Hallöle !
Nehmen wir mal an:
Es gibt ein Baugebiet mit mehreren Reihenhäusern. Jedes Reihenhaus hat mehrere Eigentümer, welche jeweils eine WEG bilden.
Zu den Reihenhäusern führt eine Privatstrasse, an der jeder Eigentümer Gemeinschaftseigentum lt. Kaufvertrag und Teilungserklärung hat. In der Teilungserklärung wurde die Privatstrasse in zwei Bereiche unterteilt > A und B.
Um nach B zu kommen muss man über A fahren.
Ein Teil der Eigentümer hat nun Gemeinschaftseigentum an A, ein Teil an B.
Meine Fragen:
1. Der Bauträger hat angegeben, das für die Wegnutzung sich automatisch eine GbR gebildet hat. Stimmt das ?
2. Oder ist dies eher eine "Gemeinschaft aus Bruchteilen §§741 ff. BGB
" ?
3. Gibt es hierbei haftungsrechtliche Unterschiede ?
4. Müssen sich die Eigentümer, die an B einen Anteil haben, an den Instandhaltungskosten von A beteiligen ? Sie müssen ja über A fahren um Ihre Grundstücke zu erreichen ?
5. Und müssen die Eigentümer an A sich an den Kosten für B beteiligen ?
WEG - Privatstrasse - einige Fragen
Verbaut?
Verbaut?
Spontane Antwort.
zu 1.) ja, solange nichts anderes gegründet wird.
zu 4.) nein, es müsste aber auf Grundstück a eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) zu Gunsten b eingetragen werden.
5.) Nein, aber das Wegerecht kann kostenpflichtig sein, da es ja grundsätzlich ein Wertminderung darstellen kann.
Eine Anmerkung noch: Warum diese komplizierte Aufteilung in Grundstück A und B?
Warum macht man daraus nicht ein Gemeinschaftseigentum?
Die Kompliziertheit der Aufteilung ist erst aufgefallen, als der Bauträger die Beleuchtungskosten, die er bis zur Fertigstellung des Baugebietes alleine getragen hatte, auf die Eigentümer umlegen wollte.
Beim Erstkauf eines Hauses ist man ja kein Rechtsexperte. Obwohl ich manchmal das Gefühl habe ein abgeschlossenes Jurastudium sollte Grundvoraussetzung für Haus- und Grundstückskäufe sein
Wenn das Wegerecht für die B-Eigentümer kostenpflichtig sein kann, können dann die Kosten die anteiligen Instandhaltungskosten an A sein ?
Und jetzt?
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