Was beachten bei Wohnungskauf

26. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
Was beachten bei Wohnungskauf

Ich bin auf der Suche nach einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung(Barkauf oder über eine Teilfinanzierung). Da ich mich bisher mit diesem Gedanken noch nicht beschäftigt habe, meine Bitte um Hilfestellung bzw. nützlichen Tipps, was man dabei alles beachten sollte. Welche Rolle spielt dabei eine Immobiliengesellschaft? Was beinhaltet das Hausgeld? Was ist, wenn der Verwalter der Immobilie z.Bsp. insolvent wird? Sorry, ich bin halt ein reiner Laie und möchte nichts falsch machen. Wo kann ich mir am besten Hilfe holen?
Ich freue mich über jede ernstgemeinte Antwort :)

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"Gruß Ria"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo Ria!
Das Thema Eigentumwohnung/ Eigentumswohnungsrecht ist sehr umfassend.

Wir können ja mal anfangen: (;))
also das Hausgeld ist die monatliche Zahlung für Verwaltergebühr,Nebenkosten, Heizung (wenn Gemeinschaftsheizungsanlage),
etc. und macht eine nicht unerheblichen Betrag aus. Mit dem Hausgeld wird, wenn so
vereinbart auch meist ein monatlicher Betrag als Rücklage für Reparaturkosten gezahlt.

Wenn du nun eine Wohnung kaufst, erkundige dich danach, ob ausreichend Rücklagen vorhanden sind. Den Rücklagenbetrag, der anteilmäßig auf die Wohnung entfällt ist schließlich dem Wert der ETW zuzurechnen.

Ist die Rücklagenkasse hingegen leer, so
könnte es sein, dass bei der nächsten großen Ausgabe für Reparaturen eine Sonderumlage gemacht werden muss.

Deine Bedenken hinsichtlich Insolvenz des
Verwalters ist zwar nicht unbegründet, mehr
Befürchtungen muss man aber haben, wenn ein Eigentümer zahlungsunwillig oder- unfähig ist oder wird.
Es kommt nicht selten vor, dass die Gemeinschaft dann das Hausgeld für diesen
Mitbewohner mitbezahlen müssen. Denn man haftet als Gemeinschaft.
In unserer Anlage haben wir schon zwei Mal einen solchen Fall gehabt und trotz juristischer Mittel und sogar Abdrehen der
Versorgungsleitung (was mit erheblichen
Handwerkerkosten verbunden war) haben wir
draufgezahlt.
Ich rate Dir also, den Verwalter zu fragen, ob es Hausgeldrückstände gibt, oder ob
es faule Zahler gibt.(Sollte der Verwalter sich auf seine *Schweigepflicht berufen, lass Dir eine Vollmacht von dem Besitzer geben.



Der Verwalter wird mindestens einmal jährlich kontrolliert. Dazu gibt es einen
Verwaltungsbeirat, meist drei Eigentümer
(je nach Wohnungszahl) die die Belegkontrolle machen und die Konten überprüfen.

http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/wohnen/etw_verwaltung.php4

http://www.augustinowski.de/abc_weg/a_abc_ind.htm

http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/wohnen/eigentumswohnung.php4

http://jurpage.net/wng/leiwong.htm

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#2
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke Odil, deine Ratschläge helfen mir schon sehr. Meine Bedenken gegen ein Wohneigentum sind etwas verflogen. Ich denke, ich werde es in Angriff nehmen. Es soll ja auch nur eine 1-Raum-Wohnung für meine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main sein, denn ich habe festgestellt, dass die Mieten, selbst für nur ein Zimmer, erheblich höher ausfallen, als in Eigentum zu investieren.
Den Verwalter bzw. den Vermittler werde ich all deine Fragen stellen. Falls dir noch wichtige Tipps einfallen sollten, ich freu mich über jeden Ratschlag.
Nochmals recht vielen Dank!

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"Gruß Ria"

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Ria,
eine Frage ist auch, wieviele Eigentümer es gibt, je mehr, desto größer die Probleme. Wieviele Eigentümer bewohnen ihre Wohnung selbst/Mieteranteil?
Laß dir unbedingt die Protokolle der letzten 2-3 Eigentümerversammlungen zeigen (daraus geht z.B. oft hervor, ob eine Gemeinschaft friedlich ist, welche Investitonen geplant sind usw.).
Du solltest dir auch überlegen, ob die Wohnung in einer guten wiedervekaufbaren Gegend liegt, falls du mal den Arbeitsplatz wechselst.

Die Bibel einer Gemeinschaft ist die Teilungserklärung. Daraus geht hervor, was Gemeinschaftseigentum ist (Boden, Trockenräume usw.) und was zum Sondereigentum gehört. Sondernutzungsrechts werden z.B. Erdgeschossbewohner eingeräumt am Terrassenberereich, denn Grund und Boden können immer nur Gemeinschaftseigentum sein.

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#4
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo sika0304,
versteh ich es richtig, besser die meisten Bewohner sind auch die Eigentümer?
Danke für den Hinweis mit der Anzahl der Eigentümer. Leider sind die preiswerten 1-Zimmer-Appartments auch in den Hochhäusern dort. Die Wohnung sollte meiner Meinung nach nicht allzu weit weg vom Hbf. sein, halt wegen der Vermietbarkeit, falls ich meinen Arbeitsplatz wieder wechseln sollte.
Vielen Dank für deine Hinweise.

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"Gruß Ria"

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Und hier noch ein guter Link
zum Thema ETW-Kauf:

http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistungen/infoblaetter_eigentumswohnung.htm
______________________
und:

Die Kaufentscheidung
Erst prüfen, dann kaufen!

Haben Sie eine Immobilie gefunden, die in Bezug auf Größe, Lage und Ausstattung Ihren Ansprüchen entspricht, sollten Sie deren Zustand genau prüfen. Was Sie dabei beachten sollten, finden Sie in diesem Kapitel.

Eines hat der Kauf einer "gebrauchten" Immobilie mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens gemeinsam: Ein potenzielles Kaufobjekt sollte sorgsam auf eventuelle Mängel geprüft werden. Denn nicht jedes Objekt, das auf den ersten Blick gepflegt und gut erhalten wirkt, ist dies auch. Oft hilft ein zweiter oder dritter Blick.

Erste Warnzeichen
Bestimmte Warnzeichen sollten Sie besonders hellhörig machen. Gerade bei Altbauten ist ein schlechter optischer Zustand ein Signal dafür, dass der Vorbesitzer es mit der Pflege des Objekts nicht so genau genommen hat. Relativ leicht abzulesen ist so etwas an bröckelnden Fassaden, "gammelnden" Holzverkleidungen oder offensichtlichen Schäden im Dach.

Versteckte Mängel
Ärgerlicher als offensichtliche Schäden aber sind die versteckten Baumängel. Der Zustand von unter Putz liegenden Leitungen für Strom, Wasser oder Gas ist nicht auf Anhieb zu erkennen, auch nässendes Mauerwerk kann durch eine neue Tapete zeitweise kaschiert werden. Mängel an schlecht zugänglichen Stellen wie dem Schornstein oder dem Boden unter den Belägen können ebenfalls leicht übersehen werden.
Bei Eigentumswohnungen liegen die Mängel oft weniger in der Wohnung selbst als vielmehr in den zum Gemeinschaftseigentum gehörenden, gemeinsam nutzbaren Einrichtungen. Auch die Kosten für deren Instandsetzung werden von allen Eigentümern getragen, was eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten kann.


Grundbuch einsehen!!

Unbedingt prüfen sollten Sie auch das Grundbuch. Hier finden Sie Rechte zugunsten Dritter, z.B. Wegerechte, Wohnrechte oder gar Grundpfandrechte, die auf der Immobilie oder dem Grundstück lasten. Diese beeinträchtigen unter Umständen die Nutzbarkeit der Immobilie.


-- Editiert von Odil am 27.11.2005 17:13:20

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#6
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen lieben Dank Odil,
ich werde das alles beherzigen und hoffe für mich, dass ich in absehbarer Zeit was geeignetes finden werde. Ich weiß, nichts ist schlimmer, als sich unter Zeitdruck setzen zu lassen, wie das jetzt gern mit der auslaufenden Eigenheimzulage gemacht wird.

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"Gruß Ria"

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Ria,
Eigentümer, die selber in ihren Wohnungen wohnen, pflegen das Gemeinschaftseigentum besser und stehen nötigen Modernisierungen aufgeschlossener gegenüber. Viele Mieter: dauernder Wechsel.
Wenn du nur Hochhaus zur Auswahl hast, ist es besonders wichtig, festzustellen, ob ein Investitionsstau (=Baumassnahmen) existiert, kann sonst teuer werden.
Eigenheimzulage: sollte nie zur Finanzierung gedacht sein sondern als Rücklage für besondere Ausgaben.

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