Verzug durch Bauträger Vorfälligkeitsentschädigung

17. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
thomas19730
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Verzug durch Bauträger Vorfälligkeitsentschädigung

Der Bauträger meiner neuen ETW ist mittlerweile seit 1 Jahr im Verzug. In Erwartung einer pünktlichen Fertigstellung hatte ich Ende 2012 meine alte Eigentumswohnung verkauft und musste für die Ablösung der Kredite darauf eine heftige Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Für den Kauf der neuen ETW habe ich einen neuen Kredit aufgenommen. Hätte ich gewusst, dass die ETW erst 12 Monate später fertig wird, hätte ich meine alte Wohnung ein Jahr später verkaufen und entsprechend die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können. Meine Frage: kann ich das auch auf die Rechnung des Verzugsschadens an den BT setzen? Ich berechne ihm auch Bereitstellungszinsen, zusätzliche Umzugskosten etc.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das sollte sich aus dem Bauvertrag ergeben.
Stichwort - Verzugsschaden -

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomas19730
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Aus dem Bauvertrag (nach BGB) ergibt sich nur, dass der BT unbestritten im Verzug ist. Dass er jeden uns dadurch entstandenen Schaden ersetzen muss, ergibt sich aus dem BGB. Aber was das alles umfasst und ob das auch die VFE einschließt, konnte ich nicht herausfinden.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Hätte der Bauträger seinen Vertrag fristgemäß erfüllt, wäre die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen gewesen.
Daran hat sich durch den Verzug nichts geändert - also ist in dieser Hinsicht auch kein Schaden entstanden.
Ich denke, dass nur Kosten geltend gemacht werden können, die durch den Verzug verursacht wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich schließe mich Cobold an - Du sollst ja nicht besser gestellt werden. Rosinenpicken ist nicht.

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