Wege und Durchfahrtsrecht "begrenzen"

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ijob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wege und Durchfahrtsrecht "begrenzen"

Guten Morgen. Ich bin neu hier und hoffe Ich bin im richtigen Forum gelandet.

Ich habe da ein anliegen und hoffe mir kann dabei geholfen werden.
Vorweg zur Erklärung Ich bin Besitzer des Grundstückes A inkl Stellplatz welcher an meinen Hof für den es ein Wege und Durchfahrtsrecht für die Eigentümer der Nachbargrundstücke B (ein Ehepaar) und Grundstück C (Eine ältere Dame mittlerweile Witwe und ihr Sohn) gibt.

Grundstück B hat keinen eigenen Stellplatz Ich habe ihm aber erlaubt mit seinem Auto an der Seite zu parken, Grundstück C hat angrenzend an meinen Hof einen Garage für 1 PKW.

2013 Habe Ich einen Stellplatz für das Auto meiner Frau angrenzend an den Hof in meinem Garten gebaut. in diesem Zuge habe Ich den Hof komplett erneuert (geteert) und das für viel Geld. Nachbar B mit dem es auch sonst keinerlei Probleme gibt gab sofort einen Teil dazu.
Nachbar C (zu diesem Zeitpunkt lebte der Mann der alten Dame noch) sagte sofort Nein. Was er natürlich auch so machen kann.
Darauf hin habe Ich ihn gebeten seinem Besuch (seine anderen 3 Kinder kommen gefühlt jeder 10 mal am Tag) zu sagen das Sie in Zukunft bitte auf der Straße sich einen Parkplatz suchen sollen um 1. mich auf dem neu errichteten Stellplatz nicht einzuparken und 2. den neu instand gesetzten Hof nicht wieder kaputt zu fahren.
Das hat auch ein Jahr ganz gut funktioniert. Als er 2014 verstorben ist ging es wieder los...
Der Besuch parkt ständig unseren Stellplatz zu, des Weiteren spielt mittlerweile auch mein Sohn in unserem Hof aber die Kinder der Nachbarn C kommen wieder gefühlt jedes 10 mal am Tag zu Besuch und fahren und parken zu 90% in meinem Hof oder der Garage. Des Weiteren fahren sie viel zu schnell und im Blindflug durch den Hof. Ich habe angst das Sie irgendwann mal meinen Sohn erwischen. Ich habe Sie schon mehrfach darauf angesprochen bekomme aber immer die selbe Antwort. 1. Fahren wir Schrittgeschwindigkeit 2. kommen wir garnicht so oft und 3. dürfen wir da rein fahren.
Des Weiteren versuchen immer wieder LKW in meinem Hof zu drehen was natürlich auch nicht das gesündeste für den Hof ist.
Bei den Aktuellen Temperaturen und dem ständigen rein und raus gefahre des Besuch der Nachbarn sieht man dem Hof das natürlich auch so langsam an... Risse im neuen Teer usw.

Jetzt die frage: Ich habe vor einen Pfosten am beginn des Hofes zu platzieren um 1. die durchfahrtsbreite auf PKW zu beschränken sodass keine LKW reinfahren oder drehen können. Und zweitens eine Kette mit einem schloss anzubringen wovon Nachbar B und C einen Schlüssel erhalten. (Nachbar B und der Sohn C fahren morgends arbeiten und kommen abends wieder) Um zu verhindern das der Besuch von C andauernd durch meinen Hof fährt.
Nachbar B würde dies sofort begrüßen ihn stört das auch.
Darf Ich so einen Pfosten in den Hof setzen? Darf der Besuch des Nachbarn C überhaupt in meinen Hof fahren? Auch wenn er in der Garage des Nachbarn C Parkt? Und darf Ich Nachbar C und B anweisen die Kette bei jeder seiner durchfahrt zu öffnen und zu schließen?

Vielen dank schon mal im voraus für euere Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ijob):
Jetzt die frage: Ich habe vor einen Pfosten am beginn des Hofes zu platzieren um 1. die durchfahrtsbreite auf PKW zu beschränken sodass keine LKW reinfahren oder drehen können.

Nein, es gibt Mindestdurchfahrbreiten auch in der Bauordnung im Bezug auf Brandschutz. Je nach Bundesland ist diese verschieden, in einigen Ländern ist die 3 m.
Zitat (von Ijob):
Und zweitens eine Kette mit einem schloss anzubringen wovon Nachbar B und C einen Schlüssel erhalten. (Nachbar B und der Sohn C fahren morgends arbeiten und kommen abends wieder) Um zu verhindern das der Besuch von C andauernd durch meinen Hof fährt.

Hier gilt das gleiche wie mit der Breite, man darf den Zugang nicht begrenzen.
Zitat (von Ijob):
Des Weiteren versuchen immer wieder LKW in meinem Hof zu drehen was natürlich auch nicht das gesündeste für den Hof ist.

Aus welchem Grund fahren LKWs aufs Grundstück?
Wenn es sich um Anlieferung oder eben Renovierung handel wird man da wenig Handhabe haben, oder sind es 40 Tonner ohne Grund?
Zitat (von Ijob):
1. Fahren wir Schrittgeschwindigkeit 2. kommen wir garnicht so oft und 3. dürfen wir da rein fahren.

1 und 2 sind zweifelhaft bei Punkt 3:
Fahren und Parken sind zwei verschiedene Dinge. Gegen das Parken kann man auf Unterlassung klagen, bzw eine Unterlassungserklärung einen Anwalt verfassen lassen, und diese dem Eigentümer zustellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ijob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Hey vielen dank für die schnelle und ausführliche Antwort :-)

Punkt 1. Ich dachte dabei an so einen Pfosten wie bei Fußgängerwegen die mir so einem 3 Kant-schlüssel zu entfernen sind.
Die Feuerwehr könnte also im Ernstfall in Sekundenschnelle diesen Pfosten entfernen. Die entstehenden schäden am Hof würden ja dann auf die Versicherung des Einsatzes gehen ?!?
Blöde frage am Rande was machen denn dann Leute die von Haus aus nur einen 2m breiten Hof haben? :???:

Punkt 2 wäre einfach nur um MEIN Grundstück vor dem unbefugten befahren zu schützen.

Punkt 3 Mein Hof wird zum Wenden von Fahrzeugen aller Art genutzt die sich verfahren haben oder keine Ahnung was auch immer sie vor haben... weil er der breiteste der Straße ist.
Anlieferungen MÜSSEN ja nicht in den Hof fahren. Hab den Öl- Lieferant von C vor einigen Jahren ein Schriftstück unterschreiben lassen wo Ich geschrieben habe das Er für die entstandenen Schäden aller Art durch sein befahren an meinem Hof aufkommt. Seid dem beliefert Er von der Straße aus und rollt eben einen langen Schlauch dahinter. Geht doch!
Nur was ist wenn keiner zuhause ist? Wir sind berufstätig. Ich hab einfach keine Lust abends von der Arbeit zu kommen und vor einem total kaputt gefahren Hof zu stehen... Und dann war es natürlich niemand...

Punkt 4 hier gilt das selbe wie bei 3. Alles schön und gut aber wenn keiner zuhause ist? deshalb die Kette wenn erlaubt. Zum Verständnis ein 1,50m breiter weg wäre nach wie vor frei zum begehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ijob):
Ich dachte dabei an so einen Pfosten wie bei Fußgängerwegen die mir so einem 3 Kant-schlüssel zu entfernen sind.
Die Feuerwehr könnte also im Ernstfall in Sekundenschnelle diesen Pfosten entfernen. Die entstehenden schäden am Hof würden ja dann auf die Versicherung des Einsatzes gehen ?!?

Na ein Gehweg und eine Einfahrt sind verschiedene Dinge, vor allem sollte man mit der Feuerwehr erst mal Rücksprache halten, die mögen solche Dinge meist gar nicht. Vor allem wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen.
Im weiteren hat Nachbar C ein verbrieftes Durchfahrtsrecht.

Zu den fremden LKW, welche es als Wendemöglichkeit sehen, ein Schild ran, Privatgrundstück, Einfahrt nur für Berechtigte.
Mittels den Kennzeichen dann die LKW Fahrer abmahnen, sofern die nichts mit Anlieferungen zu den Grundstücken zu tun haben.
Zitat (von Ijob):
Blöde frage am Rande was machen denn dann Leute die von Haus aus nur einen 2m breiten Hof haben?

Kommt auf die Baubehörde an.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ijob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Feuerwehr hat mit sowas keine Probleme weis ich aus erster Hand. :-)

Nachbar C und B werden keinesfalls in ihrem durchfahrtsrecht beschnitten. Sie hätten dann ja Schlüssel für die Kette.
Habe schon von vielen Rechtssprechungen gelesen wo zum Schutz des Kindes sogar Tore gebaut werden dürfen und diese geschlossen zu halten sind solange die Nachbarn die wegerecht begünstigten einen Schlüssel dafür haben.
Zum Thema Schild. Alles schön und gut aber wen interessiert es? Und Vorallem wieder wenn keiner daheim ist bekommt es auch keiner mit.

Alles kompliziert. Werde einen Termin beim Anwalt machen für Hieb und stichfeste Aussagen. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Als erstes müsste man mal schauen, was genau überhaupt bezüglich des Wegerechtes eingetragen ist. Eventuell hat sich die Sache mit der Sperre dann schon erledigt.



Zitat (von 0815Frager):
Hier gilt das gleiche wie mit der Breite, man darf den Zugang nicht begrenzen.

Selbstverständlich darf man das, das kann gerade bei Rettungswegen sogar sinnvoll sein.
Nur sollte man das dann entsprrechend mit den zuständigen Behörden und Feuerwehr abstimmen, sonst kann das böse enden.



Zitat (von Ijob):
Blöde frage am Rande was machen denn dann Leute die von Haus aus nur einen 2m breiten Hof haben?

Die haben Bestandsschutz.
Und wenn sie abreißen und neu bauen wollen haben sie ein Problem ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes müsste man mal schauen, was genau überhaupt bezüglich des Wegerechtes eingetragen ist

und zwar im Original-Wortlaut

> wurde das Durchfahrtsrecht nur über eine privatrechtliche Vereinbarung (Vertrag) erteilt oder per Grundbucheintrag?
> ist das Durchfahrtsrecht nötig um öffentlich-rechtliche Anforderung zu erfüllen? d.h. zwecks Erteilung der Baugenehmigung an B und C (dann dürfte es auch einen Baulasteintrag geben)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ijob):
Nachbar C und B werden keinesfalls in ihrem durchfahrtsrecht beschnitten. Sie hätten dann ja Schlüssel für die Kette.

Genau das dürfte ein Problem sein.
Zitat (von Lolle):
wurde das Durchfahrtsrecht nur über eine privatrechtliche Vereinbarung (Vertrag) erteilt oder per Grundbucheintrag?

Genau hier das Problem, beim Grundbucheintrag müssen beide Nachbarn zustimmen.
Zitat (von Ijob):
Feuerwehr hat mit sowas keine Probleme weis ich aus erster Hand. :-)

Falscher Gedanke, auch wenn man meint man kennt den Kommandanten es gibt Haftungsrecht und Baurecht. Die Feuerwehr untersteht dem Kreisbrandrat, bzw dem Amt für Katastrophenschutz.

Man kann echt nur den Ratschlag geben, sich mit einem RA vor Ort zu beraten, vor allem der Tipp, dem RA alle Vereinbarungen zu zeigen, meist sind es Notarverträge auf welchem Grund der Eintrag im Grundbuch wäre.

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