Wasserwerk will Abwasseranschlussbeitrag von mir, weil Vorbesitzer Insolvent war

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peterchen2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserwerk will Abwasseranschlussbeitrag von mir, weil Vorbesitzer Insolvent war

Hallo, ich kaufte 2016 ein Grundstück mit mehreren Gebäuden, welche sehr marode waren.
In eines der Gebäude zog ich nach 2 Jahren mit meiner Familie nachdem es für ca. 150.000 Eur saniert wurde.

Nun bekam ich einen Abwasseranschlussbeitragsbescheid über 9000 Eur.

An der Grundstückgrenze ist ein Gulli an welchen wir uns angeschlossen haben. Laut Nachbarn wurde die Straße vor ca. 15 Jahren an die Kanalisation angeschlossen und jedes Grundstück hat einen Gulli bekommen.

Auf meine Frage an den Service des Abwasserzweckverbandes warum ich denn den Betrag zahlen müsse und nicht der Vorbesitzer wurde geantwortet, daß er nur kurz das Grundstück besessen habe. (ca. 3-6 Monate)
Und warum wurde der Betrag dann nicht vom Vor-Vorbesitzer eingezogen? Antwort: weil es eine GmbH war welche sich aufgelöst hat und keiner mehr greifbar war.

Ist das rechtens, daß ich nun zahlen muss?

In der Satzung des Abwasserzweckverbandes steht:
Die Beitragspflicht entsteht sobald das Grundstück an die betriebsfertige öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen ist oder hieran angeschlossen werden kann, frühestens mit Inkrafttreten dieser Satzung.
Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück im Außenbereich an die betriebsfertige öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen ist oder die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der betriebsfertigen öffentliche Abwasserentsorgungsanlage besteht, frühestens mit Inkrafttreten dieser Satzung.


-- Editiert von Peterchen2 am 10.12.2019 16:57

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Peterchen2):
daß er nur kurz das Grundstück besessen habe. (ca. 3-6 Monate)

Irrelevant. Die Frage ist nur, ob die Beitragspflicht in der Zeit entsteht.



Zitat (von Peterchen2):
weil es eine GmbH war welche sich aufgelöst hat und keiner mehr greifbar war.

Das berechtigt aber nicht dazu, sich einen anderen nicht beitragspflichtigen Bürger heranzuiehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Peterchen2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir mal die Satzung vom GWAZ in Brandenburg noch mal durchgelesen und etwas entscheidendes gefunden:

§ 6 Beitragsschuldner:
„ Schuldner des Abwasserbeitrages ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist."

Also schlechte Karten so wie ich das sehe.
Die erstellten jedes Mal wenn das Grundstück verkauft wurde einen Beitragsbescheid und sobald einer zahlen kann ist er dran :(
oder?

-- Editiert von Peterchen2 am 12.12.2019 09:34

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Die erstellten jedes Mal wenn das Grundstück verkauft wurde einen Beitragsbescheid und sobald einer zahlen kann ist er dran


Eher nicht. Die Frage ist doch:
Was steht im Kaufvertrag? Hast Du den Wasseranschluss beim Vorbesitzer mitbezahlt oder nicht.

Du solltest Dich also an den Verkäufer wenden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 284x hilfreich)

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer interessieren die Gemeide aber denkbar wenig.

Wichtig wäre in dem Fall zu wissen, WANN der Kostenbescheid das erste mal erlassen wurde. Wenn es der erste Bescheid ist, hat man tatsächlich in den meisten Fällen Pech gehabt.

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#5
 Von 
Peterchen2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke wenn so eine Straße aufgemacht wird um die Haushalte anzuschließen, dann geht jedem Haushalt automatisch ein Beschied zu. Und die Dame vom Servicecenter hatte ja auch gesagt, daß der Betrag bisher nicht eingezogen werden konnte aufgrund von Insolvenz….

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Peterchen2):
dann geht jedem Haushalt automatisch ein Beschied zu


Nö, das kann durchaus mehrere Jahre dauern.

Zitat (von Peterchen2):
Und die Dame vom Servicecenter hatte ja auch gesagt, daß der Betrag bisher nicht eingezogen werden konnte aufgrund von Insolvenz


Das spricht allerdings in der Tat dafür, dass bereits ein Bescheid in der Welt ist. IMHO wärst Du damit aus dem Schneider. Konfrontiere doch den Zweckverband mit seiner Satzung, mal sehen, was die dazu sagen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Peterchen2):
Die erstellten jedes Mal wenn das Grundstück verkauft wurde einen Beitragsbescheid

Ist das nachweisbar?
Das könnte angreifbar sein ...


Befindet sich Dein Beitragsbescheid noch in der Widerspruchsfrist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Peterchen2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bescheid ist 5 Tage alt. Bisher ist alles telefonisch gelaufen und da habe ich natürlich gefragt warum gerade ich denn zahlen muß. Antwort war daß der Vorbesitzer nur kurz das Grundstück besessen habe. Und der Vor-Vorbesitzer war eine GmbH war welche sich aufgelöst hat und keiner mehr greifbar war…

Ich denke die werden nicht zugeben, daß es schon ein Bescheid gegeben hat...

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Peterchen2):
Ich denke die werden nicht zugeben, daß es schon ein Bescheid gegeben hat...


Das ist immer noch eine Behörde. Da kann man keine Bescheide "verschwinden" lassen. Und vom Lügen hätte der zuständige Sachbearbeiter auch nichts, der ist ja nicht am "Umsatz" beteiligt.

Einfach nachfragen, ob schon Bescheide erlassen wurden und auf die o. g. §§ der Satzung hinweisen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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