Verweigerte Baugenehmigung

2. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
schamba
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerte Baugenehmigung



Problemfall:

Auf einem bebauten Grundstück wollte ich eine Garage errichten, die mir durch das Bauamt verweigert wurde mit der Begründung, der Bebauungsplan würde dies nicht zulassen und außerdem wäre die Durchlüftung des Baugebietes nicht mehr gewährleistet ( Dorfgebiet mit ca. 3 000 Einwohnern !!! ). Mein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wurde sowohl von der Baubehörde als auch vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Aus diesem Grunde habe ich das bebaute Grundstück mit Verlust verkauft, da ich bei diesem Verkauf offenbaren musste, dass ein Garagenbau nicht zulässig sei.
Nun habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass der Erwerber meines ehemaligen Grundstückes eine Garage errichtet hat. Diese wurde zwar nicht mit Baugenehmigung erstellt, aber mit Hilfe eines Befreiungsbeschlußes über die zuständige Bauverwaltung,obwohl der ursprüngliche Bebauungsplan noch Bestand hat. Es ist mir also durch diesen Verwaltungsakt ein beträchtlicher Schaden entstanden durch die Verfahrens- und Anwaltsgebühren beim Baurechtsamt sowie dem Verwaltungsgericht. Ein weiterer Schaden entstand durch den nachweisbar geringeren Verkaufserlös wegen der Unmöglichkeit der Garagenerstelung aufgrund der Verweigerung der Genehmigung durch das Bauamt.

Meine Frage geht dahin, ob ich
gegen das verantwortliche Bauamt die Möglichkeit habe, eine Schadenersatzklage geltend zu machen bzw. eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.

mfg. schamba

-- Editiert von schamba am 02.06.2007 08:58:06

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,
das ist eine Behördenwillkür sondergleichen. Das riecht nach Korruption. Wenn das, was sie schreiben,nachweisbar ist, müßten Köpfe rollen. Ich würde zunächst einmal versuchen, im Guten einen Ausgleich zu finden. Sollte das nicht möglich sein, würde ich die Öffentlichkeit suchen.


-----------------
"jerome"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.359 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen