Verzug beim Neubau

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
MrToast
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug beim Neubau

Hallo liebe Forengemeinde.

Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft .

Da bei der Vertragsunterzeichnung die Baufirma gesagt hat , sie würde zum 01.06.2010 nicht fertig werden ,
wurde im Vertrag als Datum der Fertigstellung der 15.06.2010 eingetragen.

Heute ist der 14.06. und das Haus ist nicht fertig.

Es sind viele Arbeiten noch nicht ausgeführt
( Heizung , Elektrik noch nicht fertig , etc )

Ich habe gelesen , das man den Bauträger in Verzug setzen muss um sicherzustellen das man dann Ansprüche geltend machen kann.

Nun meine Frage :
Wenn muss ich in Verzug setzen ?
Den Verkäufer oder die Baufirma ?
( Der Verkäufer lässt bauen )

Kann mir jemand so einen Zweizeiler formulieren ?
Ich bin da nämlich nicht so bewandert mit dem Juristischen ^^

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.06.2010 09:45:31
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MrToast
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir denn niemand sagen , wie man soetwas schreibt ?

-----------------
"Bauherr aus Unwissenheit :) "

0x Hilfreiche Antwort

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