Hall zusammen,
wir besitzen als Familie ein freistehendes Einfamilienhaus. Baujahr 1900.
Jetzt ist der Stadt aufgefallen, dass der Vorgarten nicht zum Grundstück, sondern noch der Stadt gehört.
Die Stadt sagt jetzt, dass der Vorgarten als Bauland erworben werden muss.
Weiter führt das Vorgartengrundstück als Garageneinfahrt. (die Garage wurde vor 15 Jahren neu gebaut und natürlich von der Stadt so genehmigt).
Gilt der Vorgarten und die Garagenzufahrt als Bauland, obwohl ich das Grundstück als Zugang zum Hauseingang und Garagenzufahrt benötige?
Kann die Stadt mich überhaupt nachträglich verpflichten, dass Flurstück zu kaufen?
Viele Grüße
Daniel
Vorgarten
8. November 2023
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Frage vom 8. November 2023 | 10:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgarten
Verbaut?
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#1
Antwort vom 8. November 2023 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (124206 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatKann die Stadt mich überhaupt nachträglich verpflichten, dass Flurstück zu kaufen? :
Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
ZitatGilt der Vorgarten und die Garagenzufahrt als Bauland, obwohl ich das Grundstück als Zugang zum Hauseingang und Garagenzufahrt benötige? :
Siehe oben.
Wobei die Stadt das Teil einfach zum Bauland deklarieren kann bzw. den Preis frei festlegen kann. Insofern ist das irrelevant.
#2
Antwort vom 9. November 2023 | 09:07
Von
Status: Schlichter (7913 Beiträge, 1625x hilfreich)
Es gibt für die meisten Bundesländer die Flur- und Katasterkarten online. In NRW nennt sich das TIM online. Dort kann man schauen, wie die Flurstücke heissen und dann auch nachvollziehen, was zum Grundstück gehört und was nicht.
Man kann das Flurstück evtl. auch pachten. Man kann sich auf Summe X einigen... Ist halt alles Verhandlungssache.
Es ist grundsätzlich nicht unüblich, dass so etwas vorkommt.
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#3
Antwort vom 9. November 2023 | 19:04
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 115x hilfreich)
Seit wann?Zitatwir besitzen als Familie ein freistehendes Einfamilienhaus. :
Gab es einen bestimmten Anlass?ZitatJetzt ist der Stadt aufgefallen :
Schreibt sie das auch und gibt sie dafür eine Rechtsgrundlage an und kündigt sie auch Durchsetzungsmaßnahmen an?ZitatDie Stadt sagt jetzt, dass der Vorgarten als Bauland erworben werden muss. :
Wurde ein Lageplan eingereicht, der die korrekte Grundstückssituation darstellt und die öffentlchen Verkehrsflächen gemäß §3 Abs. 1 Nr. 5 BauPrüfVO enthält?Zitatdie Garage wurde vor 15 Jahren neu gebaut und natürlich von der Stadt so genehmigt :
Ja, vorbehaltlich der Kenntnis der genauen Grundstücksverhältnisse.ZitatGilt der Vorgarten und die Garagenzufahrt als Bauland :
Vielleicht. Wenn Du nicht kaufst, wird sie Dir aber höchstwahrscheinlich das Befahren untersagen können.ZitatKann die Stadt mich überhaupt nachträglich verpflichten, dass Flurstück zu kaufen? :
Und jetzt?
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