Es besteht ein Vorkaufsrecht. Ich möchte gern, daß es gelöscht wird. Der Vorkaufsberechtigte ist nicht einverstanden. Was ist so ein Vorkaufsrecht wert, was müßte ich anbieten?
Vorkaufsrecht Wert? Ich möchte gern, dass es gelöscht wird
Verbaut?
Verbaut?
Vorkaufsrecht für ein Sack Reis oder ein Schloß in Frankreich?
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
--- editiert vom Admin
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Es besteht ein Vorkaufsrecht für den früheren Miteigentümer für ein Drittel des Dreifamilienhauses. Das Haus gehört durch Zwangsversteigerung nun dem früheren Miteigentümer der GbR. Was ist das Vorkaufsrecht wert: 2-3 Prozent des Verkaufswertes des Drittels oder eine Mondsumme?
Das Vorkaufsrecht bestand vor der Zwangsversteigerung? Dann hätte es doch eigentlich gelöscht werden müssen. Durch die Zwangsversteigerung erlöschen doch alle "Eintragungen". Oder ist es mit Vorkaufsrechten anders?
Das Vorkaufsrecht hat doch für dich keinen Nachteil. Wenn du verkaufst, wird der Berechtigte gefragt, ob er in den Kaufvertrag einsteigen will ob ja/nein - du erhälst auf jeden Fall die entsprechende Summe.
-- Editiert von sika0304 am 22.08.2007 08:49:14
--- editiert vom Admin
War das eine Zwangsversteigerung oder eine Teilungsversteigerung?
Welches Problem hast Du überhaupt mit dem Vorkaufsrecht?
A und B bildeten eine GbR zu je 1/3 und 2/3. Beide hatten sich beim Kauf ein gegenseitiges Vorkaufsrecht notariell eintragen lassen.
Es war eine Versteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft, die A betrieben hat.
B hat ersteigert.
Da bei der Zwangsversteigerung bestehende Rechte im Grundbuch bestehen bleiben, wurde das Vorkaufsrecht nicht tangiert und blieb für A bestehen.
A ist mit der Löschung des Vorkaufsrechts nicht einverstanden, zumindest nicht "nur so".
Wenn nun B eine Löschung haben will, muß er wohl A was bieten für die Löschung. Wieviel ist das Vorkaufsrecht für 1/3 eines Hauses wert?
An der Stelle von B würde ich dafür gar nichts bezahlen. Soll A mit dem Vorkaufsrecht doch glücklich werden.
Was verspricht sich A von der Beibehaltung des Vorkaufsrechts, außer B damit ärgern zu können?
Was verspricht sich B von der Löschung des Vorkaufsrechtes? Was ärgert ihn daran?
Aus meiner Sicht hat B keine Nachteile, wenn das Vorkaufsrecht bestehen bleibt.
Hallo HH - kannst du klären, wieso das Vorkaufsrecht nicht mit der Zwangsversteigerung gelöscht wurde?
Weil es sich nicht um eine Zwangsversteigerung gehandelt hat, sondern um eine Teilungsversteigerung.
--- editiert vom Admin
Doch, es ist wichtig, das Vorkaufsrecht zu löschen, weil es ein ewiges Vorkaufsrecht ist, und A das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen muß. Wenn dann ein Käufer ein DArlehen aufnehmen und eintragen lassen will, muß der frühere Miteigentümer (also A, heute Vorkaufsberechtigter) zustimmen. Ist er nicth erreichar, oder antwortet nicht, weil er B ärgern will, muß die Zustimmung eingeklagt werden. Das kann dauern. Würden Sie so ein Haus kaufen, wenn Sie ncith sicher sind, ob sie ein Darlehen zeitnah auch eingetragen bekommen. Mit dem Vorkaufsrecht ist so ein Haus unverkäuflich. Sollen die Erben von B sich noch damit rumschlagen müssen? Sich mit einem 90-jährigen A auseinandersetzen, wenn sie ein Darlehen aufnehmen wollen?
Nee, das Vorkaufsrecht muß weg.
Was ist es wert? 2-3 Prozent des Kaufpreises oder eine Phantasiesumme?
--- editiert vom Admin
Bei einer Teilungsversteigerung werden die bestehenden Rechte nicht gelöscht.
Und der Begriff 'ewiges Recht' bei einem 90-jährigen ist natürlich auch sehr relativ.
Wie ist denn dieses Vorkaufsrecht im Grundbuch genau formuliert? Das kann doch nur namentlich und damit nicht ewig sein.
Gut ewig bezieht sich auf wohl auf das Leben der eingetragenen person. Ob das Recht auch vererbbar ist, ist offen.
A ist Jahrgang 1955, also noch weit von 90 Jahren entfernt.
Danke für die Antworten.
--- editiert vom Admin
Danke Stift, das macht mir Mut. Denn A hat nur das Vorkaufsrecht für 1/3. Das wäre ja ein Anteil. Wie begründen Sie das, daß dann das Vorkaufsrecht bei einem Anteil so gut wie erlischt?
--- editiert vom Admin
Nein, es ist keine Erbengemeinschaft, nur GbR-Gemeinschaft von "Freunden".
Ich suche mir morgen die Paragraphen raus.
Es ist wirklich Mist das Vorkaufsrecht im Grundbuch. Ich will diesen Murks, den der Notar uns damals aufgedrückt hat, meinen Kindern nicht übergeben.
--- editiert vom Admin
Das wäre ja super, wenn der § 1095 das beinhalten würde. Ehrlich, ich verstehe die Sprache der Juristen nicht so gut. Vielen Dank, ich werde es probieren.
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