Vorauszahlungen für eine neue Haustür und ein neues Garagentor

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 32x hilfreich)
Vorauszahlungen für eine neue Haustür und ein neues Garagentor

Liebe Experten,
ich habe eine Frage und bitte Euch um Eure Expertenmeinung:
Also, eine Freujndin hat sich bei einem jungen Unternehmen (seit 2 Jahren am Markt) und Gesellschsaftsform GmbH eine neue sehr stylische Haustür ausgesucht, die auf Maß angefertigt werden muss und dazu ein passendes Garagentor.
Der junge Unternehmer hat ihr heute eine AUftragsbestätigung zur Unterschrift gebracht und möchte

eine Vorauszahlung in höhe von 65%.


Sie ist über die Höhe der gewünschten Vorauszahlung v erunsichert. Die FIrma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH.

Sie weiss, dass es derzeit üblich ist, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 20% zu verlangen.

Da icjh um die uten Kenntnisse vieler hier schreibender Forenmitglieder weiss, habe ich ihr angeboten, Euch nach Eurer Meinung zu fragen.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir sagt, was ihr zu der Höhe der Vorauszahlung sagt.

Danke im voraus
und viele grüsse
gerlind




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
möchte eine Vorauszahlung in höhe von 65%.

Und vertraglich ist was konkret vereinbart?



Zitat (von gerlind):
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir sagt, was ihr zu der Höhe der Vorauszahlung sagt.

Ich kenne Handwerker, die sogar mit 100% Vorauszahlung arbeiten.



Zitat (von gerlind):
Sie weiss, dass es derzeit üblich ist, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 20% zu verlangen.

Das war früher mal der Fall, wo es noch nicht üblich war, das die Kunden sich nicht mehr an vertraglichen Vereinbarungen erinnern wollten oder bei marginalen Mangeln gleich exorbitante Einbehalte vornehmen und Banken den Handwerkern noch ordentliche Kreditlinien zur Verfügung stellten. Zumindest in hiesiger Gegend liegt man bei 30-80%.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Die FIrma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH.


Ja und? Eine GmbH hat mindestens ein Stammkapital von 25.000.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 424x hilfreich)

Üblich ist im Bauwesen eigentlich, dass erst geleistet und dann gezahlt wird.
Gerade bei Privatkunden und dem hohen Materialeinsatz kann ich den Wunsch nach einer Vorauszahlung gut verstehen und nachvollziehen.

Da zur Zahlung vermutlich nichts vereinbart wurde, wäre die salomonische Lösung eine Vorauszahlungsbürgschaft des Unternehmers. Da müsste man dann nur noch über die Bankgebühren verhandeln. Die sind aber nicht soooo hoch.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Üblich ist im Bauwesen eigentlich, dass erst geleistet und dann gezahlt wird.


Es kommt halt darauf an, was im Angebot steht, was man dann schlussendlich angenommen hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Der junge Unternehmer hat ihr heute eine AUftragsbestätigung zur Unterschrift gebracht und möchte

eine Vorauszahlung in höhe von 65%.


Für eine Maßanfertigung finde ich das durchaus angemessen.

Damit kann der Handwerker nämlich nichts mehr anfangen, wenn der Kunde plötzlich abspringt o.ä.

Zitat (von gerlind):
Sie ist über die Höhe der gewünschten Vorauszahlung v erunsichert. Die FIrma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH.


Wenn man kein Vertrauen hat, lässt man es vielleicht besser.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
die auf Maß angefertigt werden muss und dazu ein passendes Garagentor.
Und das *Baurecht* erlaubt solche Türen und Tore?
Ansonsten wohl: :forum:
.
Zitat (von gerlind):
Die Firma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH.
Na und? Völlig unwichtig für die Frage.
1. Was genau und wie hat sie denn beauftragt?
2. Was außer der [i]Anzahlungssumme[/] steht noch drin in dieser Auftragsbestätigung?
Zitat (von gerlind):
wenn ihr mir sagt, was ihr zu der Höhe der Vorauszahlung sag
Dann sage ich dir: Erstmal die Fakten bitte.
Unbekannt ist, was genau deine Freundin sich da ausgesucht hat, zB aus einem Musterbuch oder aus vorhandenen Ausstellungsstücken oderoder, was daran noch *gebaut*/auf Maß gefertigt werden muss...usw.
Und ich sage dir auch: Du weißt doch, dass man keine hilfreichen Antworten geben kann, wenn man erst nach jedem wichtigem Detail fragen muss. Vielen vergeht gleich die Lust...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 32x hilfreich)

Liebe Forenmitglieder,

herzlichen Dank für Eure Vorschläge. Ich habe sie schon weitergegeben-

@de Bakel

danke für de Tipp mit der Vorauszahlungsbürgschaft.
Diese Vorauszahlungsbürgschaft wird lt. der Bank bei der Schufa eingetragen. Das kann ein Nachteil
für den jungen Unternehmer sein und umstaendlich, wenn er die wieder aus der Schufa heraushaben möchte, nehme ich an????? Kannst Du dazu etwas sagen???

Signatur:

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2014 Beiträge, 424x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Kannst Du dazu etwas sagen???

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Diese Vorauszahlungsbürgschaft wird lt. der Bank bei der Schufa eingetragen.

Vorauszahlungsbürgschaften / Vertragserfüllungsbürgschaften gibt es nicht nur von Banken, sondern auch von Versicherungen.



Zitat (von gerlind):
Das kann ein Nachteil für den jungen Unternehmer sein

Möglicherweise oder auch nicht - leider wurde es höchstrichterlich bestätigt, das die Geschäftspraxis der völligen Intransparenz fortbestehen darf.



Zitat (von gerlind):
und umstaendlich, wenn er die wieder aus der Schufa heraushaben möchte, nehme ich an?????

Nö, das ist gar nicht umständlich - ist die Bürgschaft zurückgegeben, erfolgt der Vermerk der Erledigung automatisch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
eine Freujndin hat sich bei einem jungen Unternehmen (seit 2 Jahren am Markt) und Gesellschsaftsform GmbH eine neue sehr stylische Haustür ausgesucht, die auf Maß angefertigt werden muss und dazu ein passendes Garagentor.
Der junge Unternehmer hat ihr heute eine AUftragsbestätigung zur Unterschrift gebracht und möchte

eine Vorauszahlung in höhe von 65%.

Bei Einzelanfertigungen völlig nachvollziehbar.

Zitat:

Sie ist über die Höhe der gewünschten Vorauszahlung v erunsichert. Die FIrma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH.

Sie weiss, dass es derzeit üblich ist, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 20% zu verlangen.

Es steht den Vertragsparteien frei, eine Vorauszahlung zwischen 0 und 100 Prozent zu vereinbaren. Das Unternehmen muss den Auftrag überhaupt nicht annehmen. Wenn der Kunde also die geforderte Vorauszahlung ablehnt, könnte es sein, daß das Unternehmen den Auftrag ablehnt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat (von gerlind):
"Zitat (von gerlind):
Die FIrma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH."
Die FIrma ist erst seit 2 Jahren am Markt und dazu eine GmbH.

Und was hat das mit der Zahlungsfähigkeit der GmbH zu tun? Genau, gar nichts.

Das Stammkapital wird der GmbH von den Gesellschaftern bei Gründung zur Verfügung gestellt.
Und diese 25.000 Euro können einen Tag nach Eintrag der GmbH ins Handelsregister von der GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer, vollständig für eine Büroreinrichtung, für eine Werkstatteinrichtung, für Material ausgegeben werden. Das Stammkapital wird der GmbH zur Verfügung gestellt, damit sie damit ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dafür braucht sie ja in aller Regel erstmal Geld...

Ebenso haben Gläubiger der GmbH auch überhaupt keinen Zugriff auf das Stammkapital der GmbH. Das Stammkapital der GmbH ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH. Deshalb findet es sich in der Bilanz ja auch auf der Passiva-Seite.

Die GmbH haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. (Dazu gehört das Stammkapital gerade nicht.) Darauf haben die Gläubiger der GmbH ggf. Zugriff. Die "beschränkte Haftung" in "GmbH" bezieht sich darauf, daß die Gesellschafter der GmbH maximal mit ihrer Einlage ins Stammkapital haften.

Die ist ggf. futsch, wenn die GmbH in Konkurs wird. Nachforderungen sind (mit sehr wenigen Ausnahmen unter ganz bestimmten Umständen) nicht möglich.

-- Editiert von User am 3. Oktober 2024 18:38

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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