Guten Tag,
unser Vermieter plant scheinbar, das Gewerbeobjekt, in dem wir Mieter sind, zu verkaufen.
Es ist ein Objekt mit 1800 qm Gewerbefläche auf 3 Etagen. Wir sind Mieter von 600 qm, unser Vermieter nutzt selber 600 qm und der Rest steht frei.
Das Objekt liegt in den neuen Bundesländern. Es wurde Anfang 2003 gekauft und wir sind seit Ende 2003 dort Mieter.
Wir haben über 100.000 Euro in den Umbau investiert.
1. Muss uns das Objekt als erstes zum Kauf angeboten werden?
2. Was wird aus unserem Mietvertrag?
Vielen Dank für die Antworten!
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" MfG
Ingo_Z"
Vorkaufrecht gewerbl. Immobilie
15. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2006 | 13:33
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorkaufrecht gewerbl. Immobilie
Verbaut?
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#1
Antwort vom 15. Februar 2006 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
zu 1.: Nein
zu 2.: Der muss vom neuen Eigentümer übernommen werden. Kauf bricht nicht Miete.
#2
Antwort vom 15. Februar 2006 | 20:18
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 5x hilfreich)
Vielen Dank!
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" MfG
Ingo_Z"
Und jetzt?
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