Wegerecht - Darf ich meinen Nachbarn bei den Instandhaltungskosten beteiligen?

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)
Wegerecht - Darf ich meinen Nachbarn bei den Instandhaltungskosten beteiligen?

Hallo!

Ich möchte das Haus meiner Eltern kaufen. Als meine Eltern Ihr Grundstück gekauft haben, war da ein Wegerecht für den Nachbarn mit drin. Der Weg wurde von meiner Vater natürlich verpflastert.

Jetzt meine Frage:
Darf ich meinen Nachbarn bei den Instandhaltungskosten beteiligen?

Da er, genauso wie wir ja, mit seinem Wagen den Weg überquert, entsteht Abnutzung. Ich schätze in 5 - 8 Jahre wird das Pflaster Eindrücke haben, die man ja korrigieren muss, damit das Wasser richtig abläuft.

Gruß
joe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nein, Ihr Nachbar muß sich nicht an den Kosten beteiligen.
Es sei denn, es liegt eine entsprechende Vereinbarung vor.
Notarieller Vertrag, oder Grundbucheintragung.
Anders bei einem "Notwegerecht"
Da würde Ihnen eine "Rente" zustehen.
Die richtet sich danach, in wie weit Sie bei der Nutzung Ihres Grundstücks eingeschränkt wären.

-- Editiert am 08.08.2011 11:40

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