Was ist ein Recht auf Duldung Stromkabel wert??? Brauche Eure Vorschläge oder Schätzungen!

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Was ist ein Recht auf Duldung Stromkabel wert??? Brauche Eure Vorschläge oder Schätzungen!

Hallo sehr verehrte Fachleute oder Grundstückseigentümer. Ich habe ein Problem:
Ich bin Eigentümer eines mit einem Bungalow bebauten Grundstücks. Es gibt noch vier Nachbargrundstücke. Wir alle teilen uns einen Stromzähler und jeder hat einen Unterzähler. Das Ganze ist aus DDR-Zeiten. Die Stromrechnung ging vom Versorger an einen von uns und dieser hat dann die Kosten je nach Verbrauch aufgeteilt. Grundkosten und Differenzen (durch Stromverluste langes Erdkabel) durch fünf. Lange war die Welt in Ordnung.

Die Aufteilung der Stromkosten wurde letztes Jahr von einem neuen Nachbarn übernommen. Gefragt wurden wir nicht, wir haben es nur gemerkt dass ein Anderer jetzt halt die interne Abrechnung übernimmt. Der nahm aber Bearbeitungskosten von 120 Euro (jeder 20 und einer der zwei Zähler hat muss 40 zahlen). Das hat uns Andere geärgert und der neue Abrechnende versprach eine Senkung. Schließlich teilt er nur die Kosten und verschickt die Rechnung per Mail. Ich schätze eine Stund Arbeit, Postgebühren hat er nicht. Doch dieses Jahr wieder genau das selbe. Mich ärgert diese Geldgier und ich will mich wehren. Nicht indem ich nicht zahle - ich bin froh, dass wir alle Strom im Garten haben.

Aber jetzt kommt das eigentliche Problem: Der geldgierige Nachbar führt seine Stromleitung von meinem Bungalow weiter zu seinem Grundstück. Er hat kein Leitungsrecht im Grundbuch und bis jetzt habe ich aus Freundschaft seit 35 Jahren nichts berechnet. Aber wenn der mich abzockt will ich jetzt auch von ihm was verlangen. Frage: Was kann ich jährlich berechnen?

Das Grundstück ist am Waldrand im Außenbereich, nahe Suhl (Thüringen), ist 3213 qm groß und die Leitung des Nachbarn führt rund 40 m über mein Grundstück. Ob sie fachgerecht verlegt wurde bezweifle ich. Ich kann mich erinnern, dass sie nicht besonders tief verlegt wurde. Ich will jetzt pro Jahr auch nichts sittenwidriges und wuchermäßiges verlangen. Aber zahlen soll er jetzt dafür aus Ärger dass er so unkollegial und gierig ist.
Mit einer Neuverlegung der Stromleitung dürfte der Nachbar Probleme bekommen, weil er schon zwei Schwarzbauten errichtet hat (im Außenbereich, nicht genehmigungsfähig, hat bisher keine Behörde gemerkt). Ihm dürfte an einer gütlichen Regelung mit mir ohne Einschaltung irgendwelcher Behörden (Schachtgenehmigung) sehr gelegen sein. Ich will auch, dass er zähneknirschend zahlt ohne Scherereien zu machen (was bei einer zu hohen Forderung von mir zu erwarten wäre).

Ich bitte um Eure Vorschläge! Was soll ich denn jährlich von ihm fordern? Danke an Alle im Voraus!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

40 EUR


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
Frage: Was kann ich jährlich berechnen?
Das ist doch schrecklich umständlich und aufwändig ohne Ende. Und evtl. hackt ihr euch gegenseitig die Kabel durch.
Zitat (von Hafenratte):
Was soll ich denn jährlich von ihm fordern?
Fordern kannst du ganz viel--- aber mit dem Kriegen wirds schwer.
Zitat (von Hafenratte):
jeder 20
Du kannst doch einfach 20,- weniger zahlen. Die anderen auch.
Dann hört er bald mit dem Stromservice auf. Dann macht es jemand mit kleinem Vertrag. Dort steht drin, dass der es aus Freude und Lust und Hobby macht--- und nichts dafür haben will. :grins:

Ein neuer *Einheitsvertrag*---nach 35 Jahren wird das doch zu schaffen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, 40 ist doch schon mal ne Größe.
Abhacken kann er mein Kabel nicht. Der besagte Nachbar ist der letzte am Strang, ich komme vor ihm. Und ich bin bei meinen Vornachbarn per Leitungsrecht im Grundbuch abgesichert (Danke an meinen Bruder, der das als ehemaliger als Notariatsangestellter gemacht hat).
Damals wurde vor 35 Jahren vereinbart, dass einer kostenlos die Stromabrechnung macht und nur den Aufwand berechnen. Und einer wollte es sogar gern machen. Der ist verstorben. Wenn der Neue 5 Euro pro Mail verlangt wären das 25. Für eine einfache Arbeit ohne finanzielles Risiko (wir verbrauchen alle so gut wie nichts, ich seit Jahren 0 kw) finde ich es angemessen - Zugegeben ich bin ein bischen sparsam. Aber 120 wäre ein Preis für einen Programmierer, Steuerberater, Anwalt. Das ist für eine einfache Division und vier Mails (an sich selbst muss er ja nichts schicken) zu viel.

Wer hat weitere Vorschläge? Immer her damit! Danke für dieses wunderbare Forum. Gibt es da Urteile was man so nehmen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
(wir verbrauchen alle so gut wie nichts
Das hat doch mit seiner *Arbeit* gar nichts zu tun. Ob er 10 oder 1000 kWh abliest/abrechnet, dürfte für den Zeitaufwand nicht ins Gewicht fallen.

Ärgert es jetzt nur dich oder die anderen auch? Dann zahlt eben jeder die 20,- einfach nicht.
Dann abwarten, was kommt.

Urteile? --- :grins: :grins:
Wahrscheinlich gibts sogar dazu Urteile, ich kenne keins.

übrigens hat das nichts mit Baurecht zu tun.
Eher wohl mit dem ***Nachbarschaftsrechts-Forum.

-- Editiert von Anami am 11.11.2019 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ärgert es jetzt nur dich oder die anderen auch?

Es ärgert uns alle (4 restlichen). Voriges Jahr hab ich mich geärgert aber gezahlt. Besonders geärgert hat es den Nachbarn, der zwei Zähler (Bungalow plus Garage) hatte. Da hat der Neue pro Zähler 20 genommen, der musste 40 zahlen. Der hat sich beschwert und es wurde uns damals versprochen, dass es nächstes Jahr (also dieses) günstiger wird. Weil er ja nur die neuen Zahlen ins Excell eintragen muss und keinen Aufwand hat. Doch gehalten hat er sein Wort nicht - was ist von einem Autohändler auch anders zu erwarten. Der Wortbruch ärgert mich. Und der Neue verbraucht als einziger größere Strommengen. Die damit verbundenen Leitungsverluste brummt er allen auf obwohl ich nichts verbrauche. Ich zahle immer so 45 Euro pro Jahr (Grundgebühr, Leitungsverluste, 20 Euro Aufwand). Für die nächsten 10 Jahre ist mir das zu viel.

Zitat (von Anami):
übrigens hat das nichts mit Baurecht zu tun.
Eher wohl mit dem ***Nachbarschaftsrechts-Forum.

Ja. Aber das ist ja ein Fall der häufig im Baurecht auftritt. Manchmal müssen ja auch Energieunternehmen für die Kabel auf fremden Grundstücken zahlen. Da müsste es doch ne Regelung geben? Pro 1000 qm oder pro Meter Leitung soundsoviel?

Danke und weiter gehts. Wer hat neue Vorschläge, 40 stehen im Raum. Mehr oder weniger?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
40 stehen im Raum
Ha? Also ich, ich hab 20,- vorgeschlagen--- :grins:
der mit 2 Zählern 2x 20, also 40,- aber maximal.

Ich hab noch nie gehört, dass es das Baurecht interessiert, wenn sich ein paar Hanseln über den freiwilligen Stromableser/-Abrechner und dessen *Aufwandsentschädigung* aufregen.

Um Leitungsführung gehts hier doch überhaupt nicht. Um Leitungsrechte der EVU also auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
Da müsste es doch ne Regelung geben?

Ja, gibt es.
Entweder die Beteiligten einigen sich oder ein Gericht macht das für die beiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ha? Also ich, ich hab 20,- vorgeschlagen---
der mit 2 Zählern 2x 20, also 40,- aber maximal.

Der 40 zahlen musste hat schon einen Erfolg verbucht. Er muss nur noch 20 zahlen. Der kann als einziger übrigens kein Leitungsrecht geltend machen: Die Leitungen gehen vom Hauptzähler ab wie ein V . An einem Strich hängt einer (der 40 zahlen muss) am andern in einer Kette die vier Anderen: Zwei vor mir, ich und der besagte Geldgierige als letzter.

Ich rechne nicht auf: Ich zahl für dieses Jahr 5 oder 10 als Aufwand für die Stromrechnung. Wenn er nicht einverstanden ist, soll er eine Vollversammlung einberufen. Dann stimmen wir ab was gerecht ist. Notfalls mache ich ab nächstes Jahr die Abrechnung.

Das Leitungsrecht ist die andere Seite. Ich schau bis Ende der Woche noch mal ähnliche Beiträge zum gleichen Thema hier im Forum durch ob ich monetäre Anhaltspunkte finde. Wenn nicht, dann fordere ich mal 40 Euro als geldwerten Nachteil pro Jahr für die nächsten Jahre. Ich kann ja zusichern, dass ich nicht erhöhe. Ich kann schließlich keinen Teich bauen, keine Bäume pflanzen, Beete anlegen, schwere Maschinen holen, (ich wollte wirklich mal ein mobiles Sägegatter anrücken lassen, was nicht geht).
Wenn der o.g. neu baggern muss, kostet das Tausende. Ob es im Außenbereich und über öffentliches Gelände überhaupt genehmigt wird ist noch die Frage. Außerdem hat er üble Altlasten und muss die Bälle flach halten mit seinen Schwarzbauten. Wir Anderen nicht. Ob die Anderen zwei vor mir dann nachziehen ist die Frage. Am besten ich sage nichts, dann fordern die auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,
Normalerweise sollte man sich nicht über 20 Euro pro Jahr aufregen. Aber mich ärgerten neben dem Wortbruch noch ein paar andere Sachen, auch die freche Art und Weise wie man das einfordert.

Wie schon gesagt: Ich trenne Stromauslagen und mein Recht auf Duldung der Stromleitung.

Stromleitung: Nächste Woche bin ich wegen einer anderen Sache in Meiningen. Da gibt es eine Gerichtsbibliothek beim Landgericht. Die dürfen auch normale Bürger nutzen.
Frage: In welchem Kommentar muss ich denn da nachschlagen wegen Duldung / Entschädigung Stromkabel? Gibt es da vielleicht eine Datenbank, wo man nach Schlagworten suchen kann?
Habt Ihr Ideen? Danke und Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Erstmal eine Frage zum Verständnis, die nur ihr beantworten könnt.

Warum macht der Letzte in der Kette (mit Unterzähler) die Abrechnung und nicht derjenige, der den Hauptzähler hat?

Zitat (von Hafenratte):
Habt Ihr Ideen?


Ja.
Entzieht im die Aufgabe und lasst es jemand anderen machen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Warum bezahlt ihr es einfach nicht. Der Forderung widersprechen und nachfragen auf welcher Grundlage die berechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank an Alle für die Beiträge.
Inzwischen habe ich mich beruhigt. Ich überweise meinen Obolus und kürze die Aufwandspauschale von 20 auf 5. Und mache den Vorschlag, dass es ein Anderer macht, vielleicht ich wenn sich keiner findet. Ich vermute, da wird der ausrasten. Nur mal nebenbei, wie der ist: Die Rechnung bekam ich per SMS als ich im Urlaub war. Ich erinnerte daraufhin per SMS an sein Versprechen vom letzten Jahr den Aufwand real zu berechnen. Gleichzeitig teilte ich mit, dass ich erst Samstag vom Urlaub zurück komme. Am Montag morgen eine SMS von ihm: "Stromrechnung!!!! Bezahlen!!!!"
Der Ton macht die Musik. Den zukünftigen Brief meinerseits mit der Stromkabelgebühr wird er später wohl einordnen könne. Noch ahnt er nichts vom drohenden Ungemach. Aber der hat Kohle und kann bezahlen. Aber Gier frisst Hirn.

Ich will mich aber nicht beschweren angesichts der anderen gravierenden Probleme die man hier im Forum liest. Da sind 20 Euro jährlich Peanuts.
Das ist ein tolles Forum - Danke nochmal an die Ratschlaggeber.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
Stromrechnung!!!! Bezahlen!!!!"
Es soll die Stromrechnung bezahlt werden. Dein Urlaub interessiert ihn nicht.
Vor irgendwelchen anderen Summen, egal, wann und wie die mal vereinbart/gezahlt wurden--- hat er sicher Anspruch auf die Energiekosten aus dem kWh-Verbrauch.
Und die müsst ihr alle bezahlen.

Du brauchst ihm nicht 20,- auch nicht 5,- zahlen.
Mit der Absenkung auf 5,- machst du den Streit oder das Leiden wegen dieses Nachbarn doch nur länger.

Zitat (von Hafenratte):
Den zukünftigen Brief meinerseits mit der Stromkabelgebühr wird er später wohl einordnen könne.
Ich möchte dir empfehlen: Lass das mit diesem Brief.
Es hat dich seit > 30 Jahren nichts gekostet, dass dort ein Kabel über/unter den Kartoffeln oder Dahlien durchgeht.
Was du dazu auf dem Plan hast, nennt man auch *Nachtreten* auf billigstem Niveau. Das endet nicht selten mit Ergebnissen, die der Tretende sich nicht in seiner kühnsten Phantasie vorstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es soll die Stromrechnung bezahlt werden. Dein Urlaub interessiert ihn nicht.


Ja schon. Aber ich gebe doch Leuten 14 Tage oder 4 Wochen Zeit. Dann mahne ich das erste Mal. Ist doch nur ein Betrag von etwas über 40 Euro. Und außerdem sicher: Jeder hat ein Grundstück und das kann gepfändet werden.

Zitat (von Anami):
Ich möchte dir empfehlen: Lass das mit diesem Brief.
Es hat dich seit > 30 Jahren nichts gekostet, dass dort ein Kabel über/unter den Kartoffeln oder Dahlien durchgeht.
Was du dazu auf dem Plan hast, nennt man auch *Nachtreten* auf billigstem Niveau. Das endet nicht selten mit Ergebnissen, die der Tretende sich nicht in seiner kühnsten Phantasie vorstellt.


Och nö. Wenn das Freundschafts- oder Bekanntenniveau als Nachbar beendet ist behandle ich den wie einen neutralen Dritten. Von 40 Euro kann ich mit meinem Bruder Essen gehen. Kleinvieh macht auch Mist.

Ich brauche aber noch Vorschläge: Sind 40 pro Jahr eher zu viel oder angemessen. Zur Erinnerung 3212 qm Grundstück, rund 40 Meter Leitung. Bauland ist es nicht, schlechte Nordlage, aber abgelegen, keine Sparte, am Waldrand. Danke im Voraus und Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich brauche aber noch Vorschläge:


Du ärgerst Dich, dass der abrechnende Nachbar Geld für eben diese Abrechnung verlangt. Dann setze Dich doch mit den anderen zusammen und Du oder ein anderer macht die Abrechnung für alle. Ob man Geld und un in welcher Höhe verlangt wird, legt man dann ebenfalls fest.

Oder man wechselt sich alle 2 Jahre ab, jeder ist mal dran und dann braucht keiner den anderen zu bezahlen für den Service.

Ich denke, es ist falsch hier um Euros zu feilschen. Ich sehe, dass ihr eine faiere Lösung für die nächsten Jahre braucht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich sehe das auch so, wie der Vorredner. Seid dem schrägen Nachbarn ein Vorbild und sagt ihm, ihr macht das für ihn umsonst weil er so ein " netter Kerl" sei.
Eine angemessene Entschädigung ist ohnehin kaum zu ermitteln. Es gibt m.W.keine Richtwerte.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Katze ist aus dem Sack, ich habe angekündigt, dass ich einen geldwerten Nachteil geltend mache und mit der Stromrechnung aufrechne. Den genauen Betrag teile ich dem Nachbar nächste Woche mit.
Außerdem habe ich eine Firma gefunden, die für 50 Euro einmal im Jahr die Stromrechnung für alle rechnet und per Mail verschickt, ein Konto einrichtet (mit max.1,5 Std. Arbeit kalkuliert). Da werden alle mit zufrieden sein wenn ich das vorschlage und wir wollen es beschließen, habe schon Vorgespräche geführt

Ich sichere mich aber nächste Woche noch einmal wegen der Betragshöhe für die Duldung Stromleitung ab und gehe in die Bibliothek beim Landgericht.

Helft mir bitte mal: Wo kann ich denn da Urteile dazu finden? Das muss doch schon oft vorgekommen sein. In der Urteilssammlung oder in Kommentaren? Und wie finde ich das als Laie?
Danke und Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
Und wie finde ich das als Laie?

In dem man sich einen einen entsprechend kostenpflichtigen Zugang besorgt.

Billiger dürfte es werden, wenn man einen Fachanwalt fragt: https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
ich habe angekündigt, dass ich einen geldwerten Nachteil geltend mache
Daraus kann man lesen, dass du aus den Antworten hier nichts angenommen hast, was die *Duldungs-Entschädigung* betrifft.
Zitat (von Hafenratte):
Das muss doch schon oft vorgekommen sein
Warum sollte solcher **** schon oft vorgekommen sein?
Andererseits, Nachbarn klagen ja oft wegen kleinstem ***. Koste es, was es wolle.

Um wie viel gings bei dir? Um 20,- pro Jahr?
:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich fürchte du bist der nächste Kandidat in der Sendung "Streit am Gartenzaun". Du bist aus auf Ärger und Nachbarschaftsstreit und hast offenbar viel übriges Geld. Jeder so wie er es braucht.
Schade, dass du die durchaus konstruktiven Ratschläge des Forums nicht annimmst. Es scheint fast so, dass du das Forum misbrauchst um einen Kniff zu finden dem Nachbarn eins auszuwischen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber was für hilfreiche Antworten kamen denn bisher aus dem Forum?

Die Frage war, was für eine Rente man für ein Erdkabel ansetzen kann, und dazu gab es bisher nur eine einzige Antwort (40 Euro).
Ich gebe zu, dass ich da auch überfragt bin, und auch, dass ich anders agieren würde (eben dem Nachbarn die Abrechnung entziehen - wie kam es überhaupt dazu, dass er das übernommen hat?).

Aber das so etwas nicht oft vorkommt (wie von Anami in #19 behauptet) ist doch Unsinn.
Für Stromversorger ist das beispielsweise tägliches Brot, und da bekommen sogar Landwirte eine Entschädigung für Hochspannungsleitungen über ihren Feldern, obwohl sie praktisch kein bisschen beeinträchtigt sind (die Kartoffeln interessiert das Null).
Wenn es nun um ein Erdkabel geht dann gibt es hingegen sogar reale Nachteile (der TS hat ja schon einige genannt), ergo kann er eine Entschädigung verlangen.

Ich würde mal online recherchieren was da so angeboten wurde/wird, daran kann man sich dann schon etwas orientieren. Letztendlich ist es imho aber trotzdem eine individuelle Einigung, speziell weil jeder Fall anders ist:
- was für ein Grundstück (Bauland, Gartenland, Felder, Straße etc.)
- wo genau verläuft das Kabel (an einer Stelle die man eh nicht nutzen kann, oder einmal quer über das ganze Grundstück)
- wie tief liegt es
- muss man dran kommen können
- wie aufwendig/teuer wäre eine alternative Verlegung
u.s.w.

Hier mal ein erster Fund von mir: LINK - dort heißt es aber, dass nur einmal gezahlt werden muss (dann natürlich entsprechend mehr, aber ob sich der Nachbar darauf einlässt?).

Noch eine Kleinigkeit: Mit den Schwarzbauten sollte kein Druck aufgebaut werden, das kann sonst schnell in Richtung Erpressung gehen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

üblicherweise gibt für Hochspannungskabel keine "Rente", dass ist eine aktuellere Forderung von Bauernverbänden. Ständige Rechtsprechung ist, wenn ich mich gerade richtig erinnere, (in dem Bereich Hochspannung) eine Einmalzahlung, die alles, insbesondere auch die Einschränkungen bei Errichtung und Zufahrtswege etc. abdeckt. Der Wert bemisst sich immer an dem Zuzahlenden Ausgleich einer entsprechenden (Teil-) Enteignung.

Viel Spaß beim suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Hilfreich fand ich: Die 4 sollten dem 5. den Auftrag zur Ablesung und Erledigung entziehen.
Als dieser Nachbar würde ich sagen: Ja, gerne. Macht doch. Bittesehr. Und @Hafenratte kann gern tun, was sie nicht lassen kann. Nur zu.

Zitat (von reckoner):
Ich würde mal online recherchieren
Der TE möchte aber unbedingt nach Meinigen in die Gerichtsbibliothek und dort nach Urteilen suchen. Weil von Suhl nach Meinigen ist es nicht weit. Eher noch: Er möchte, dass wir ihm schreiben, wie viel er verlangen kann und auf welches Urteil er sich berufen kann.
:crazy:
Das Kabel, das zu seinem Nachbarn verläuft, ist keine Hochspannungsleitung, sondern die uralte Zuleitung zum nächsten Grundstück. Von privat zu privat. Das wurde 35 Jahre geduldet, also während DDR-Zeiten verlegt. Ohne jeden Knaatsch. Jeder hatte Strom.

Nun liest seit kurzem (1-2 Jahre) für alle der *gierige* Nachbar ab. Und will dafür sage&schreibe 20,- pro Jahr=1x Erledigung. Von jedem der 4. Und er erdreistet sich, die Bezahlung der Verbrauchskosten per SMS anzumahnen.

Das und nur das will der TE ihm heimzahlen und eine Duldungs-Entschädigung für 40 m und 35 Jahre verlangen. Ich bleibe dabei: Sowas kommt selten vor.
Aber man sollte ihn machen lassen...Auch der TE lebt nun schon seit ca.30 Jahren in einem freien Land mit freien Bürgern. Und vielen Ämtern, Gerichten und Anwälten.
Zitat (von Hafenratte):
Er hat kein Leitungsrecht im Grundbuch und bis jetzt habe ich aus Freundschaft seit 35 Jahren nichts berechnet.
Ob er überhaupt etwas hätte berechnen können? Und ob ein Gericht in seinem Sinne entschieden hätte?
Zitat (von Hafenratte):
Ich will auch, dass er zähneknirschend zahlt ohne Scherereien zu machen
Ja, kann man versuchen.
Zitat (von reckoner):
das kann sonst schnell in Richtung Erpressung gehen.
Oder evtl. sogar ein Eigentor werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hafenratte
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten, besonderen Dank an reckoner für den Link.

Ich denke eigentlich auch wirtschaftlich und will meine Ruhe haben. Ich will keinen Streit wegen so einer kleinen Summe und es geht mir nicht um Rechthaberei.
Andererseits hat mich das Verhalten meines Nachbarn verblüfft. Er fordert das Maximale was er kann und nimmt auf Bekanntschaft keine Rücksicht. Warum soll ich es nicht auch von ihm einfordern, ich kann es doch.

Das mit dem Schwarzbauten ist richtig, das erinnert an Erpressung. Ich will es in meinem Forderungsschreiben so formulieren: Wenn er keine Leitungsgebühr zahlen will, so kann er sich eine eigene Leitung legen und soll sein Kabel bei mir entfernen. Das soll dann aber eine Fachfirma machen mit Genehmigung Bauamt. Das dürfte als Erinnerungshilfe reichen. Ich will auch mitteilen, dass ich es lieber hätte, es bleibt alles wie es ist. Nur mit dem Unterschied dass er eine kleine Jahresgebühr zahlt.
Ist das schon Erpressung oder noch Grauzone?

Es ärgert mich eigentlich schon, was der im Außenbereich an der Grenze zum Naturschutzgebiet anstellt (bin Anhänger der Grünen) und was der sich traut. Und das wiederholt! An*******n will ich ihn aber nicht. Auch aus Eigennutz: Wer weiß was ich in 10 Jahren mache. Es ist zwar momentan äußerst unwahrscheinlich, dass ich schwarz bauen will. Aber das ist sowiso ein anderes Problemgebiet.

Danke noch einmal an Alle!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Hafenratte):
Er fordert das Maximale was er kann
Quatsch. Was ist denn das Maximale? Ihr habt es doch bezahlt.
Du kannst fordern, was du willst. Ja, das kannst du. Das heißt noch nicht, dass du das auch bekommst.

Eher wird durch solch ein Schreiben die langjährige Bekanntschaft endgültig vergiftet und das Gift breitet sich auf alle Bereiche der Gartennachbarschaft aus. Schleichend, aber stetig, Jahr für Jahr. Auf alle dort im Grünen .
Ganz toll eingefädelt. :crazy:
Zitat (von Hafenratte):
Ist das schon Erpressung oder noch Grauzone?
Das ist nur lächerlich. Du bist überhaupt niemand, der eine Gebühr erheben kann, egal für was.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
üblicherweise gibt für Hochspannungskabel keine "Rente",
Eben, üblicherweise. Das heißt gerade nicht, dass man es nicht vereinbaren kann.
Wenn ich der Nachbar wäre, dann würde ich wohl keine Einmalzahlung anbieten (damit kauft man sich das Recht ja praktisch für immer), sondern eine jährliche Zahlung. Wir haben ja schon gehört, dass die Leitung nicht besonders fachmännisch wirkt, also vielleicht in absehbarer Zeit sowieso erneuert werden muss, da wäre es blöd jetzt für die Ewigkeit zu investieren.

Zitat:
Der TE möchte aber unbedingt nach Meinigen in die Gerichtsbibliothek und dort nach Urteilen suchen.
Nein, wollte er nicht, zumindest zu Beginn. Aber dann gab es keine konkreten Antworten (außer die 40 Euro von HvS), also will er sich selbst auf die Suche begeben, und fragt nur noch wie und wo.

Zitat:
Das wurde 35 Jahre geduldet, also während DDR-Zeiten verlegt. Ohne jeden Knaatsch. Jeder hatte Strom.
Daran sollte sich ja auch nichts ändern - wenn auch das mit der Abrechnung wie bisher gelaufen wäre.
Und ich stimme ihm da durchaus zu, 120 Euro für vielleicht eine halbe Stunde Arbeit sind schon ganz schön happig. Ich hab' beispielsweise mal ein paar Jahre die Kassenprüfung in einer WEG gemacht, und dafür gab es jeweils 50 Euro, womit beide Seiten zufrieden waren.

Zitat:
Ich bleibe dabei: Sowas kommt selten vor.
Selbst wenn man es so wie du als reine Heimzahlung sieht, gerade das kommt sogar noch häufiger vor. :neck:

Zitat:
Ist das schon Erpressung oder noch Grauzone?
Erpressung fängt spätestens da an wo eine rechtmäßige Forderung aufhört, also sobald du mehr verlangst als die zusteht. Es kann aber auch schon weit darunter einschlägig sein, beispielsweise weil du damit eine juristische Prüfung unterbindest (du minimierst also dein Risiko).
Daher würde ich das Argument Schwarzbau gar nicht bringen, auch nicht verklausuliert (soll er doch selber drauf kommen, dass es dumm wäre die Sache vor Gericht gehen zu lassen). Ich hätte übrigens auch die 20 Euro nicht bezahlt, und zwar ganz einfach weil sie nicht vereinbart waren (und wieder, soll er doch vor Gericht ziehen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:
üblicherweise gibt für Hochspannungskabel keine "Rente",
Eben, üblicherweise. Das heißt gerade nicht, dass man es nicht vereinbaren kann.

Das habe ich noch gesagt. Aber das macht das Suchen nicht leichter.
Ich schweife kurz ab:
Und zu Erdkabel: Hier stellt sich die Frage nach der Beeinträchtigung. Bei Hochspannungserdkabeln gibt es wohl tatsächlich eine dauerhafte Beeinträchtigung auf Grund der Wärmeentwicklung und damit weniger Ertrag um das Kabel.

In der Sache halte ich es mit anami. hier besteht die Gefahr einen Konflikt anzuheizen, der im Ergebnis das Potential hat die Stimmung und damit das Wohlergehen dauerhaft zu beschädigen. Wer "angefangen" hat ist am ende vollkommen unerheblich.
Statt euch Schreiben zu schicken sollte man reden!
Denn Schreiben haben eine großen Nachteil: Man hat keinen unmittelbareren Einfluss auf die Interpretation und der Mensch tendiert dazu den Text "in der Stimmung" aufzufassen.
Konflikte eskalieren zu lassen nur weil der andere angefangen hat, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen, ist was für den Kindergarten...

-- Editiert von kalledelhaie am 25.11.2019 07:25

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und zu Erdkabel: Hier stellt sich die Frage nach der Beeinträchtigung. Bei Hochspannungserdkabeln gibt es wohl tatsächlich eine dauerhafte Beeinträchtigung auf Grund der Wärmeentwicklung und damit weniger Ertrag um das Kabel.
Im Gegenteil, bei Hochspannung gibt es keine Beeinträchtigung, die Wärme - soweit es sie überhaupt gibt - kommt doch gar nicht nach unten (warme Luft steigt nach oben).
Bei einem Erdkabel kann man hingegen die Fläche darüber gar nicht komplett nutzen (zum Bauen, für Bäume etc. - hatte der TS auch schon richtig angemerkt).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Im Gegenteil


Nö.

Zitat (von kalledelhaie):
Bei Hochspannungserdkabeln


Wobei es auch dort darauf ankommt, was angebaut wird, so gibt es beispielsweise Felder in unmittelbarer Nähe zu Kraftwerken, die mittels derer Abwärme beheizt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das heißt gerade nicht, dass man es nicht vereinbaren kann.
Es ist aber kein Hochspannungskabel, welches uU durchaus beeinträchtigen kann--- bitte bleib beim schlappen (evtl schwarz verlegten) Erdkabel in 40 m unbeeinträchtigende Länge zur Stromversorgung eines fast einsamen Nachbar-Bungalows in einer ländlichen Außenbereichslage im Freistaat Thüringen.
Zitat (von reckoner):
dann würde ich wohl keine Einmalzahlung anbieten
Wieso ANBIETEN? Hier bietet niemand etwas an. Hier will ein wegen Kosten von 20,-/Jahr vergnatzter Nachbar was fordern.
Es gab keine andere vorgeschlagene Summe als 40,-. Aber für was? Pro Meter, pro Monat, pro Rache, pro Leid, --- dazu noch #7.
Meine 20,- bezogen sich auf: Dieses Jahr diese 20,- Aufwand nicht bezahlen.

Zitat (von reckoner):
120 Euro für vielleicht eine halbe Stunde Arbeit sind schon ganz schön happig.
Darum gehts schon längst nicht mehr. Und das ging auch nicht 35 Jahre lang so, sondern evtl. 1-2.
Die 4 Musketiere aus dem Suhler Wald haben doch einen anderen Stromableser gefunden. Der braucht zwar das 3fache an Zeit, will aber hoffentlich nur 50,-. all inclusive.

Der TE kann sich doch im langen dunklen Suhler Winter ausgiebig mit seinem Rachefeldzug beschäftigen. Nur Ankündigen tut keinem weh. Das ist wie: Die Katze ist aus dem Sack, aber ich halt sie noch am Schwanz fest, bis ich weiß, was ich verlange. Stört weder den Nachbarn, noch die Grünen, noch die Leitung.

Vielleicht findet er dann auch was zu seinem 35 Jahre lang erduldeten *geldwerten Nachteil*.
Oder Urteile zu *Heimzahlung*
Oder wie man das dann gegen die Stromrechnung aufrechnen kann.
Oder dazu, wer wann wem eines dieser Grundstücke pfänden kann.

btw. ich möchte mal Mäuschen sein bei deren wöchentlichem Stammtisch...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12