umgehend.
Nun sind über 2 Monate vergangen und ich habe weder eine Materiallieferung bekommen,noch hat der Unternehmer an meiner Fassade angefangen.
Lediglich das Gerüst hat er aufgestellt,was mir nun im Wege steht und den Hauseingang versperrt..
Meine Frage nun,..bestehet eine Möglichkeit aus dem Vertag wieder rauszukommen,beispielsweise wegen Nichterfüllung und zerstörtem Vertrauens??
Falls ja,wie muss ich vorgehen? Fristen setzen etc..???
Gruss Chris
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Vertragsrücktritt nach nicht erbrachter Leistung
Verbaut?
Verbaut?
Zunächst mal besteht der Werkvertrag.
Den kannst du zwar jederzeit kündigen, das wäre aber sehr teuer für dich, lies § 649 BGB
.
Denkbar: Rücktritt, siehe §§ 323
, 636 BGB
.
Da ihr keine fixen Termine vereinbart habt (?), dürfte dein Anspruch aber noch nicht einmal fällig sein.
Im Moment wird das Wetter die Putzarbeiten (+ 5 °C ?) nicht zulassen.
Sobald das wieder der Fall ist, müsstest du wie folgt vorgehen:
Angemessene (14 Tage?), taggenaue Frist zur Fortführung der Arbeiten setzen. Dadurch tritt Fälligkeit ein und nach Fristablauf Verzug. Ab Verzug sind Anwaltskosten zu erstatten (wenn U Geld hat).
Geschieht nichts: Rücktritt erklären. Deine Rück- Zahlungsansprüche ergeben sich dann aus § 346 BGB
. Daneben könntest du Schadensersatz geltend machen. Schwierig: U hat bereits Teilleistungen erbracht, was darf er dafür fordern?
Alle Aktionen schriftlich, mit gerichtsfest nachweisbarem Zugang.
Schneller kämst du da nur "raus", wenn ihr verbindlich fixe Termine vereinbart hättet.
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Vielen Dank! Das hilft mir schonmal sehr weiter.gruss chris
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