Wann ist ein "Unterstand" eine illegale Bebauung

11. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
tim99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist ein "Unterstand" eine illegale Bebauung

Hi Leute,

ich habe mir 800m2 Garten (läuft lt. Grundbuch als Wiesen/Ackerfläche) gekauft und würde dort gerne einen Unterstand für Geräte bauen. In dem Gebiet stehen bereits seit ca. 40-50Jahre 15-20 „illegale“ Gartenhütten.

Vor 10 Jahren war das Kreisbauamt aktiv (die waren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zufrieden – wurde aber nie verabschiedet, da Brandschutz usw. nicht erfüllt waren und die Kosten zu hoch). Nun fängt die Unter-Naturschutzbehörde an die Außenbereiche der Landkreiskommunen zu überprüfen, Probleme sind da also schon vorprogrammiert.

Nun ist meine Frage, ab wann man rechtlich von einer Gartenhütte bzw. illegalen Bebauung spricht.

Ich würde gerne in einer U-Form von Tannenbäumen (wurde wohl früher Wohnmobil darin „geparkt“) ein Kunststoffdach montieren welches von 4-6 Holzstützen getragen wird und zwei Seiten des Unterstandes mit Brettern gegen Wind und Blicke vom Wegrand schließen.
Die Größe wäre dann wohl ca. 5x5 Meter.

Ein Bekannter meinte, sobald eine „Hütte“ 1 oder 2 offene Seiten hat, wäre es keine Hütte mehr. Hier handele es sich dann um eine Art Unterstand für Geräte und Tiere (z.B. Schafe).

Wie sind Eure Meinungen hierzu??

Ein Rückbau wäre zwar keine riesen Aktion, dennoch würde ich natürlich gerne etwas halbwegs legales bauen. Ansonsten bleibt dann wohl nur noch ein Bauwagen, der ist nämlich beweglich.

Gruss
Tim

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

So spontan fällt mir gleich ein was ist das Gebiet als Naturschutz oder Landschaftsschutzgebiet oder ähnliches deklariert? Da kann sogar ein das bauen eines Zaunes (auch beweglichen) ein Verstoß darstellen sein.
Ansonsten gibt es da noch örtliche Regeln. Ich weiß, dass es noch Gebiete gibt, wo ein 3x3m Schuppen "noch" erlaubt ist.

Bauwagen - wird auch nur teilweise noch toleriert. Man ist schon so schlau geworden in den Behörden dass die Dinge häufig dann doch für immer und ewig dort stehen und nie wegbewegt werden.
Bei uns zum Beispiel hat ein Landwirt! sogar Probleme eine landw. Anhänger (offen ohne Dach, grünes Nummernschild) für 1-2Woche auf einem Feld (eigenes) stehen zu lassen, ohne dass er einen Anruf vom Ordnungsamt bekommt.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tim99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, nein, Naturschutzgebiet ist das wohl nicht, läuft als normale Acker/Wiesenfläche.

Vom örtlichen Ortnungsamt/Bauamt habe ich hier wohl eher weniger was zu befürchten. Das ist bei uns auf dem Ort nicht das Problem, da kennt man sich...
Die übergeordneten Ämter sind wohl eher das Problem und genau hier prüft gerade die Untere-Naturschutzbehörde die Außenbezirke aller Landkreiskommunen, egal ob Naturschutzgebiet oder Acker- Wiesenland.

Dann wird es wohl egal sein was man macht, illegal ist wohl dann alles.
Also so günstig wie möglich bauen und so, dass man es jederzeit wieder entfernen kann. Andere Möglichkeit gibt es dann wohl nicht. Außer ich stelle mir vielleicht Schafe auf die Wiese, aber selbst die Hütte muss dann wohl genemigt werden. In der Zeitung stand zu dem Thema Prüfung der U-Naturschutzbehörde, dass 6 m3 umbauter Raum ok sind, aber was ist das schon...

Gruß
Tim

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

am Ende schaut sowohl die untere Naturschutzbehörde als auch das Bauordnungsamt in die gleichen gesetzlichen Normen.

In diese kannst du auch schauen, z.B. Baunutzungsverordnung, Bauordnung und Satzung.

Da wir in einem föderalistischem Staat leben sind die gesetzlichen Normen leider in jedem Bundesland anders. So richtig helfen kann man dir also nur, wenn du sagst um welches Bundesland es geht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tim99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In Hessen.

Bin auf Eure Antworten gespannt!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Außerhalb von Baugebieten, also im Außenbereich sind auch Unterstände genehmigungspflichtig. Nicht nur Gebäude, sondern jedes Bauwerk muss genehmigt werden, ggf. sogar Zäune.

Wenn Du jedoch eine Abrissverfügung und die zugehörige Strafe in Kauf nehmen willst, dann kan man im Prinzip alles machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.547 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen