Weg Sanierung

28. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
flitzicento
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weg Sanierung

Guten Tag
Folgendes Problem
7 Einfamilienhäuser mit eigenem Grundstück zu ihrem Haus ,stehen im Kreis und sind an den in der mitte befindlichen Grundstück gemeinsame Eigentümer.
Durch dieses Gemeinschaftsgrundstück mit Rasenfläche führt ein Fahrweg an der Seite der beiden Häuser welche diesen befahren müssen um zu ihren Häusern zu kommen.
Es gibt dafür kein Bebauungsplan.
Es git kein Wegerecht oder Vereinbarungen darüber,nur stillschweigende Duldung ,
seit 10 Jahren.
Angelegt haben ihn die Eigentümer der beiden Häuser welche den Fahrweg benutzen.
Die anderen Häuser kommen von hinten an ihre Häuser und und müssen den Fahrweg absolut nicht nutzen
4 Grundstücke von 7 Grundstücken wurden erst vor 5 Jahren bebaut und gehörten dazu.
Den Fahrweg angelegt haben die beiden Eigentümer der beiden Häuser welche den Fahrweg benutzen. Es gibt keine Vereinbarung in schriftform.
Geplant war eine Carportanlage außerhalb des Grundstückes,wonach
die beiden Häuser zu Fuß zu ihrem Haus gelangt werden.Ökosiedlung.
Jedoch nicht erfolgte,deshalb dieser angelegte Fahrweg der beiden Eigentümer.
Der Weg ist ziemlich runtergefahren,Senkungen,stehende Fützen ect.
Nun verlangen die beiden Eigentümer eine Sanierung des Fahrweges und verlangen
volle kosten Beteiligung der anderen 5 Eigentümer am Fahrweg.
Ich stelle diese Fragen im Alleingang.

3 Frage dazu:

Müssen sich die anderen 5 Eigentümer an den Kosten der Wegsanierung beteiligen ?

Handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht den Fahrweg zu benutzen ?

Oder ist dies ein Notwegerecht für die Beiden Eigentümer ?

Danke für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Jens


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Nur wenn Grundstücke über einen öffentlichen Weg nicht
zu erreichen sind, gibt es ein Notwegerecht.
Ein Notwegerecht brechtigt nicht zum befahren mit einem
Kraftfahrzeug.
Hier sind die Grundstücke offensichtlich gemeinschaftliches
Eigentum ?? Dann müßten wohl die Eigentümer darüber abstimmen ob der Weg saniert wird, oder ob dieser Weg
überhaupt genutzt werden darf.Es kann auch darüber
abgestimmt werden, ob der Weg nicht zurück gebaut wird.

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