Hallo liebes Forum,
ich bewohne eine Doppelhaushälfte, Bj. 1954 (Zechenhaus, 1,5 geschossig, durchgehende Geschoßdecken,24cm Bimshohlstein als Übergangswand). Die Nachbarhälfte wurde verkauft und wird seit längerem saniert. Vor 2 Wochen wurde der komplette Dachstuhl zurück gebaut. Seit dem ist das Obergeschoss, sowie der Spitzboden ungeschützt der Witterrung ausgesetzt. Durch starke und häufige Regenfälle messe ich in den Obergeschoßwänden zum Nachbarn Feuchtigkeit (Voll Ausschlag Feuchtemeßgerät) im Dachgeschoß fühle ich es auch. Wer weiß wie ich weiter vorgehen soll, oder an wen ich mich wenden kann bei der Stadt (welche Fachabteilung beim Bauamt) um nicht für die Schäden zu haften.
Da wir auch eine Fußbodenheizung haben (Geschoßdecke, Styropordämmung, Kunstoffrohre, Estrichschicht), habe ich sorgen das sich das Wasser zwischen Geschoßdecke und Styropordämmung sammelt. Auch Schimmel möchte ich nicht haben. Was kann ich machen?
Vorab vielen Dank für die Zeit zum lesen.
Mit freundliche Gruß, Klaus
-- Editiert von User am 5. November 2023 13:02
Wasserschaden durch Nachbar Sanierung
5. November 2023
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Frage vom 5. November 2023 | 12:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Wasserschaden durch Nachbar Sanierung
#1
Antwort vom 5. November 2023 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (129631 Beiträge, 41358x hilfreich)
Da der Nachbar uneinsichtig ist, begebe man sich schnellstens zu einem Fachanwalt und lasse entsprechende Maßnahmen (z.B. einsteilige Verfügung) durchführen.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
#2
Antwort vom 5. November 2023 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (40097 Beiträge, 6536x hilfreich)
Das Messen wird keine Abhilfe bringen.Zitat :Durch starke und häufige Regenfälle messe ich in den Obergeschoßwänden zum Nachbarn Feuchtigkeit (Voll Ausschlag Feuchtemeßgerät) im Dachgeschoß fühle ich es auch.
Was meint denn dein Nachbar? Hast du ihn bereits informiert über deine Messwerte?Zitat :Wer weiß wie ich weiter vorgehen soll,
Du könntest deinen Nachbarn auch schriftlich auffordern, zeitnah (in sehr kurzer Frist) sicherzustellen, dass keine Feuchtigkeit in die Haustrennwand eindringt. Du kannst dem Nachbarn auch schreiben, dass du dir vorbehältst, nach Fristablauf im Wege der Ersatzvornahme diese Schutzmaßnahmen selbst zu beauftragen.
Ich meine, das Bauamt kann dir in dieser Angelegenheit nicht helfen.Zitat :oder an wen ich mich wenden kann bei der Stadt (welche Fachabteilung beim Bauamt) um nicht für die Schäden zu haften.
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