Voraussetzungen zum Bau eines Hinterhauses/ einer Hinterbebauung

29. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Markus.B
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Voraussetzungen zum Bau eines Hinterhauses/ einer Hinterbebauung

Hallo, wir wollen unser 1000 m² großes Grundstück teilen und auf dem hinteren Teil noch ein Haus bauen. Jetzt wissen wir leider nicht ganz, welche Vorraussetzungen das Grundstück haben muss um das zu realisieren.

Ich habe gehört, dass man eine Einfahrt zum Hinterhaus braucht, die mindestens 3 Meter breit sein muss. Das haben wir schonmal. Zweitens sollten die Nachbarn auch bewohnte Hinterhäuser haben, auch das trifft hier zu, doch das neue Haus müsste auch in einer sogenannten "Häuserflucht" stehen.
Zudem müsste das Gebäude einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück haben.

Was bedeutet das mit der "Häuserflucht" genau und gibt es noch weitere Punkte zu beachten?
Wäre unser Vorhaben realisierbar?

Dazu können Sie sich ruhig das Haus und die Nachbarschaft auf Google Maps anschauen, Link:

https://www.google.de/maps/place/N%C3%B6ttinger+Str.+3,+76307+Karlsbad/@48.9348482,8.5351849,68m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47970c36d1c9ec4f:0xe309662f2f68bc99!8m2!3d48.9348179!4d8.5354108

Wir freuen uns auf eine Antwort.

-- Editier von MarkusBecker am 29.07.2016 02:03

-- Editier von MarkusBecker am 29.07.2016 02:05

-- Editier von MarkusBecker am 29.07.2016 02:06

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-- Editier von MarkusBecker am 29.07.2016 02:13

-- Editier von MarkusBecker am 29.07.2016 02:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Häuserflucht heißt in diesem Zusammenhang nichts anderes, als daß Ihr neuen Haus "in der zweiten Reihe" nicht mehr und nicht weniger Abstand zu den jeweiligen Häusern "in der ersten Reihe" hat. Ein praktisches Beispiel: Sind die übrigen Häuser in der 2. Reihe vom Haus der 1. Reihe jeweils 6m entfernt, dürfte Ihr neues Haus keine 10m von Ihrem Haus in der ersten Reihe entfernt sein. Sie müssten so bauen, dass Ihr neues Haus in der 2. Reihe auch 6m von Ihrem Haus in der 1. Reihe entfernt ist. Zusätzlich könnte es so sein, dass Ihr neues Haus in der 2. Reihe nicht weiter in das Grundstück hineinragen darf, als dies die übrigen umliegenden Häuser tun.

Ich hoffe, dass ich dies verständlich erklären konnte.

Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Vorrangig sollten Sie in Erfahrung bringen, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.

0x Hilfreiche Antwort

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