Vorkaufsrecht bei schwieriger Lage

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gute Nacht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht bei schwieriger Lage

Hallo,

wir sind momentan in einer sehr dummen Situation.

Wir wollten im Juli das Haus unserer Großeltern kaufen.

Finanzierung bei der Bank klappte auch und wir haben 3 Monate Zinsfrei Zeit gehabt um zu renovieren.

Sind dann beim Notar gewesen um den Kaufvertrag zu machen.

Dort tauchte dann ein Vorkaufsrecht des ehemaligen Bauträgers von 1970 auf und das Problem begann:

Der Ehemalige Bauträger ist Pleite und eine Firma in Berlin ist laut Handelsregister neuer "Besitzer".

In der Hoffnung von dort die Löschungsbewilligung zu bekommen hat unser Anwalt ein Schreiben aufgesetzt.

Dort ist aber angeblich nie etwas angekommen. Auch an die mittlerweile 20 geführten Telefonate kann sich niemand erinnern oder es heißt wir rufen zurück und das war es dann.

Eine Mitarbeitern teilte mir dann doch noch mit, dass Sie nicht mehr zuständig seinen, sondern ein Anwalt aus meiner Stadt.

Nach einem Telefonat mit Ihm bestätigte er mir das , sagte aber auch, dass er mir die Bestätigung zwar geben könnte, Sie aber nicht wirksam wäre,
da er noch nicht im Handelsregister eingetragen wäre. Das Versprechen sich einzutragen ist nun auch schon mehrmals hinfällig geworden und wir zahlen ab dem 15.10. einen netten Bereitstellungszins von ca. 100€ die WOCHE an die Bank !!!

Auch 2 Schreiben von unseren Anwalt konnten ihn nicht zur Eintragung bewegen und da wir den Namen der neuen Gesellschaft nicht haben, kann auch das Amtsgericht keinen Druck ausüben.

Fazit :

Meine Großeltern haben ein bezahltes Haus und können es nicht verkaufen.

Wir haben das Geld für das Haus, kommen aber ohne die Löschungsbewilligung nicht an das Geld rann

und ohne Geld können wir nicht das Haus kaufen !

Wir werden jetzt einen Kaufvertrag machen und die Frist von 2 Monaten abwarten, wo sich der Bauträger (da noch zuständig und im Handelsregister eingetragen) hoffentlich nicht meldet und der Kaufvertrag gültig ist.

Kann man sonst nichts machen ???

Danke für event. Tipps !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Exekutor
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Kann man sonst nichts machen ???

Meines Erachtens nein, da zur Löschung von Rechten im Grundbuch eben die Löschungsbewilligung des Berechtigten erforderlich ist. Einzige Ausnahme wäre, wenn sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs sonst wie nachweisen lässt; z.B. Vorkaufsrecht war befristet bis zum 31.12.1999 oder ähnliches.

Gruß
Exek.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Manchmal ist es nur eine Geldfrage. Vielleicht solltet ihr anbieten eine Summe x zu bezahlen, damit dieses Vorkaufsrecht gelöscht wird. Es würde übrigens auch nicht bei euch erlöschen, sondern nur nicht wahrgenommen werden.
Solche Eintragungen waren früher "üblich". In unserer 40jährigen Anlage haben sich gerade alle beim Insolvenzverwalter dieses "Bauträgers" freigekauft. kann es sein, dass der Anwalt der Insolvenzverwalter ist?
Normal muss es ja einen Insolvenzvertreter gegeben haben, wenn die Firma "pleite" ging.
Ich weiss nicht, ob es im Wege eines "Aufgebotes" im Bundesanzeiger nicht die Möglichkeit gibt, diese "Schuld" zu löschen oder den Inhaber der "Forderung" bis zu einem bestimmten Termin aufzufordern, dieses anzumelden, da es sonst gelöscht wird.

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