Der Bauträger meiner neuen ETW ist mittlerweile seit 1 Jahr im Verzug. In Erwartung einer pünktlichen Fertigstellung hatte ich Ende 2012 meine alte Eigentumswohnung verkauft und musste für die Ablösung der Kredite darauf eine heftige Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Für den Kauf der neuen ETW habe ich einen neuen Kredit aufgenommen. Hätte ich gewusst, dass die ETW erst 12 Monate später fertig wird, hätte ich meine alte Wohnung ein Jahr später verkaufen und entsprechend die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können. Meine Frage: kann ich das auch auf die Rechnung des Verzugsschadens an den BT setzen? Ich berechne ihm auch Bereitstellungszinsen, zusätzliche Umzugskosten etc.
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Verzug durch Bauträger Vorfälligkeitsentschädigung
Verbaut?
Verbaut?
Das sollte sich aus dem Bauvertrag ergeben.
Stichwort - Verzugsschaden -
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Aus dem Bauvertrag (nach BGB) ergibt sich nur, dass der BT unbestritten im Verzug ist. Dass er jeden uns dadurch entstandenen Schaden ersetzen muss, ergibt sich aus dem BGB. Aber was das alles umfasst und ob das auch die VFE einschließt, konnte ich nicht herausfinden.
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Hätte der Bauträger seinen Vertrag fristgemäß erfüllt, wäre die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen gewesen.
Daran hat sich durch den Verzug nichts geändert - also ist in dieser Hinsicht auch kein Schaden entstanden.
Ich denke, dass nur Kosten geltend gemacht werden können, die durch den Verzug verursacht wurde.
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Ich schließe mich Cobold an - Du sollst ja nicht besser gestellt werden. Rosinenpicken ist nicht.
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