Hallo liebe Forengemeinde.
Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft .
Da bei der Vertragsunterzeichnung die Baufirma gesagt hat , sie würde zum 01.06.2010 nicht fertig werden ,
wurde im Vertrag als Datum der Fertigstellung der 15.06.2010 eingetragen.
Heute ist der 14.06. und das Haus ist nicht fertig.
Es sind viele Arbeiten noch nicht ausgeführt
( Heizung , Elektrik noch nicht fertig , etc )
Ich habe gelesen , das man den Bauträger in Verzug setzen muss um sicherzustellen das man dann Ansprüche geltend machen kann.
Nun meine Frage :
Wenn muss ich in Verzug setzen ?
Den Verkäufer oder die Baufirma ?
( Der Verkäufer lässt bauen )
Kann mir jemand so einen Zweizeiler formulieren ?
Ich bin da nämlich nicht so bewandert mit dem Juristischen ^^
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Verzug beim Neubau
14. Juni 2010
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Frage vom 14. Juni 2010 | 08:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug beim Neubau
Verbaut?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2010 | 08:25
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 21. Juni 2010 | 18:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
kann mir denn niemand sagen , wie man soetwas schreibt ?
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"Bauherr aus Unwissenheit "
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