Was ist eine Hofstelle ???? Bauen im Aussenbereich mit Satzung.

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb511808-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist eine Hofstelle ???? Bauen im Aussenbereich mit Satzung.

So erst mal zum Sachverhalt
Wir haben eine nicht mehr landwirtschaftlich geführten Hof auf dem sind 1990, 4 Mietwohnungen davon 2 ins Privatvermögen überführt gebaut worden + 1 betriebsleiterhaus das steuerlich ebenfalls im Privatvermögen gelistet ist das ein paar Meter weiter weg ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Baugenehmigungen als Innenbereich genehmigt worden

Jetzt wo alles übergeben werden soll habe ich eine bauvoranfrage gestellt für ein Wohnhaus für mich und meine Familie
Antwort vom Bauamt: Ihr seit jetzt aussenbereich - weil ihr eine splittersidlung seit !!!! Daraufhin soll jetzt eine aussenbereichssatzung erlassen werden --- aber auch da kommt das Bauamt wieder und sagt ihr seit aussenbereich samt Satzung und auf einer hofstelle dürfen nicht mehr als drei 3 Wohnungen vorhanden sein und wir sollen froh sein weil wir ja eh mehr haben.
Daher meine Frage ist ein neubau neben dem hof zugehörig zur hofstelle ?? Welche Möglichkeiten hätte man mit der Entnahme von Grund
Oder andere Lösungsmöglichkeiten um ein Haus bauen zu können ?????
Lg Verena

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von fb511808-96):
Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Baugenehmigungen als Innenbereich genehmigt worden
Das war vor 30 Jahren. Da gab die örtliche Satzung diese Hofstelle als *Gemeindegebiet/Innenbereich* her.
Satzungen dürfen geändert werden. Das ist hier offenbar geschehen.
Zitat (von fb511808-96):
Jetzt wo alles übergeben werden soll
Wer will was alles an wen übergeben?
Zitat (von fb511808-96):
Antwort vom Bauamt: Ihr seit jetzt aussenbereich - weil ihr eine splittersidlung seit !!!!
SO schreibt euch euer Bauamt an? Das kann man fast nicht glauben. ;)

Dass diese Hofstelle nun durch geänderte kommunale Satzungen nicht mehr im Bereich der Gemeinde liegen, das ist durchaus möglich.
Dass die Kommune/LK nun auch für den Außenbereich eine Satzung erlassen will, ist auch erlaubt.
Zitat (von fb511808-96):
auf einer hofstelle dürfen nicht mehr als drei 3 Wohnungen vorhanden sein
Wenn das auch in der Satzung zum Bauen im Außenbereich so verankert wird, dann ist das so und das gilt dann eben.
Zitat (von fb511808-96):
Daher meine Frage ist ein neubau neben dem hof zugehörig zur hofstelle ??
Ja. Denn die Flurstücke, die du mit einem Neubau bebauen willst, gehören doch sicher auch zur Hofstelle, die schon Außenbereich ist, oder? Und sicher auch zum Grundstück der gesamten Hofstelle...
Zitat (von fb511808-96):
Welche Möglichkeiten hätte man mit der Entnahme von Grund
Von wem willst/könntest du Grund/Grundstück entnehmen?
Zitat (von fb511808-96):
Oder andere Lösungsmöglichkeiten um ein Haus bauen zu können ?????
Nicht dort bauen, sondern auf einem Grundstück im Innenbereich.

Man will ganz einfach keine weitere Zersplitterung der Außenbereiche. Man will der Wohnbebauung von Höfen Grenzen setzten und *neue* Wohn-Siedlungen verhindern. Du hast das Privileg, dort schon 4 Wohnungen zu haben und auch ein weiteres BL-Haus (jetzt Wohnhaus?) Ein BL-Haus als wirtschaftliche Einheit ist nicht mehr nötig, wenn kein LaWi-Hof mehr geführt wird.

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#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Bauen im Außenbereich ist gemäß § 35 BauGB nicht für Alle möglich.
Eine aufgegebene Hofstelle ist dann eben nicht mehr privilegiert.
Das wird nichts mit dem Wohnhausbau.

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