Hallo,
ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einem 3 Familienhaus und bräuchte ein paar Ratschläge bezüglich der Verwaltung. Die anderen beiden Wohnungen gehören meiner Tante, eine davon hat sie vermietet, in der anderen wohnt sie selbst. Wie es so oft ist, haben wir uns nach dem Erwerb des Hauses in die Haare bekommen und stehen nun in ständigem Streit.
Bisher hat Sie die Verwaltung übernommen, d. h. sich um Rechnungen etc. gekümmert. Ich möchte nun, dass alles "ordentlich" verwaltet wird, habe aber keine Ahnung, wo man sich diesbezüglich informiert. Ist es sinnvoll, dass ich mir das Wohnungseigentümergesetz kaufe oder gibt es noch andere Literatur, wo man sich über die Verwaltung etc. informiert?
Was für generelle Regelungen sollte man treffen? Bei welchen Abstimmungen müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen, bzw. hab ich überhaupt noch eine Chance meine Anliegen durchzubringen oder kann sie mit ihren 60 % alles bestimmen? Wie wird die Verwaltung vergütet?
Sie hat 60 % Anteil - ich habe 40 % Anteil vom ganzen Kuchen. Muss Sie generell 60 % der Reparaturkosten übernehmen? Wir haben die Aussenanlage mit Pflastersteinen neu gestaltet und eine Seite des Hauses wurde aufgegraben und isoliert. Ursprünglich sollte ums ganze Haus herum aufgegraben werden, das wurde ihr aber zu teuer und wir haben es dann nicht gemacht. An der Seite, wo aufgegraben wurde, befindet sich mein Kellerraum. Nun meint sie, dass Sie nur 50 % der Kosten trägt, weil dass ja mein Nutzen wäre. Sie versucht ständig, mehr kosten auf mich abzuwelzen.
Wäre sehr nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte,
Viele Grüße
Christine
Verwaltung Haus 3 ETW - 2 Eigentümer
Verbaut?
Verbaut?
HAllo,
die Kosten für Instandsetzungen und Erneueungen muß immer das gesamte Haus bzw. alle Eigentümer gemeinsam trage. Hier geht es jedoch nicht darum wer wieviele Wohnungen hat, sondern vielmehr wird das ganze nach Quadratmeter berechnet.Was ich jedoch nicht ganz genau weiß ist, wie in Ihrem Fall beschrieben, wenn es um die Mehrheit bei der Abstimmung geht. Ich bin der Meinung das man bei Arbeiten am Haus keine Gegenstimmen haben darf. Ich kann mich auch irren. Aber wie gesagt das wichtigste ist die Berechnung nach Quadratmetern. Hoffe ich konnte ihnen ein wenig helfen.
Instandsetzungs- und Reparaturkosten werden üblicherweise nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt.
Die Stimmberechtigung ist normalerweise in der Teilungserklärung festgelegt. In den meisten Fällen hat jeder Eigentümer eine Stimme. In dem Fall würde es immer ein Patt geben, wenn ihr euch uneins seid.
Zunächst einmal solltest Du Dir die Teilungserklärung genau durchlesen, denn darin müssten Deine Fragen bereits beantwortet sein.
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also nach meiner erfahrung, und die hab ich reichlich gewonnen durch ähnliches theater bist du der mobs.
in der regel werden anfallende und laufende kostennach eigentumsanteilen abgerechnet ein verwalter wird deine lage nicht wirklich verbessern, instandhaltungsmasnahmen wirst du wohl oder übel zustimmen müssen, oder auch nicht das spielt in nur wenigen fällen und grober fahrlässigkeit ne rolle, sie hat die mehrheit egal wie es gedreht wird ( ob eine stimme je wohnung, oder nach eigentumsanteilen)
mein tip: versuch die differenzen grade zu bügeln, den im frieden hast du verhandlungsspielraum schleimen mindert deine kosten
Und auf jeden Fall Bücher kaufen (WEG), "Der Wohnungseigentümer", andere Nachschlagewerke. In jeder größeren Buchhandlung gibt es gute Bücher, einfach mal stöbern.
Bei baulichen Veränderungen gilt die Allstimmigkeit. Aber was ist eine bauliche Veränderung und was ist eine Instandsetzung? Bei diesen kleinen Problemen geht es schon los.
Willst du denn eine "Fremdverwaltung"? Das wird sicherlich schwierig bei so einer kleinen Gemeinschaft.
Schleimen sehe ich im Moment auch als den einzig gangbaren Weg an, denn du willst doch deine Wohnung geniessen, oder?
Hallo!
Wenn ihr tatsächlich den offiziellen
Status einer ET-Wohnanlage habt, so gibt es eine Teilungserklärung. In dieser sind den einzelnen Wohnungen Anteile zugeordnet.
Damit hat man auch gleichzeitig den
Kostenverteilungsschlüssel.
Die Sache ist ganz klar. Bei notwendigen baulichen Maßnahmen, und darum handelt es sich z.b. bei der Isolierung, muss zunächst abgestimmt werden, ob die Maßnahme durchgeführt werden soll. Auch hier geht man nach den Anteilen.
Die Kosten werden wie oben gesagt, verteilt.
sollte nun bei notwendigen baulichen Maßnahmen deine VErwandte nicht zustimmen wollen, so hast du erst einmal ein Problem.
DU hast aber die Möglichkeit, die Kosten einen späteren Folgeschaden, der von der Tante einzuklagen.
Alles nicht so einfach wie man sich das wünscht !
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