So erst mal zum Sachverhalt
Wir haben eine nicht mehr landwirtschaftlich geführten Hof auf dem sind 1990, 4 Mietwohnungen davon 2 ins Privatvermögen überführt gebaut worden + 1 betriebsleiterhaus das steuerlich ebenfalls im Privatvermögen gelistet ist das ein paar Meter weiter weg ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Baugenehmigungen als Innenbereich genehmigt worden
Jetzt wo alles übergeben werden soll habe ich eine bauvoranfrage gestellt für ein Wohnhaus für mich und meine Familie
Antwort vom Bauamt: Ihr seit jetzt aussenbereich - weil ihr eine splittersidlung seit !!!! Daraufhin soll jetzt eine aussenbereichssatzung erlassen werden --- aber auch da kommt das Bauamt wieder und sagt ihr seit aussenbereich samt Satzung und auf einer hofstelle dürfen nicht mehr als drei 3 Wohnungen vorhanden sein und wir sollen froh sein weil wir ja eh mehr haben.
Daher meine Frage ist ein neubau neben dem hof zugehörig zur hofstelle ?? Welche Möglichkeiten hätte man mit der Entnahme von Grund
Oder andere Lösungsmöglichkeiten um ein Haus bauen zu können ?????
Lg Verena
Was ist eine Hofstelle ???? Bauen im Aussenbereich mit Satzung.
7. Februar 2020
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Frage vom 7. Februar 2020 | 09:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist eine Hofstelle ???? Bauen im Aussenbereich mit Satzung.
Verbaut?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2020 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (31903 Beiträge, 5623x hilfreich)
Das war vor 30 Jahren. Da gab die örtliche Satzung diese Hofstelle als *Gemeindegebiet/Innenbereich* her.ZitatBis zu diesem Zeitpunkt sind alle Baugenehmigungen als Innenbereich genehmigt worden :
Satzungen dürfen geändert werden. Das ist hier offenbar geschehen.
Wer will was alles an wen übergeben?ZitatJetzt wo alles übergeben werden soll :
SO schreibt euch euer Bauamt an? Das kann man fast nicht glauben.ZitatAntwort vom Bauamt: Ihr seit jetzt aussenbereich - weil ihr eine splittersidlung seit !!!! :
Dass diese Hofstelle nun durch geänderte kommunale Satzungen nicht mehr im Bereich der Gemeinde liegen, das ist durchaus möglich.
Dass die Kommune/LK nun auch für den Außenbereich eine Satzung erlassen will, ist auch erlaubt.
Wenn das auch in der Satzung zum Bauen im Außenbereich so verankert wird, dann ist das so und das gilt dann eben.Zitatauf einer hofstelle dürfen nicht mehr als drei 3 Wohnungen vorhanden sein :
Ja. Denn die Flurstücke, die du mit einem Neubau bebauen willst, gehören doch sicher auch zur Hofstelle, die schon Außenbereich ist, oder? Und sicher auch zum Grundstück der gesamten Hofstelle...ZitatDaher meine Frage ist ein neubau neben dem hof zugehörig zur hofstelle ?? :
Von wem willst/könntest du Grund/Grundstück entnehmen?ZitatWelche Möglichkeiten hätte man mit der Entnahme von Grund :
Nicht dort bauen, sondern auf einem Grundstück im Innenbereich.ZitatOder andere Lösungsmöglichkeiten um ein Haus bauen zu können ????? :
Man will ganz einfach keine weitere Zersplitterung der Außenbereiche. Man will der Wohnbebauung von Höfen Grenzen setzten und *neue* Wohn-Siedlungen verhindern. Du hast das Privileg, dort schon 4 Wohnungen zu haben und auch ein weiteres BL-Haus (jetzt Wohnhaus?) Ein BL-Haus als wirtschaftliche Einheit ist nicht mehr nötig, wenn kein LaWi-Hof mehr geführt wird.
#2
Antwort vom 9. Februar 2020 | 16:47
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 93x hilfreich)
Bauen im Außenbereich ist gemäß § 35 BauGB nicht für Alle möglich.
Eine aufgegebene Hofstelle ist dann eben nicht mehr privilegiert.
Das wird nichts mit dem Wohnhausbau.
Und jetzt?
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