Vorkaufsrecht

22. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tom_666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht

Hallo,

aus gegebenen Anlass:

Mehrfamilienhaus mit 3 Eigentumswohnungen. Jeder Eigentümer hat Vorkaufsrecht bei den jeweils beiden anderen Wohnungen.

Wohnung Nr.1 Anteil: 37/100 , Eigentümer: eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Brüdern.
Wohnung Nr.2 Anteil: 37/100, Eigentümer (Ich)
Wohnung Nr.3 Anteil 26/100, wird verkauft

Ein Bruder aus der Erbengemeinschaft von Wohnung Nr. 1 hat einen Kaufvertag mit Eigentümern von Wohnung Nr. 3 abgeschlossen. Notar benachrichtigt Eigentümer von Wohnung Nr. 2 bezüglich des Vorkaufrechtes. Eigentümer Wohnung Nr. 2 möchte sein Vorkaufsrecht ausüben.

Wer bekommt die Wohnung?

Vielen Dank für eure Infos.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Schwieriger Fall, da 2 Parteien ein Vorkaufsrecht ausüben können.
Ich würde sagen, es wird verlost oder was für den Verkäufer besonders lukrativ ist: es wird versteigert.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.441 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.705 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.