Was bedeutet "städtebauliche Akzente"

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
brokolini
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet "städtebauliche Akzente"

Hallo zusammen,
der Bauantrag dauert jetzt schon viel zu lange.
Nach großem hin und her kommt jetzt diese Mail:
Zirat*
vielen Dank für die Überarbeitung der Pläne.
... und auf die Bäume im Vorbereich zum Haus nicht verzichtet werden kann.
Es ist eine Mindesteingrünung anzustreben die auf den großen Flächen des Vorbereichs auch einen gewissen städtebaulichen Akzent setzt, was insbesondere durch die Abweichung von der Dachform (Flachdach statt Satteldach) notwendig wird. Hierzu sollte je Doppelhaus mind. ein größerer bzw. zwei kleinere Bäume gepflanzt werden.
*

Es ist in der Satzung vermerkt, dass auf ein Satteldach für die Garage verzichtet werden kann, wenn die Flachdachgarage "extensiv" begrünt wird.
"extensiv" steht nicht mal in der Satzung sondern soll unbedingt jetzt auf den Plänen vermerkt werden.

Wir gehen der Satzung nach und jetzt soll auch noch ein Baum vor dem Haus stehen. Wir wollen aber keinen Schatten in dem Haus.

Lohnt es sich einen Anwalt wegen des zu pflanzenden Baums zu nehmen?
Kann das Bauamt verlangen auf dem Land "städtebauliche Akzente zu setzten

Ich würde mich über Antworten sehr freuen. "Ich hab Hals" :party:


-- Editiert von brokolini am 21.06.2019 16:55

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von brokolini):
Lohnt es sich einen Anwalt wegen des zu pflanzenden Baums zu nehmen?
Nein.
Zitat (von brokolini):
Kann das Bauamt verlangen auf dem Land "städtebauliche Akzente zu setzten
Ja.

Du möchtest doch die Baugenehmigung, oder?
Also bitte zeichne einen Baum ein. Kennst du das Symbol?
Wird ein bzw. besondere Baumarten verlangt? Evtl. nach dem B-Plan?
Gib den geänderten Bauantrag beim Bauamt ab.

Die Betonung liegt wohl eher auf *Akzente*.

-- Editiert von Anami am 21.06.2019 18:34

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von brokolini):
der Bauantrag dauert jetzt schon viel zu lange.

Dann müsste man sich jetzt erst mal entscheiden: will man bald anfangen zu bauen oder erst in 2-8 Jahren wenn man sich wegen des Baumes durch die gerichtlichen Instanzen gequält hat?



Zitat (von brokolini):
Kann das Bauamt verlangen auf dem Land "städtebauliche Akzente zu setzten

Komische Frage. Man macht es doch schon, den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen?

Und natürlich kann es "städtebauliche Akzente" auch in Dörfern und auf dem Land geben. Gerade dort ist eine Begrünung oft sehr erwünscht.



Zitat (von brokolini):
Wir wollen aber keinen Schatten in dem Haus.

Dann sollte man auf Wände und Decken verzichten - zumindest auf undurchsichtige. Die verursachen nämlich erstaunlich viel Schatten im Haus.



Zitat (von brokolini):
Es ist in der Satzung vermerkt, dass auf ein Satteldach für die Garage verzichtet werden kann, wenn die Flachdachgarage "extensiv" begrünt wird.

Zitat (von brokolini):
"extensiv" steht nicht mal in der Satzung

Finde den Widerspruch...



Zitat (von brokolini):
Lohnt es sich einen Anwalt wegen des zu pflanzenden Baums zu nehmen?

Erfahrungsgemäß wäre da ein Gärtner bzw. ein Galabauer besser. Die sind nicht nur talentierter sondern auch vom Stundensatz her preiswerter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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