Hallo, ich kaufte 2016 ein Grundstück mit mehreren Gebäuden, welche sehr marode waren.
In eines der Gebäude zog ich nach 2 Jahren mit meiner Familie nachdem es für ca. 150.000 Eur saniert wurde.
Nun bekam ich einen Abwasseranschlussbeitragsbescheid über 9000 Eur.
An der Grundstückgrenze ist ein Gulli an welchen wir uns angeschlossen haben. Laut Nachbarn wurde die Straße vor ca. 15 Jahren an die Kanalisation angeschlossen und jedes Grundstück hat einen Gulli bekommen.
Auf meine Frage an den Service des Abwasserzweckverbandes warum ich denn den Betrag zahlen müsse und nicht der Vorbesitzer wurde geantwortet, daß er nur kurz das Grundstück besessen habe. (ca. 3-6 Monate)
Und warum wurde der Betrag dann nicht vom Vor-Vorbesitzer eingezogen? Antwort: weil es eine GmbH war welche sich aufgelöst hat und keiner mehr greifbar war.
Ist das rechtens, daß ich nun zahlen muss?
In der Satzung des Abwasserzweckverbandes steht:
Die Beitragspflicht entsteht sobald das Grundstück an die betriebsfertige öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen ist oder hieran angeschlossen werden kann, frühestens mit Inkrafttreten dieser Satzung.
Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück im Außenbereich an die betriebsfertige öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen ist oder die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der betriebsfertigen öffentliche Abwasserentsorgungsanlage besteht, frühestens mit Inkrafttreten dieser Satzung.
-- Editiert von Peterchen2 am 10.12.2019 16:57
Wasserwerk will Abwasseranschlussbeitrag von mir, weil Vorbesitzer Insolvent war
Verbaut?
Verbaut?
Zitatdaß er nur kurz das Grundstück besessen habe. (ca. 3-6 Monate) :
Irrelevant. Die Frage ist nur, ob die Beitragspflicht in der Zeit entsteht.
Zitatweil es eine GmbH war welche sich aufgelöst hat und keiner mehr greifbar war. :
Das berechtigt aber nicht dazu, sich einen anderen nicht beitragspflichtigen Bürger heranzuiehen.
Ich habe mir mal die Satzung vom GWAZ in Brandenburg noch mal durchgelesen und etwas entscheidendes gefunden:
§ 6 Beitragsschuldner:
„ Schuldner des Abwasserbeitrages ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist."
Also schlechte Karten so wie ich das sehe.
Die erstellten jedes Mal wenn das Grundstück verkauft wurde einen Beitragsbescheid und sobald einer zahlen kann ist er dran
oder?
-- Editiert von Peterchen2 am 12.12.2019 09:34
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Zitat:Die erstellten jedes Mal wenn das Grundstück verkauft wurde einen Beitragsbescheid und sobald einer zahlen kann ist er dran
Eher nicht. Die Frage ist doch:
Was steht im Kaufvertrag? Hast Du den Wasseranschluss beim Vorbesitzer mitbezahlt oder nicht.
Du solltest Dich also an den Verkäufer wenden.
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer interessieren die Gemeide aber denkbar wenig.
Wichtig wäre in dem Fall zu wissen, WANN der Kostenbescheid das erste mal erlassen wurde. Wenn es der erste Bescheid ist, hat man tatsächlich in den meisten Fällen Pech gehabt.
Ich denke wenn so eine Straße aufgemacht wird um die Haushalte anzuschließen, dann geht jedem Haushalt automatisch ein Beschied zu. Und die Dame vom Servicecenter hatte ja auch gesagt, daß der Betrag bisher nicht eingezogen werden konnte aufgrund von Insolvenz….
Zitatdann geht jedem Haushalt automatisch ein Beschied zu :
Nö, das kann durchaus mehrere Jahre dauern.
ZitatUnd die Dame vom Servicecenter hatte ja auch gesagt, daß der Betrag bisher nicht eingezogen werden konnte aufgrund von Insolvenz :
Das spricht allerdings in der Tat dafür, dass bereits ein Bescheid in der Welt ist. IMHO wärst Du damit aus dem Schneider. Konfrontiere doch den Zweckverband mit seiner Satzung, mal sehen, was die dazu sagen.
ZitatDie erstellten jedes Mal wenn das Grundstück verkauft wurde einen Beitragsbescheid :
Ist das nachweisbar?
Das könnte angreifbar sein ...
Befindet sich Dein Beitragsbescheid noch in der Widerspruchsfrist?
Der Bescheid ist 5 Tage alt. Bisher ist alles telefonisch gelaufen und da habe ich natürlich gefragt warum gerade ich denn zahlen muß. Antwort war daß der Vorbesitzer nur kurz das Grundstück besessen habe. Und der Vor-Vorbesitzer war eine GmbH war welche sich aufgelöst hat und keiner mehr greifbar war…
Ich denke die werden nicht zugeben, daß es schon ein Bescheid gegeben hat...
ZitatIch denke die werden nicht zugeben, daß es schon ein Bescheid gegeben hat... :
Das ist immer noch eine Behörde. Da kann man keine Bescheide "verschwinden" lassen. Und vom Lügen hätte der zuständige Sachbearbeiter auch nichts, der ist ja nicht am "Umsatz" beteiligt.
Einfach nachfragen, ob schon Bescheide erlassen wurden und auf die o. g. §§ der Satzung hinweisen.
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