Hallo,
ein guter bekannter von mir hat ein Baugrundstück dass er mir gerne verkaufen würde. Leider hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht.
Kann man das Vorkaufrecht umgehen, z.B. wenn mein Bekannter eine Bodenplatte auf das Grundstück macht, und er mir dann das Grundstück mit Bodenplatte verkauft??
Vorkaufsrecht der Gemeinde - Bodenplatte
Verbaut?
Verbaut?
Nein.
Aber es wäre überhaupt erst einmal abzuklären (vielleicht unverbindliche telefonische Anfrage), ob die Gemeinde überhaupt ein Interesse hat, zu dem ausgehandelten Preis von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Bei der heutigen Finanzlage der Gemeinden ist für Grundstückskäufe vielfach gar kein Geld da, so daß sich das Problem von selbst erledigt hätte.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
--- editiert vom Admin
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schade! :-(
Trotzdem Danke
@jediritter
Wieso Schade?
Besteht denn die Erwartung, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht auch nutzt?
Sollte die Gemeinde mit dem Grundstück bereits etwas planen, dann bekommst Du dort auch keine Baugenehmigung.
Ich habe mir mal einige Notarverträge angesehen: Jedesmal steht da etwas über "Vorkaufsrecht der Stadt XXX" drin.
Es scheint so, dass die Stadt/ Gemeinde grundsätzliches Vorkaufsrecht hat. Der Notar macht deshalb auch eine Anfrage bei der Stadt.
--- editiert vom Admin
@Volker
ja, ich formuliere immer etwas vorsichtiger....
(ich weiß, dass ich grundsätzlich Recht habe :-))
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