Ich habe nachfolgenden Text als Brief bekommen. Es handelt sich um einen Komposthaufen welchen ich nach dem Nachbarschaftsrecht angelegt habe. Wer kennt sich hier aus oder was ganz genau ist eine Einhausung?
"Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass zwar der Komposthaufen als solches keine bauliche Anlage darstellt, jedoch die Einhausung des Komposthaufens als bauliche Anlage betrachtet wird. Diese ist dann an die Vorschriften gebunden und ist sobald diese Einhausung die Höhe von 1 m übersteigt (hier vorliegend der Fall) abstandsflächenrelevant."
Was ist Einhausung
Verbaut?
Verbaut?
Frag nach bei Wiki.
na ich denk mal das ist das was du gebaut hast um den kompost rein zu machen, holzverschlag oder auch immer
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hmmm unter ganz genau hatte ich mir etwas mehr versprochen aber gut. Das heißt wenn ich in meinen Garten 4 Bretter zu einem Rechteck stelle habe eine Einhausung und wenn die Bretter höher als 1m sind ist das eine bauliche Anlage?
Hat jemand noch ein Hinweiß oder gesetzes Text zu Einhausungen und wann ist es genau eine Einhausung. Was ist wenn eine Seite offen ist?
Hier ist ein Beispiel für die Bedeutung von Einhausung in Bezug auf Kompost und Müll (es gibt sie auch in anderen Zusammenhängen):
http://www.steel-concept-berlin.de/muelleinhausungen/muelleinhausungen.htm
Was hier als Einhausung verstanden wird, ist also kein komplett umschlossenes ´´Haus`` sondern eher eine kompakte Anlage, als die der Komposthaufen in deinem Garten auch bezeichnet wird.
ok danke Dir, also hier sind zum Teil nur 2 Seiten schon eine Einhausung. So richtig Schlau macht es mich leider trotzdem nicht. Wenn an der Grenze Holz oder sonstiges aufstapel(bis zu einem Maß) ist das ok, wenn ich dort mein Kompost gegen mache ist das schon eine Einhausung die dem Baurecht untersteht. Falls noch jemand eine genaue Definition für Einhausung oder Text aus dem Baugesetzt hat wäre ich dankbar.
gib doch bei wiki mal einhausung ein, ist zwar dürftig aber erklärts trotzdem
eine einhausung dient letztendlich dem emissionschutz, sei es lärm oder geruch oder auch der sicht auf etwas
aber andere frage, warum machstdas dingens net einfach unter einem meter ?
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
bei wiki war ich natürlich vorher schon aber es passte irgendwie nicht auf mich.
1m, also mein Kompost besteht aus 4 bzw. 8 Europaletten in 2facher höhe also 1,60m
Mein Garten ist recht klein und ich wollte wenig Grundfläche für Kompost verwenden.
Das Nachbarschaftsrecht sagt bis 2m höhe muss 50cm Grenzabstand gehalten werden, was ich gemacht habe und mich als Gesetzestreuen Bürger gefühlt habe.
Das ich jetzt hier in das Baugesetz "rutsche" überraschte mich völlig.
Man hat dir also geschrieben, dass der K-Haufen keine baul. Anlage sei, aber die Einhausung sei eine!? Ist den evtl. deine Aufbau mit den Europaletten zu massiv???
Verstehe ich auch nicht recht, aber das Bauamt muss dir auf jeden Fall die Vorschrift zum Nachlesen nennen können, auf die man sich da bezieht. Die Regelungen sind auch von Bundesland zu Bundesland oft unterschiedlich.
genau im ersten Schreiben sollte ich den K-Haufen wegen baulicher Ankage entfernen, woraufhin ich geantwortet habe das ein K-Haufen wohl keine bauliche Anlage ist und Abstandsreglungen im Nachbarschaftsgesetz geregelt und von mir berücksichtigt wurden. Im 2 Schreiben jetzt hat man mir Zugestimmt, aber die Einhausung als bauliche Anlage tituliert. Nun kann ich mir nicht vorstellen das 4 aneinandergestellte Europaletten ein B-Anlage sind.
Das ist jedoch genau mein Problem bzw. Wissenslücke wann ist was eine B-Anlage(Einhausung) und wer entscheidet das? Werd wohl mal kostenpflichtigen juristischen Rat zu Hilfe ziehen müssen und hier weiter berichten, vielleicht hilft es anderen auch.
-- Editiert von Marco11 am 13.10.2008 10:44
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