Was bringt mir das Sondernutzungsrecht außer zusätzliche Kosten?

22. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
mehoma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bringt mir das Sondernutzungsrecht außer zusätzliche Kosten?

Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrstöckigem Wohnhaus. Für den oberen Treppenhausteil habe ich das alleinige Nutzungsrecht jedoch ist es nicht mein Eigentum, nun soll das gesamte Treppenhaus renoviert werden und da ich das Sondernutzungsrecht für den oberen Teil habe soll ich diese Kosten auch alleine tragen, der Rest wird durch alle Parteien geteilt.
Kann mir jemand von euch sagen ob es so seine Richtigkeit hat oder muß die Gemeinschaft auch die Kosten für den oberen Teil tragen???? Schließlich kann ich ja nichts dafür das ich ganz oben wohne,)) Und was bringt mir das Sondernutzungsrecht dann außer zusätzliche Kosten??????
Für Euren Rat schon mal Herzlichen Dank
Gruß Melanie

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Übernahme der Instandhaltungskosten im Bereich des Sondernutzungsrechtes ist eine entsprechende Vereinbarung notwendig.

Wenn Du ein Sondernutzungsrecht ohne die Auflage hast, die Instandhaltungskosten tragen zu müssen, dann ist das weiterhin Sache aller Eigentümer.

Dazu müsstest Du in die entsprechende Vereinbarung schauen, die auch im Grundbuch eingetragen sein sollte. Ich würde aber vermuten, dass es im konkreten Fall nicht so eine Vereinbarung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Revier-Biker
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn ein Sondernutzungsberechtigter diese Kosten allein tragen soll, dann muß das in der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung, dem Einräumungsvertrag oder einer späteren Vereibarung festgelegt sein. Ansonsten zahlt die Gemeinschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mehoma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe in meinen Papieren nachgeschaut,da steht zwar die Vereinbarung von 1981 das daß Sondernutzungsrecht auf den jeweiligen Käufer übergeht aber nicht das dieser auch die Instandhaltung selber zu zahlen hat..

Ich verharre mal den Dingen die noch kommen und Einspruch kann ich dann ja einlegen wenn es soweit ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen