WEG: Sondernutzung durch Hecke abgrenzen

9. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
huggo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG: Sondernutzung durch Hecke abgrenzen

Hallo,

zum Einstieg in dieses Forum zwei Fragen, auf die ich hier im Forum keine Antwort gefunden habe:

Darf man ohne WEG-Beschluss sein Sondernutzungsrecht am Garten mit Hilfe einer Hecke zum Gemeinschaftseigentum abgrenzen?

Muss man diese Hecke so kürzen, dass ein Nachbar keine Sichtbehinderung auf den gemeinschaftlich genutzten Spielplatz von seiner Wohnung aus hat?

Huggo

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich denke mal, das ist wie mit einem Zaun als Abgrenzung. Bei uns in der TE steht das drin, dass die ME einen Gartenzaun aufstellen darf, wenn sie ihren Sondernutzungsbereich abgrenzen möchte.

Guck also mal in die TE, ob da was dazu steht. Wenn nichts dazu steht, dann musst Du Dir auch keine Gedanken um die Höhe der Hecke machen, weil Du ohne Beschluss eh keine anpflanzen darfst. Zudem würde dies dann eine langfristige Veränderung des Gesamteindrucks des Gemeinschaftseigentums sein, und das wäre eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Wenn Dir die Hecke von den anderen Eigentümer erlaubt wird, dann könnt ihr die Frage wegen der Höhe klären.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen