Vorkaufsrecht Wert? Ich möchte gern, dass es gelöscht wird

22. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)
Vorkaufsrecht Wert? Ich möchte gern, dass es gelöscht wird

Es besteht ein Vorkaufsrecht. Ich möchte gern, daß es gelöscht wird. Der Vorkaufsberechtigte ist nicht einverstanden. Was ist so ein Vorkaufsrecht wert, was müßte ich anbieten?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Vorkaufsrecht für ein Sack Reis oder ein Schloß in Frankreich?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

Es besteht ein Vorkaufsrecht für den früheren Miteigentümer für ein Drittel des Dreifamilienhauses. Das Haus gehört durch Zwangsversteigerung nun dem früheren Miteigentümer der GbR. Was ist das Vorkaufsrecht wert: 2-3 Prozent des Verkaufswertes des Drittels oder eine Mondsumme?

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Das Vorkaufsrecht bestand vor der Zwangsversteigerung? Dann hätte es doch eigentlich gelöscht werden müssen. Durch die Zwangsversteigerung erlöschen doch alle "Eintragungen". Oder ist es mit Vorkaufsrechten anders?

Das Vorkaufsrecht hat doch für dich keinen Nachteil. Wenn du verkaufst, wird der Berechtigte gefragt, ob er in den Kaufvertrag einsteigen will ob ja/nein - du erhälst auf jeden Fall die entsprechende Summe.

-- Editiert von sika0304 am 22.08.2007 08:49:14

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

War das eine Zwangsversteigerung oder eine Teilungsversteigerung?

Welches Problem hast Du überhaupt mit dem Vorkaufsrecht?

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

A und B bildeten eine GbR zu je 1/3 und 2/3. Beide hatten sich beim Kauf ein gegenseitiges Vorkaufsrecht notariell eintragen lassen.
Es war eine Versteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft, die A betrieben hat.
B hat ersteigert.
Da bei der Zwangsversteigerung bestehende Rechte im Grundbuch bestehen bleiben, wurde das Vorkaufsrecht nicht tangiert und blieb für A bestehen.
A ist mit der Löschung des Vorkaufsrechts nicht einverstanden, zumindest nicht "nur so".
Wenn nun B eine Löschung haben will, muß er wohl A was bieten für die Löschung. Wieviel ist das Vorkaufsrecht für 1/3 eines Hauses wert?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

An der Stelle von B würde ich dafür gar nichts bezahlen. Soll A mit dem Vorkaufsrecht doch glücklich werden.

Was verspricht sich A von der Beibehaltung des Vorkaufsrechts, außer B damit ärgern zu können?

Was verspricht sich B von der Löschung des Vorkaufsrechtes? Was ärgert ihn daran?

Aus meiner Sicht hat B keine Nachteile, wenn das Vorkaufsrecht bestehen bleibt.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo HH - kannst du klären, wieso das Vorkaufsrecht nicht mit der Zwangsversteigerung gelöscht wurde?

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Weil es sich nicht um eine Zwangsversteigerung gehandelt hat, sondern um eine Teilungsversteigerung.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

Doch, es ist wichtig, das Vorkaufsrecht zu löschen, weil es ein ewiges Vorkaufsrecht ist, und A das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen muß. Wenn dann ein Käufer ein DArlehen aufnehmen und eintragen lassen will, muß der frühere Miteigentümer (also A, heute Vorkaufsberechtigter) zustimmen. Ist er nicth erreichar, oder antwortet nicht, weil er B ärgern will, muß die Zustimmung eingeklagt werden. Das kann dauern. Würden Sie so ein Haus kaufen, wenn Sie ncith sicher sind, ob sie ein Darlehen zeitnah auch eingetragen bekommen. Mit dem Vorkaufsrecht ist so ein Haus unverkäuflich. Sollen die Erben von B sich noch damit rumschlagen müssen? Sich mit einem 90-jährigen A auseinandersetzen, wenn sie ein Darlehen aufnehmen wollen?
Nee, das Vorkaufsrecht muß weg.
Was ist es wert? 2-3 Prozent des Kaufpreises oder eine Phantasiesumme?

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Bei einer Teilungsversteigerung werden die bestehenden Rechte nicht gelöscht.

Und der Begriff 'ewiges Recht' bei einem 90-jährigen ist natürlich auch sehr relativ.

Wie ist denn dieses Vorkaufsrecht im Grundbuch genau formuliert? Das kann doch nur namentlich und damit nicht ewig sein.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

Gut ewig bezieht sich auf wohl auf das Leben der eingetragenen person. Ob das Recht auch vererbbar ist, ist offen.
A ist Jahrgang 1955, also noch weit von 90 Jahren entfernt.
Danke für die Antworten.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#17
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke Stift, das macht mir Mut. Denn A hat nur das Vorkaufsrecht für 1/3. Das wäre ja ein Anteil. Wie begründen Sie das, daß dann das Vorkaufsrecht bei einem Anteil so gut wie erlischt?

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

Nein, es ist keine Erbengemeinschaft, nur GbR-Gemeinschaft von "Freunden".
Ich suche mir morgen die Paragraphen raus.
Es ist wirklich Mist das Vorkaufsrecht im Grundbuch. Ich will diesen Murks, den der Notar uns damals aufgedrückt hat, meinen Kindern nicht übergeben.

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Agnes1614
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 23x hilfreich)

Das wäre ja super, wenn der § 1095 das beinhalten würde. Ehrlich, ich verstehe die Sprache der Juristen nicht so gut. Vielen Dank, ich werde es probieren.

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