Hallo,
zum Einstieg in dieses Forum zwei Fragen, auf die ich hier im Forum keine Antwort gefunden habe:
Darf man ohne WEG-Beschluss sein Sondernutzungsrecht am Garten mit Hilfe einer Hecke zum Gemeinschaftseigentum abgrenzen?
Muss man diese Hecke so kürzen, dass ein Nachbar keine Sichtbehinderung auf den gemeinschaftlich genutzten Spielplatz von seiner Wohnung aus hat?
Huggo
WEG: Sondernutzung durch Hecke abgrenzen
9. August 2008
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Frage vom 9. August 2008 | 18:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG: Sondernutzung durch Hecke abgrenzen
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#1
Antwort vom 10. August 2008 | 08:24
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Ich denke mal, das ist wie mit einem Zaun als Abgrenzung. Bei uns in der TE steht das drin, dass die ME einen Gartenzaun aufstellen darf, wenn sie ihren Sondernutzungsbereich abgrenzen möchte.
Guck also mal in die TE, ob da was dazu steht. Wenn nichts dazu steht, dann musst Du Dir auch keine Gedanken um die Höhe der Hecke machen, weil Du ohne Beschluss eh keine anpflanzen darfst. Zudem würde dies dann eine langfristige Veränderung des Gesamteindrucks des Gemeinschaftseigentums sein, und das wäre eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Wenn Dir die Hecke von den anderen Eigentümer erlaubt wird, dann könnt ihr die Frage wegen der Höhe klären.
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