Hallo zusammen,
es geht bei meiner Frage um ein Grundstück am Hang. Bebauungsplan sieht eine Firstrichtung parallel zum Hang vor. Die bergseitige Wandhöhe ist begrenzt auf 3,5m, während talseitig 5,5m erlaubt sind. Gemessen wird vom Hausgrund des fertigen Geländes zur Unterkante Dachsparren.
Nun ist das Gelände mit der aktuellen Planung bergseitig 90cm über dem geplanten Fußboden. Talseitig sind wir dann 30cm unter dem geplanten Fußboden. Soweit so gut. Wir würden allerdings den Eingang/Haustüre bergseitig legen und würden da die 90cm abgraben. Dann halten wir allerdings die Wanhöhe zum Dachsparren auf 3-4m nicht mehr ein.
Ist es möglich, dafür eine Baugenehmigung zu erhalten?
Danke vorab.
Jessi
Wandhöhe bei Hanggrundstück
27. April 2024
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Frage vom 27. April 2024 | 10:26
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandhöhe bei Hanggrundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 27. April 2024 | 11:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41034x hilfreich)
ZitatIst es möglich, dafür eine Baugenehmigung zu erhalten? :
Klar.
Möglich ist vieles.
#2
Antwort vom 27. April 2024 | 14:42
Von
Status: Unbeschreiblich (37519 Beiträge, 6271x hilfreich)
Vermutlich müsste man einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.ZitatIst es möglich, dafür eine Baugenehmigung zu erhalten? :
Zu empfehlen ist, vorher mit dem Planer des Hanghauses Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, ob etwas gegen diese Änderung spricht.
Der Planer kennt vermutlich außer dem B-Plan und den Festsetzungen auch die weiteren örtlichen Vorschriften, günstigenfalls sogar die Leute vom Bauamt.
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#3
Antwort vom 27. April 2024 | 16:31
Von
Status: Student (2272 Beiträge, 500x hilfreich)
Die B-Pläne sind meistens online einsehbar. Verlinke mal den B-Plan und seine Begründung.
-- Editiert von User am 27. April 2024 16:31
#4
Antwort vom 28. April 2024 | 10:06
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hier ist der Bebauungsplan online einsehbar:
https://landkreis-es.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=5e29676ab9b140829dcff910c6dd9644
Hofäcker 1 heißt das Gebiet
#5
Antwort vom 28. April 2024 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (37519 Beiträge, 6271x hilfreich)
Damit kann man nichts anfangen.
Du willst wissen, ob du deinen Hauseingang bergseitig legen kannst.
Frag bitte per Anfrage oder Antrag beim Bauamt bzw. Bürgerbüro Bauen.
Oder den, der die Genehmigungsplanung für das Haus erstellt hat.
#6
Antwort vom 28. April 2024 | 20:56
Von
Status: Student (2272 Beiträge, 500x hilfreich)
ZitatDamit kann man nichts anfangen. :
Man hätte es besser aufbereiten können. Es sind aber B-Plan und Textteil einsehbar.
In beiden Teilen steht zur Gebäudehöhe: "vom fertigen Gelände"
Wo gibt es da noch Unklarheiten?
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