WEG-Beschluss

8. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
nolan
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG-Beschluss

Kann man einen WEG-Beschluss(Protokoll)in der Widerspruchsphase
(4 Wochen) noch ändern? Mir gefallen da einige Formulierungen nicht bzw.es sind "Schlupflöcher" vorhanden.Darf der Verwalter
auf meinen Hinweis hin,diesen Beschluss noch abändern? Würde die
Widerspruchsfrist sich dadurch verlängern?

Verbaut?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@nolan

Ein Beschluss ist ein Beschluss. Eine Abänderung ist nur durch einen weiteren Beschluss (auf einer ETV oder durch Umlaufbeschluss) möglich. Ansonsten haben weder Verwaltung, noch Beirat, noch andere Eigentümer hier dran rum-zu-doktern.

Ich vermute mal, dass es um die Frage geht, ob die Formulierung im Protokoll dem auf der ETV gefassten Beschluss entspricht.

Die Widerspruchsfrist würde sich durch die Korrektur der Formulierung nicht ändern. Und zwar ist und bleibt sie einen Monat, nicht 4 Wochen, nicht 5 Wochen u. u. u. Diese Genauigkeit ist schon wichtig wenn es zeitlich eng wird.

Bei Formulierungsabweichungen wäre es mE eine Klage auf Berichtigung des Protokolls.

Siehe auch hierzu
http://www.linnenkamp39.de/index2.htm
dort klick auf "A-Z"
dort auf "N"
dort auf "Niederschrift"
dort besonders vorletzter Absatz

Bei der Protokoll-Berichtigung stellen sich z. B. folgende Fragen:
Ist der Beschluss in der ETV wirklich ganz eindeutig gefasst worden oder gab es auch dort etwas schwammiges?
Kann der Kläger dies gut beweisen? Hier wäre es schön, wenn er die in der ETV angefertigten handschriftlichen Notizen des Protokollführers vorlegen kann (ich hatte mal dieses Glück). Erinnerungen anderer sind oft trügerisch.
Und natürlich die Frage um was es konkret geht. Hat ein Gericht die gleiche Sicht über die in Rede stehenden Formulierungen?

Man sollte sicherlich erstmal mit Verwaltung und falls vorhanden Beirat darüber reden. Vielleicht klärt sich ja manches so.

Um solche Mißverständnisse in der Zukunft zu vermeiden, kann man ja durch einen Antrag zur Geschäftsordnung beschließen, dass die Beschlussformulierung vom Protokollführer exakt aufgeschrieben und dann vorgelesen wird, danach abgestimmt. Und dann vielleicht nochmal exakt aufschreiben, was verkündet wird.

Lernender

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