Von Makler geplantes Reihenhaus: Grunderwerbsteuer nur auf Grundstück oder auch auf Bauleistung?

1. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
nicole14
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 213x hilfreich)
Von Makler geplantes Reihenhaus: Grunderwerbsteuer nur auf Grundstück oder auch auf Bauleistung?

Hallo,
folg. Sachverhalt:
Ein Makler bietet im Internet ein anscheinendes Komplettpaket an: Fertig geplantes Reihenhaus inkl. Grundstück.
Vertraglich gibt es allerdings keinen BauträgerV, sondern ein extra GrundstückskaufV, Rahmenvertrag mit Architekt und 14 einzelne Verträge über Bauleistungen. Es wird im GrundstückskaufV zwar nicht darauf verwiesen, dass man verpflichtet ist, mit dem best. Architekten bzw. Bauunternehmern zwingend zusammenzuarbeiten. Jedoch sind die Reihenhäuser fertig durchgeplant und kalkuliert und es besteht eine Verbindung zw. Makler und Bauleistungsunternehmer bzw. Architekt.
Vorteil so der Makler: Die Grunderwerbsteuer würde nur aufs Grundstück anfallen.
Sind das tatsächlich getrennte Rechtsgeschäfte (Grundstückerwerb - Bauleistung) und fällt die Grunderwerbsteuer dann tatsächlich nur auf den Grundstückspreis an? Wir haben Zweifel, da wir ja das Grundstück nicht ohne das geplante Reihenhaus darauf kaufen würden und auch im Internet das Haus sozusagen als 'Komplettpaket' angeboten wird.

Besten Dank im Voraus!

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1 Antwort
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3495x hilfreich)

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article125856973/Wenn-das-Traumhaus-zur-Steuerfalle-wird.html

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