Vorgarten

8. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Daniel1175
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgarten

Hall zusammen,
wir besitzen als Familie ein freistehendes Einfamilienhaus. Baujahr 1900.
Jetzt ist der Stadt aufgefallen, dass der Vorgarten nicht zum Grundstück, sondern noch der Stadt gehört.
Die Stadt sagt jetzt, dass der Vorgarten als Bauland erworben werden muss.
Weiter führt das Vorgartengrundstück als Garageneinfahrt. (die Garage wurde vor 15 Jahren neu gebaut und natürlich von der Stadt so genehmigt).
Gilt der Vorgarten und die Garagenzufahrt als Bauland, obwohl ich das Grundstück als Zugang zum Hauseingang und Garagenzufahrt benötige?
Kann die Stadt mich überhaupt nachträglich verpflichten, dass Flurstück zu kaufen?

Viele Grüße
Daniel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124206 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von Daniel1175):
Kann die Stadt mich überhaupt nachträglich verpflichten, dass Flurstück zu kaufen?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Daniel1175):
Gilt der Vorgarten und die Garagenzufahrt als Bauland, obwohl ich das Grundstück als Zugang zum Hauseingang und Garagenzufahrt benötige?

Siehe oben.

Wobei die Stadt das Teil einfach zum Bauland deklarieren kann bzw. den Preis frei festlegen kann. Insofern ist das irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7913 Beiträge, 1625x hilfreich)

Es gibt für die meisten Bundesländer die Flur- und Katasterkarten online. In NRW nennt sich das TIM online. Dort kann man schauen, wie die Flurstücke heissen und dann auch nachvollziehen, was zum Grundstück gehört und was nicht.

Man kann das Flurstück evtl. auch pachten. Man kann sich auf Summe X einigen... Ist halt alles Verhandlungssache.

Es ist grundsätzlich nicht unüblich, dass so etwas vorkommt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Daniel1175):
wir besitzen als Familie ein freistehendes Einfamilienhaus.
Seit wann?

Zitat (von Daniel1175):
Jetzt ist der Stadt aufgefallen
Gab es einen bestimmten Anlass?

Zitat (von Daniel1175):
Die Stadt sagt jetzt, dass der Vorgarten als Bauland erworben werden muss.
Schreibt sie das auch und gibt sie dafür eine Rechtsgrundlage an und kündigt sie auch Durchsetzungsmaßnahmen an?

Zitat (von Daniel1175):
die Garage wurde vor 15 Jahren neu gebaut und natürlich von der Stadt so genehmigt
Wurde ein Lageplan eingereicht, der die korrekte Grundstückssituation darstellt und die öffentlchen Verkehrsflächen gemäß §3 Abs. 1 Nr. 5 BauPrüfVO enthält?

Zitat (von Daniel1175):
Gilt der Vorgarten und die Garagenzufahrt als Bauland
Ja, vorbehaltlich der Kenntnis der genauen Grundstücksverhältnisse.


Zitat (von Daniel1175):
Kann die Stadt mich überhaupt nachträglich verpflichten, dass Flurstück zu kaufen?
Vielleicht. Wenn Du nicht kaufst, wird sie Dir aber höchstwahrscheinlich das Befahren untersagen können.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

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