Hallo zusammen,
ich frage mich gerade wie sich folgender Sachverhalt verhält. Verkäufer hat die Wohnung umgebaut in 5 eigenständige 1-Zimmer-Apartments. Jeweils mit Bad und kleiner Küchenzeile, alles sauber gemacht.
Laut TE ist es noch EINE Wohnung. Nach meinem Verständnis kann die WEG hier nicht einschreiten, wie sieht es jedoch baurechtlich aus? Hätte das genehmigt werden müssen?
WEG - Große Wohnung aufgeteilt in 5x 1-Zimmer-Apartments
22. Januar 2020
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Frage vom 22. Januar 2020 | 16:26
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 3x hilfreich)
WEG - Große Wohnung aufgeteilt in 5x 1-Zimmer-Apartments
Verbaut?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2020 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatwie sieht es jedoch baurechtlich aus? Hätte das genehmigt werden müssen? :
Kommt ganz darauf an, was für Gesetze und Verordnungen für diese Wohnung gelten.
Das erfährt man in der Regel beim Bauamt.
ZitatJeweils mit Bad und kleiner Küchenzeile, :
Würde mich wundern, wenn er das ohne Eingriff in das Gemeinschaftseigentum geschafft hätte ...
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