Um eine Teilungsversteigerung ( Bruchteilgemeinschaft) auszuschließen, wird in der Benutzungsregelung eine Ausschlußvereinbarung nach §1010 BGB
vereinbart und ins Grundbuch eingetragen.
Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung? Ist das die "Hausordnung"?
Benötigt man dann noch eine Teilungserklärung nach WEG?
Was steht in einer Benutzungsregelung?
5. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2018 | 16:35
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 7x hilfreich)
Was steht in einer Benutzungsregelung?
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. September 2018 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWas steht da noch drin in einer Benutzungsregelung? :
Dürfte man erfahren, wenn man sie sich durchliest.
#2
Antwort vom 5. September 2018 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung?
Das sagt doch schon der Name. Darin stehen Regelungen über die Benutzung, also wer was nutzen darf.
Zitat:Benötigt man dann noch eine Teilungserklärung nach WEG?
Man muss schon wissen, was man will. Über eine Benutzungsregelung erwirbt man nur das Nutzungsrecht an der selbst bewohnten Wohnung, nicht jedoch das Alleineigentum. Ein Verkauf ist daher regelmäßig schwierig und normalerweise nur deutlich unter dem Marktpreis für eine Eigentumswohnung möglich.
Wenn man echtes Alleineigentum an der Wohnung erzielen möchte, dann ist eine Aufteilung in Eigentumswohnungen nach WEG mit Teilungserklärung erforderlich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. September 2018 | 15:31
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 7x hilfreich)
Zitat:Zitat:Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung?
Das sagt doch schon der Name. Darin stehen Regelungen über die Benutzung, also wer was nutzen darf.
Zitat:Benötigt man dann noch eine Teilungserklärung nach WEG?
Man muss schon wissen, was man will. Über eine Benutzungsregelung erwirbt man nur das Nutzungsrecht an der selbst bewohnten Wohnung, nicht jedoch das Alleineigentum. Ein Verkauf ist daher regelmäßig schwierig und normalerweise nur deutlich unter dem Marktpreis für eine Eigentumswohnung möglich.
Wenn man echtes Alleineigentum an der Wohnung erzielen möchte, dann ist eine Aufteilung in Eigentumswohnungen nach WEG mit Teilungserklärung erforderlich.
Vielen Dank und
könnte man diese Ausschlußvereinbarung nach §1010 BGB auch in einer Teilungserklärung unterbringen?
#4
Antwort vom 6. September 2018 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:könnte man diese Ausschlußvereinbarung nach §1010 BGB auch in einer Teilungserklärung unterbringen?
Nein, wozu sollte das denn bei einer Teilungserklärung gut sein?
Es fehlt Dir offenbar immer noch ein grundlegendes Verständnis über den Unterschied zwischen
- einer Eigentümergemeinschaft nach WEG, zur der eine Teilungserklärung gehört und
- einer Bruchteilsgemeinschaft nach BGB, die eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten