Wandhöhe bei Hanggrundstück

27. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandhöhe bei Hanggrundstück

Hallo zusammen,

es geht bei meiner Frage um ein Grundstück am Hang. Bebauungsplan sieht eine Firstrichtung parallel zum Hang vor. Die bergseitige Wandhöhe ist begrenzt auf 3,5m, während talseitig 5,5m erlaubt sind. Gemessen wird vom Hausgrund des fertigen Geländes zur Unterkante Dachsparren.

Nun ist das Gelände mit der aktuellen Planung bergseitig 90cm über dem geplanten Fußboden. Talseitig sind wir dann 30cm unter dem geplanten Fußboden. Soweit so gut. Wir würden allerdings den Eingang/Haustüre bergseitig legen und würden da die 90cm abgraben. Dann halten wir allerdings die Wanhöhe zum Dachsparren auf 3-4m nicht mehr ein.

Ist es möglich, dafür eine Baugenehmigung zu erhalten?

Danke vorab.

Jessi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Jessi_3):
Ist es möglich, dafür eine Baugenehmigung zu erhalten?

Klar.
Möglich ist vieles.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Jessi_3):
Ist es möglich, dafür eine Baugenehmigung zu erhalten?
Vermutlich müsste man einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Zu empfehlen ist, vorher mit dem Planer des Hanghauses Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, ob etwas gegen diese Änderung spricht.
Der Planer kennt vermutlich außer dem B-Plan und den Festsetzungen auch die weiteren örtlichen Vorschriften, günstigenfalls sogar die Leute vom Bauamt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Die B-Pläne sind meistens online einsehbar. Verlinke mal den B-Plan und seine Begründung.


-- Editiert von User am 27. April 2024 16:31

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#4
 Von 
Jessi_3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist der Bebauungsplan online einsehbar:

https://landkreis-es.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=5e29676ab9b140829dcff910c6dd9644

Hofäcker 1 heißt das Gebiet

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37519 Beiträge, 6271x hilfreich)

Damit kann man nichts anfangen.

Du willst wissen, ob du deinen Hauseingang bergseitig legen kannst.

Frag bitte per Anfrage oder Antrag beim Bauamt bzw. Bürgerbüro Bauen.
Oder den, der die Genehmigungsplanung für das Haus erstellt hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2272 Beiträge, 500x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit kann man nichts anfangen.

Man hätte es besser aufbereiten können. Es sind aber B-Plan und Textteil einsehbar.
In beiden Teilen steht zur Gebäudehöhe: "vom fertigen Gelände"

Wo gibt es da noch Unklarheiten?

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