Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrstöckigem Wohnhaus. Für den oberen Treppenhausteil habe ich das alleinige Nutzungsrecht jedoch ist es nicht mein Eigentum, nun soll das gesamte Treppenhaus renoviert werden und da ich das Sondernutzungsrecht für den oberen Teil habe soll ich diese Kosten auch alleine tragen, der Rest wird durch alle Parteien geteilt.
Kann mir jemand von euch sagen ob es so seine Richtigkeit hat oder muß die Gemeinschaft auch die Kosten für den oberen Teil tragen???? Schließlich kann ich ja nichts dafür das ich ganz oben wohne,)) Und was bringt mir das Sondernutzungsrecht dann außer zusätzliche Kosten??????
Für Euren Rat schon mal Herzlichen Dank
Gruß Melanie
Was bringt mir das Sondernutzungsrecht außer zusätzliche Kosten?
Verbaut?
Verbaut?
Für die Übernahme der Instandhaltungskosten im Bereich des Sondernutzungsrechtes ist eine entsprechende Vereinbarung notwendig.
Wenn Du ein Sondernutzungsrecht ohne die Auflage hast, die Instandhaltungskosten tragen zu müssen, dann ist das weiterhin Sache aller Eigentümer.
Dazu müsstest Du in die entsprechende Vereinbarung schauen, die auch im Grundbuch eingetragen sein sollte. Ich würde aber vermuten, dass es im konkreten Fall nicht so eine Vereinbarung gibt.
Wenn ein Sondernutzungsberechtigter diese Kosten allein tragen soll, dann muß das in der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung, dem Einräumungsvertrag oder einer späteren Vereibarung festgelegt sein. Ansonsten zahlt die Gemeinschaft.
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Vielen Dank für Eure Antworten, ich habe in meinen Papieren nachgeschaut,da steht zwar die Vereinbarung von 1981 das daß Sondernutzungsrecht auf den jeweiligen Käufer übergeht aber nicht das dieser auch die Instandhaltung selber zu zahlen hat..
Ich verharre mal den Dingen die noch kommen und Einspruch kann ich dann ja einlegen wenn es soweit ist.
Und jetzt?
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