Was steht in einer Benutzungsregelung?

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
RitaLinda
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)
Was steht in einer Benutzungsregelung?



Um eine Teilungsversteigerung ( Bruchteilgemeinschaft) auszuschließen, wird in der Benutzungsregelung eine Ausschlußvereinbarung nach §1010 BGB vereinbart und ins Grundbuch eingetragen.

Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung? Ist das die "Hausordnung"?

Benötigt man dann noch eine Teilungserklärung nach WEG?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von RitaLinda):
Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung?

Dürfte man erfahren, wenn man sie sich durchliest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung?


Das sagt doch schon der Name. Darin stehen Regelungen über die Benutzung, also wer was nutzen darf.

Zitat:
Benötigt man dann noch eine Teilungserklärung nach WEG?


Man muss schon wissen, was man will. Über eine Benutzungsregelung erwirbt man nur das Nutzungsrecht an der selbst bewohnten Wohnung, nicht jedoch das Alleineigentum. Ein Verkauf ist daher regelmäßig schwierig und normalerweise nur deutlich unter dem Marktpreis für eine Eigentumswohnung möglich.

Wenn man echtes Alleineigentum an der Wohnung erzielen möchte, dann ist eine Aufteilung in Eigentumswohnungen nach WEG mit Teilungserklärung erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RitaLinda
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Was steht da noch drin in einer Benutzungsregelung?


Das sagt doch schon der Name. Darin stehen Regelungen über die Benutzung, also wer was nutzen darf.

Zitat:
Benötigt man dann noch eine Teilungserklärung nach WEG?


Man muss schon wissen, was man will. Über eine Benutzungsregelung erwirbt man nur das Nutzungsrecht an der selbst bewohnten Wohnung, nicht jedoch das Alleineigentum. Ein Verkauf ist daher regelmäßig schwierig und normalerweise nur deutlich unter dem Marktpreis für eine Eigentumswohnung möglich.

Wenn man echtes Alleineigentum an der Wohnung erzielen möchte, dann ist eine Aufteilung in Eigentumswohnungen nach WEG mit Teilungserklärung erforderlich.


Vielen Dank und
könnte man diese Ausschlußvereinbarung nach §1010 BGB auch in einer Teilungserklärung unterbringen?

Signatur:

LG RitaLinda

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
könnte man diese Ausschlußvereinbarung nach §1010 BGB auch in einer Teilungserklärung unterbringen?


Nein, wozu sollte das denn bei einer Teilungserklärung gut sein?

Es fehlt Dir offenbar immer noch ein grundlegendes Verständnis über den Unterschied zwischen
- einer Eigentümergemeinschaft nach WEG, zur der eine Teilungserklärung gehört und
- einer Bruchteilsgemeinschaft nach BGB, die eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen hat.

0x Hilfreiche Antwort

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