Wasserschaden durch Nachbar Sanierung

5. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fragender21062010
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Wasserschaden durch Nachbar Sanierung

Hallo liebes Forum,

ich bewohne eine Doppelhaushälfte, Bj. 1954 (Zechenhaus, 1,5 geschossig, durchgehende Geschoßdecken,24cm Bimshohlstein als Übergangswand). Die Nachbarhälfte wurde verkauft und wird seit längerem saniert. Vor 2 Wochen wurde der komplette Dachstuhl zurück gebaut. Seit dem ist das Obergeschoss, sowie der Spitzboden ungeschützt der Witterrung ausgesetzt. Durch starke und häufige Regenfälle messe ich in den Obergeschoßwänden zum Nachbarn Feuchtigkeit (Voll Ausschlag Feuchtemeßgerät) im Dachgeschoß fühle ich es auch. Wer weiß wie ich weiter vorgehen soll, oder an wen ich mich wenden kann bei der Stadt (welche Fachabteilung beim Bauamt) um nicht für die Schäden zu haften.
Da wir auch eine Fußbodenheizung haben (Geschoßdecke, Styropordämmung, Kunstoffrohre, Estrichschicht), habe ich sorgen das sich das Wasser zwischen Geschoßdecke und Styropordämmung sammelt. Auch Schimmel möchte ich nicht haben. Was kann ich machen?

Vorab vielen Dank für die Zeit zum lesen.

Mit freundliche Gruß, Klaus

-- Editiert von User am 5. November 2023 13:02




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129631 Beiträge, 41358x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40097 Beiträge, 6536x hilfreich)

Zitat (von Fragender21062010):
Durch starke und häufige Regenfälle messe ich in den Obergeschoßwänden zum Nachbarn Feuchtigkeit (Voll Ausschlag Feuchtemeßgerät) im Dachgeschoß fühle ich es auch.
Das Messen wird keine Abhilfe bringen.
Zitat (von Fragender21062010):
Wer weiß wie ich weiter vorgehen soll,
Was meint denn dein Nachbar? Hast du ihn bereits informiert über deine Messwerte?
Du könntest deinen Nachbarn auch schriftlich auffordern, zeitnah (in sehr kurzer Frist) sicherzustellen, dass keine Feuchtigkeit in die Haustrennwand eindringt. Du kannst dem Nachbarn auch schreiben, dass du dir vorbehältst, nach Fristablauf im Wege der Ersatzvornahme diese Schutzmaßnahmen selbst zu beauftragen.
Zitat (von Fragender21062010):
oder an wen ich mich wenden kann bei der Stadt (welche Fachabteilung beim Bauamt) um nicht für die Schäden zu haften.
Ich meine, das Bauamt kann dir in dieser Angelegenheit nicht helfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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