Vom Miteigentümer Gerätehaus im Sondereigentum

23. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Vom Miteigentümer Gerätehaus im Sondereigentum

Hallo,
Habe eine EWG gekauft im Eg laut Teilungserklärung habe ich das
alleinige Nutzungsrecht an der nicht überbauten Gartenfläche. Da
steht jetzt aber ein Gerätehaus drauf das ich per Beschluß entfernen lassen möchte um einen eigenen Schuppen dort zu stellen. Miteigentümer
wollte mir das zu nem Wahnsinnspreis verkaufen,

und was ist eigentlich die Definition von `` nicht überbauter
Gartenfläche ``???

kann mir jemand mehr Infos geben, bekomm langsam kalte Füße, da die gegenseite per Anwalt mitgeteilt hat das der Schuppen VOR dem Kauf schon da war, und ich deshalb kein Recht hätte diesen entfernen zu lassen, und dies dulden müsse das der Schuppen in meinem Garten steht. Hat der etwa Recht ??

Und mein Anwalt scheint von einem Gewinn des Prozesses auch nur zur hälfte überzeugt zu sein.

Und bringt es mich weiter wenn ich beweisen kann das die Gegenpartei mir und anderen den Geräteschuppen zum Kauf angeboten hat ?
Den Ihr Anwalt besteht auf einmal drauf das seine Partei den Schuppen unbedingt selber braucht, was so nicht stimmt, den der steht bis auf zwei Fahrräder leer ??

Auf der anderen Seite ist mein Keller bis unter die Decke zu mit Fahrräderden,Fuhrpark meiner Kinder, Gartenmöbel Gartengeräte Werkzeug usw. so das ich nur noch von Aussen in den Keller kann.

Darf jetzt dieser Schuppen da bleiben, oder kommt der per Beschluß wech, bitte um rege Diskusionen, und viele, viele Hinweise und Tipps, was denkt IHR??


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"-Ein Vergleich ist keine Option-"

-- Editiert von Popey am 23.10.2004 07:24:18

-- Editiert von Popey am 23.10.2004 07:25:27

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3 Antworten
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#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Also ich sehe das so: Die Teilungserklärung ist ein heiligtum für die Richter (meine Erfahrung vor dem Landgericht). Die eingetragenen Rechte können nicht per Beschluß einzelner oder früher Eigentümer aufgehoben werden (es sei denn, es war einstimmig mit Gang zum Notar, damit diese Änderung grundbuchtauglich wird. Mag ja sein, das der Besitzer der Gartenhütte mit dem Vorbeisitzer deiner Wohnung irgendeine Regelung hatte, die ist aber für dich nicht relevant.
Ich würde mir einen anderen Anwalt suchen und den Nachbarn mit Fristsetzung auffordern, sein Eigentum von deinem Grund und Boden zu entfernen bis zum..... Am Tag x noch einmal eine Frist setzen und Entfernung ankündigen.
Der Nachbar wird dann voraussichtlich klagen. Wie der Richter entscheidet, kann dir keiner sagen, denn gerade im WEG tut sich in letzter Zeit vieles. Regelungen der Teilungserklärung, die nicht 100 % klar sind, werden also wahrscheinlich interpretiert als "was wollte der Erbauer damit sagen".
Eine Gartenhütte aufstellen ist übrigens immer eine bauliche Veränderung und bedarf daher der Zustimmung der anderen Eigentümer (es sei denn im Ursprungsbauplan ist das eingezeichnet. Muss du eventuell eine Baugenehmigung dafür haben? Eruier mal die Stimmung der anderen Eigentümer gegen den jetzigen Gartenhaus-Besitzer.

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#2
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Sika,
also es gibt nur mich und die Gegenpartei als Eigentümer.
Früherer Eigentümer war derselbe.
Klagen auf Entfernen bereitet mein Anwalt zur Zeit vor, nach 6 mal fristsetzen.
In der Teilungserklärung ist die Hütte nicht eingetragen oder Eingezeichnet, auch nicht im Kaufvertrag.
Und wie gesagt die stand da schon bevor ich die Wohnung gekauft habe.

Regelungen der Teilungserklärung, die nicht 100 % klar sind, werden also wahrscheinlich interpretiert als "was wollte der Erbauer damit sagen". -> Ich denke der Erbauer wollte damit sagen: Die Hütte ist Relevant für Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Laubsauger, Hacke, Rechen, Töpfe ecetera pp

Danke für deine Äusserung die lässt mich wieder etwas hoffen !??!



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#3
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

So hier der Ausgang der Geschichte :

Die Hütte wurde von der Damaligen Eigentümerin verkauft für 200Euro bei Ebay ;-) kurz vor dem Gerichtstermin.
Heute aber denke ich, das ich auf die Hütte hätte bestehen sollen, da sie in meinem Garten stand.
Aber egal, die Sache ist endlich vom Tisch.
Bau mir im Frühjar ne neue hin und fertig ist der Lack.
Danke für eure Unterstützung

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