Problemfall:
Auf einem bebauten Grundstück wollte ich eine Garage errichten, die mir durch das Bauamt verweigert wurde mit der Begründung, der Bebauungsplan würde dies nicht zulassen und außerdem wäre die Durchlüftung des Baugebietes nicht mehr gewährleistet ( Dorfgebiet mit ca. 3 000 Einwohnern !!! ). Mein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wurde sowohl von der Baubehörde als auch vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Aus diesem Grunde habe ich das bebaute Grundstück mit Verlust verkauft, da ich bei diesem Verkauf offenbaren musste, dass ein Garagenbau nicht zulässig sei.
Nun habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass der Erwerber meines ehemaligen Grundstückes eine Garage errichtet hat. Diese wurde zwar nicht mit Baugenehmigung erstellt, aber mit Hilfe eines Befreiungsbeschlußes über die zuständige Bauverwaltung,obwohl der ursprüngliche Bebauungsplan noch Bestand hat. Es ist mir also durch diesen Verwaltungsakt ein beträchtlicher Schaden entstanden durch die Verfahrens- und Anwaltsgebühren beim Baurechtsamt sowie dem Verwaltungsgericht. Ein weiterer Schaden entstand durch den nachweisbar geringeren Verkaufserlös wegen der Unmöglichkeit der Garagenerstelung aufgrund der Verweigerung der Genehmigung durch das Bauamt.
Meine Frage geht dahin, ob ich
gegen das verantwortliche Bauamt die Möglichkeit habe, eine Schadenersatzklage geltend zu machen bzw. eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.
mfg. schamba
-- Editiert von schamba am 02.06.2007 08:58:06
Verweigerte Baugenehmigung
2. Juni 2007
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Frage vom 2. Juni 2007 | 08:55
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerte Baugenehmigung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 3. Juni 2007 | 10:25
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 91x hilfreich)
Hallo,
das ist eine Behördenwillkür sondergleichen. Das riecht nach Korruption. Wenn das, was sie schreiben,nachweisbar ist, müßten Köpfe rollen. Ich würde zunächst einmal versuchen, im Guten einen Ausgleich zu finden. Sollte das nicht möglich sein, würde ich die Öffentlichkeit suchen.
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