Hallo,
was ist der Rücktritt von einem Vorkaufsrecht wert?
Zur Geschichte: Vor gut 20 Jahren habe ich ein Haus gekauft.Für das angrenzende Gartengrundstück erhielt ich ein Vorkaufsrecht. Der Verkäufer gab sentimentale Gründe an, warum er das Grundstück noch nicht abgeben wollte. Es stellte sich sehr schnell heraus, das dies aber nicht der Wahrheit entsprach, sondern dieser das Grundstück aus Spekulationsgründen behielt. Das Haus habe ich vor gut 15 Jahren verkauft. Die ungeklärte Situation des angrenzenden Grundstückes (Südlage) hat den Verkaufswert meiner Meinung nach erheblich gemindert.
Nun möchte er, dass ich von meinem Vorkaufsrecht zurück trete, da er das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen bebauen möchte. Eigentlich war ich erst bereit dazu, mittlerweile haben mir aber schon diverse Freunde geraten vom Vorkaufsrecht nicht unentgeldlich zurückzutreten, da ich ja auf Grund des Sachverhaltes mein damaliges Haus zu einem geminderten Verkaufspreises veräußern musste.
Banken stufen ein Vorkaufsrecht mit einer Wertminderung von etwa 2 - 3% ein. Wäre das eine Verhandlungsgrundlage?
Grüße
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Vorkaufsrecht Wert
Verbaut?
Verbaut?
Was steht in Vorkaufrecht-Vereinbarung, inwieweit steht diese
mit Hauskauf in Zusammenhang ?
Nachdem Sie Ihr Haus wieder verkauft haben, wieso sollen Sie immer noch Interesse an Kauf von angrenzenden Nachbargrundstück haben ?
Außerdem will der Grundstückseigentümer das Grundstück selbst bebauen, also behalten.
quote:
da ich ja auf Grund des Sachverhaltes mein damaliges Haus zu einem geminderten Verkaufspreises veräußern musste.
Über den Kaufpreis war doch Ihre eigene Entscheidung.
Wieso hatten Sie nicht das Vorkaufsrecht mit abgetreten ?
quote:
Banken stufen ein Vorkaufsrecht mit einer Wertminderung von etwa 2 - 3% ein. Wäre das eine Verhandlungsgrundlage?
Ja, sicher.
Alle wertbildenden Faktoren beeinflussen den Verkehrswert, ein VKR kann es erschweren einen Käufer zu finden, das beeinflusst sicher den Verkehrswert negativ.
Wenn ihr euch nicht einigt, der Nachbar verkauft, du übst das VKR nicht aus, bleibt dir aber nichts.
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Hallo,
das Vorkaufsrecht steht nicht mit dem Hauskauf in unmittelbarer Verbindung. Das Vorkaufsrecht ist im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer möchte es nicht verkaufen, sondern mit mehreren Einheiten bebauen und dann verkaufen.
Es geht mir aber nicht um die Umstände, sondern ob es einen ungefähren Wert gibt, den man als Verhandlungsangebot ansetzen könnte?
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quote:
das Vorkaufsrecht steht nicht mit dem Hauskauf in unmittelbarer Verbindung.
Wieso kommen Sie dann mit:
quote:?
da ich ja auf Grund des Sachverhaltes mein damaliges Haus zu einem geminderten Verkaufspreises veräußern musste.
quote:
Der Eigentümer möchte es nicht verkaufen, sondern mit mehreren Einheiten bebauen und dann verkaufen.
So kommt Ihr Vorkaufsrecht nicht zum Zuge
quote:
ein VKR kann es erschweren einen Käufer zu finden, das beeinflusst sicher den Verkehrswert negativ.
>quote:
du übst das VKR nicht aus, bleibt dir aber nichts.
Entweder übt der VKR-berechtigte das VKR aus oder nicht. Wo ist der Wertminderungsfaktor ?
Im Grunde genommen, z.B in diesem Fall, kann der Verkäufer den Verkaufspreis so hoch ansetzen, um den VKR-Berechtigten auszubooten.
Eine unverbaubare Sicht ist ein positives Kaufkriterium! Hierüber hat mich der Verkäufer damals bewußt getäuscht. Die Käufer meines Hauses habe ich hierüber in Kenntnis gesetzt, was natürlich den Preis mindert.
Die Aussage, mein Vorkaufsrecht käme nach Umwandlung in Eigentumseinheiten nicht zum Zuge ist nach meinem jetzigen Kenntnisstand nicht richtig, vielmehr würde mein Vorkaufsrecht auf jede Einheit übertragen.
Bei einem Vorkaufsrecht liegt auf jeden Fall ein Wertminderungsgrund vor, ansonsten würden Banken diese Tatsache wohl nicht negativ werten.
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Der Käufer wollte das Grundstück damals nicht verkaufen, damit gab es kein Vorkaufrecht welches zu tragen kommen könnte. Die Gründe des Eigentümers weshalb er erstmal nicht verkaufen möchte sind regelmäßig unerheblich und lösen keine Ansprüche des Vorkaufsberechtigten aus.
quote:
Die ungeklärte Situation des angrenzenden Grundstückes (Südlage) hat den Verkaufswert meiner Meinung nach erheblich gemindert.
Falsch, Situation war nicht ungeklärt, da dir das angrenzenden Grundstück gar nicht gehörte.
Der Verkaufswert wurde also gar nicht erheblich gemindert, er konnte halt nur nicht höher sein.
'Ich will mein Haus teurer verkaufen' löst weder eine Verkaufspflicht des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks aus, noch irgendwelche Ansprüche des Vorkaufsberechtigten.
quote:
sondern mit mehreren Einheiten bebauen und dann verkaufen.
Dann erst käme der Vorkaufsberechtigte zum Zuge.
Kann er sich das dann nicht leisten, ist es sein Problem.
Daher verstehe ich den Eigentümer nicht, das er nun möchte er, dass man vom Vorkaufsrecht zurücktritt.
Aber wenn er das unbedingt möchte, sollte man mit 3-4% in die Verhandlung gehen und mit 1,5%-2% zufrieden herauskommen.
Falls er jedoch jede Zahlung ablehnt, Pech gehabt.
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Hallo,
sorry, aber die Gründe wieso er damals nicht an dich verkaufen wollte sind doch absolut irrelevant. Er hätte auch sagen können, ein kleiner rosa Has hat ihm in der Nacht gesagt verkaufe nicht, dass hätte auch schon als Grund gereicht, denn die Gründe wieso und weshalb, sind absolut irrelevant.
DU hast auch jetzt noch das Recht als erster zu kaufen, wenn dir der preis aber nicht gefällt und du nicht kaufen willst, dann kann halt ein andere kaufen, so einfach ist das.
Grob gesagt, wenn er jetzt einen Preis ansetzt von 1000000Euro, dir der Preis nicht recht ist, du aber das Grundstück samt allem drauf haben willst, jedoch ein andere Interessent da wäre, der die 1000000Euro zahlen würde, dann würdest du auch aus der Sache ganz ohne was rausgehen...
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Das sehe ich anders.
Das Vorkaufsrecht belastet das Grundstück.
Will der Eigentümer die Belastung loswerden muß er
dem Begünstigten die Belastung abkaufen.
Durch die Bebauung steigt der Wert ses Grundstückes erheblich.Und hier sollte man darüber verhandeln,
ob dieser Mehrwert nicht geteilt wird.
Kommt keine Einigung zustande, kann auch nicht gebaut
werden.
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Kommt keine Einigung zustande, kann auch nicht gebaut
werden.
Gibt es dafür auch juristische Belege?
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Dumme Frage:
Der Besitzer will doch gar nicht verkaufen, sondern behalten (und darauf bauen).
Kann da ein Vorkaufsrecht überhaupt "ziehen"?
Zur Not sagt er: OK, 5.000.000 dann gehörts dir. Wenn nicht, behalte ich es und ich baue drauf.
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Kann da ein Vorkaufsrecht überhaupt "ziehen"?
Nein, das käme erst beim Verkauf zum tragen.
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Ok, und worüber diskutieren wir dann hier überhaupt?
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Ok, und worüber diskutieren wir dann hier überhaupt?
Darüber das estafette77 meint, man müsse ihm etwas bezahlen für die Abtretung des Vorkaufsrechtes (und wieviel), darüber das er meint aus den Gründen des Nichtverkaufens stüden ihm Rechte zu und über die Aussage von xxsirodxx das der Eigentümer wegen des Vorkaufsrechtes gar nicht erst nicht bauen könne.
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Eigentlich war ich erst bereit dazu, mittlerweile haben mir aber schon diverse Freunde geraten vom Vorkaufsrecht nicht unentgeldlich zurückzutreten
Da bist du auf dem Holzweg! Du hast ein Recht, die Immobilie zu kaufen und mehr nicht - wenn du nicht kaufen willst, steht dir nichts zu.
Ein Vorkaufsrecht bedeutet:
Der Verkäufer schließt einen "normalen" notariellen Kaufvertrag mit einem Käufer ab. Dann erst kommt das Vorkaufsrecht zum tragen. Der Vorkaufsberechtigte kann in den Kaufvertrag zu denselben Bedingungen "einsteigen" oder auf sein Vorkaufsrecht verzichten.
Darum kümmert sich im übrigen der Notar.
-- Editiert cruncc1 am 14.08.2012 10:12
Na also.
Wie kommen die Banken auf:
quote:?
stufen ein Vorkaufsrecht mit einer Wertminderung von etwa 2 - 3% ein.
Zudem gilt das Vorkauftrecht nur 1x-lig und nur für den Begünstigten.
quote:
Bei einem Vorkaufsrecht liegt auf jeden Fall ein Wertminderungsgrund vor, ansonsten würden Banken diese Tatsache wohl nicht negativ werten.
Das kann richtig sein, muß es aber nicht.
Ein absolutes Filetobjekt mit hoher Nachfrage wird durch ein Vorkaufsrecht nicht belastet.
Ein schwer gängiges Objekt kann dagegen bei geringer Nachfrage (fast) komplett entwertet sein, das kauft dann Niemand.
Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.
Da VK aber damit rechnen muss, daß sich das VKR beim Verkauf wertmindernd auswirkt, ist es letztlich Verhandlungssache ob/wie man sich da für die Löschung einigt.
Einen Rechtsanspruch auf Abkauf gibt es aber nicht, dann bliebe nur das VKR auszuüben oder darauf zu verzichten.
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Wie kommen die Banken auf:
quote:stufen ein Vorkaufsrecht mit einer Wertminderung von etwa 2 - 3% ein.
Weil es so in deren Programmen steht ...
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quote:
Weil es so in deren Programmen steht ...
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