WEG - Vergabe von Renovierungsauftrag - Korruption

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
laurel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG - Vergabe von Renovierungsauftrag - Korruption

Hallo,

angenommen eine Immobilie soll renoviert werden, die Hausverwaltung hat zwei Angebote eingeholt, die (zufälligerweise) fast genau gleich viel kosten. Die Eigentümer stimmen der Durchführung der Renovierungsarbeiten zu diesem Preis zu. Einer der Eigentümer, der anzweifelt, daß die vorliegenden Angebote günstig sind, wird von den Eigentümern in der Eigentümer-Versammlung beauftragt, zuvor noch ein weiteres, evtl. günstigeres Angebot einzuholen. Der Beirat soll dann das günstigste auswählen. Dieses Angebot liegt dann tatsächlich (bei vergleichbarer Leistung) 30% unter den Angeboten, die von der Hausverwaltung eingeholt wurde.

Gibt es für den Verwalter einer WEG Immobilie bzw. die Beiräte eine Verpflichtung, das günstigste Angebot zu wählen oder kann der Beirat das günstigere Angebot auch mit solchen Gründen ablehnen, wie "der Anbieter hat trotz Aufforderung keine Zulassungsbescheinigung für die benötigten Brandschutzelemente geschickt und wir laufen ihm nicht hinterher."
Der Bauunternehmer mit dem günstigsten Angebot will z.B. die Zulassungsbescheinigung aber erst zusenden, wenn er den Auftrag bekommt, da er diese Bescheinigung von seinem Lieferanten erst nach "Sonder"-Anfertigung der Brandschutzelemente bekommt.
Jedoch könnte man hier den Auftrag doch an den Unternehmer mit der Auflage geben, daß vor Baubeginn die Zulassung vorgelegt werden muß.

Meine Frage ist nun, ob es den Eigentümern in diesem Beispiel zuzumuten ist, 30% mehr zu bezahlen, weil die Beiräte und der Verwalter sich an solchen bürokratischen Hürden festbeißen?
Hier kommt schnell der Verdacht auf, daß die von der Hausverwaltung ausgewählte Firma unbedingt den "überteuerten" Auftrag erhalten soll. Wenn nun noch einer der Beiräte mit der Hausverwaltung gut befreundet ist und zudem noch selbst Bauunternehmer ist, liegt nicht der Verdacht nahe, daß Koppuption im Spiel ist?

Wäre der Beirat verpflichtet, das günstigere, gleichwertige Angebot zu wählen, kann er haftbar gemacht werden?

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn die Beschlusslage der ETV lautet: Der Beirat soll dann das günstigste auswählen, dann sollte er das auch tun.

Ansonsten besteht für ihn eine große Gefahr, dass er sich schadenersatzpflichtig macht.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und günstig kann auch teuer werden. Bei Angeboten ist nämlich die Voraussetzung, dass wirklich dasgleiche angeboten wird.
Wir haben gute Erfahrung damit gemacht, bei teuren Sanierungen einen unabhängigen Bausachverständigen einzuschalten, der sowohl die Angebotsphase wie die Bauphase mit überwachte. Das kostet zwar ca. 10% der Bausumme, spart aber viel und man kann sicher sein, das auch das eingebaut wird, was angeboten und bestellt wurde.
Selten hat ja weder der Beirat noch der Verwalter eine umfassende Kompetenz für große Bausanierungen.
Grundsätzlich ist meine Erfahrung, sobald Sachen eine Sonderumlage erfordern, wird irgendein Eigentümer gegen diesen Beschluss klagen. Deswegen sollten Beschlüsse nicht zu eng sein (muss günstigsten wählen - besser: möglichst den günstigsten), damit es bei Klagen nicht zu Schwierigkeiten für die gutgemeinte Arbeit des Beirates kommt.

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#3
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo, wir haben ein ähnliches problem: uns wurde grad eine rechnung von über 10 000 euro auf dem tisch geklascht - großrenovierung! heizung, elektro, isolierungen ect. Das alles wurde aber vor 4 jahren auf dem neuesten stad gebracht. die neuen eigentümer haben bei sichin der wohnung bodenheizung eingebaut und damit das vorhandenes heizungssystem komplett verändert. der HV weiß es und als wir in darauf ansprachen, sagte er es sei potimierung nicht nichts mit dem umbau zu tun. wir ahben aber 2 unabhängigen monture es anschauen lassen und alle bestätigen, dass es durch den umbau bedinngt ist. hinzu kommt, dass der verwalter den schlüssel vom heizungsraum abgenommen und nicht wieder gegeben. die temperatur wurde auf die höchststufe geschaltet- spricht heizung läuft seit tagen wie bei saukalten winter. ( heizölverbrauch enorm)
Kostenvoranschläge hat der Verwalter so eingeholt, dass er mit dem anderen eigentümer besprochen hat was die haben wollen und danach aufgelistet und es entsprechenden Firma vorgelegt. dazu kommt noch, dass die elektrofirma die angebliche "lebensgefährliche" mängel beseitigt hat, den strom bei der mieter angezapft hat. die umbauarbeiten gehen dann auf die kosten der mieterin der davon nicht weiß. es besteht keine möglichkeit mit ihm zu reden. aber eigentlich kann man sich so was nicht gefallen lassen, oder? wir haben auch wegen noch ähnlichen situationen den verwalter fristlose kündigung ausgesprochen, aber er lacht und sagt frech: mehrheitsbeschluss liegt nicht vor. ist erst seit 5 monaten HV für uns und will komplettsanierung des hauses machen- rücklagen sind nicht vorhanden. andere partei hat mehrheit udn die machen alles gemeinsam, heimlich und versuchen kosten auf die gesamtheit zu verteilen die uns nichts angehen. Es kann doch nicht sein, dass wir das die nächsten jahre dulden müssen.

Kann man anzeige machen wegen z.b. versuchten betrugs?
sika0304 hat schon auf mein anderen beitrag geantwortet, wegen den ausgetauschten fenstern ohne beschluss. wurden heimlich während unserer abwesenheit gemacht.
Das kann fast ja nicht wahr sein, dass man sich so was gefallen läßt, oder?

wo bekommt man so eine bauaufsicht? sind völlig neutral? wir wollen die heizung nicht bezahlen und die drohen es ganz abzuschalten. die andere partei zieht erst nächstes jahr ein, daher sind wir mit der mieterin alleine im haus.

was kann man den machen?????

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Meggi76
mach doch bitte für neue Fragengebiete auch einen eigenen Beitrag auf.
Dein Problem hat nichts mit Verwalter/Beiratproblematik vom Fragesteller zu tun sondern mit einer ganz anderen Problematik.
Wie es scheint, seid ihr nur 2 Eigentümer und habt 1 Verwalter.
Der Verwalter darf gar keine großen "Sanierungen" vornehmen, wenn es dafür keine Beschlüsse gibt. Es ist sogar vertragswidrig, Bauarbeiten in Auftrag zu geben, für die keine Rücklagen vorhanden sind.
Aber bei der von dir geschilderten Problematik benötigts du einen Anwalt vor Ort, der sich im WEG-Recht auskennt, denn du wirst um Klagen nicht drumherumkommen.
Eine Fußbodenheizung betrifft zwar unmittelbar das Sondereigentum, also Arbeiten ohne Beschluss erlaubt, da aber die Heizung Gemeinschaftseigentum ist, könnte die Veränderung zustimmungspflichtig sein. Ich denke, hierzu wird es auch noch nicht viele Urteile geben, da der nachträglich Einbau von Fußbodenheizungen selten vorkommt.

Wenn Handwerker Strom benötigen, gibt es eigentlich im Gemeinschaftseigentum eine Möglichkeit, Strom zunehmen?
Es ist natürlich nicht erlaubt, einfach bei einem Eigentümer/Mieter den Strom "Abzuzapfen".

Womit der Verwalter Recht hat, um seinen Vertrag fristlos zu kündigen, muss ein Gemeinschaftsbeschluss her. Es gibt aber soetwas wie Gefahr in Verzug, aber auch da sollte dich ein Anwalt beraten.

Der Verwalter, wie wurde der denn bestimmt, durch eine Versammlung der Eigentümer oder durch den Bauträger?

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