Wegerecht JA aber keine Baulast

22. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)
Wegerecht JA aber keine Baulast

Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt 2 mal an euch gewendet und immer super Tipps erhalten. DANKE noch mal dafür.

Nun habe ich aber ein ganz anderes Problem, was meine Existenz unterm Strich bedroht.
Ich habe vor 4 Monaten ein Haus gekauft was nur über ein Privat Grundstück erreichbar ist. Da ein Wegerecht eingetragen war und die zu finanzierende Bank alles ausgiebig überprüfte stellte dies für mich kein Problem da.
Nun kam das Amt mit der Eintragung auf Baulast um die Ecke. Damit fingen die Probleme an. Nach etlichen Diskusionen mit der Nachbarin steht fest sie trägt es nicht ein.
Es ist ein altes Haus was ohne umbau nur sehr sehr eingeschränkt nutzbar ist. Also brauche ich zwingend diesen Bauantrag und damit eine Baulast.
Eingetragen ist Grunddienstbarkeit Geh und fahrrecht mit genauen Lageangaben.

Kommende Woche geht’s ab zum Anwalt. Aber wie sieht ihr die Sache? Wie lange werde ich da wohl kämpfen und wie schätz ihr die Chancen ein.

Gruß Rene

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, hast du ein Grundstück mit Haus gekauft. Dieses Haus willst du jetzt umbauen oder erweitern. Weil das Haus dann weniger als 3 Meter von der Grenze entfernt ist, bekommst du keine Baugenehmigung.

Möglichkeit 1: Du läßt das Haus auf der Seite zum Nachbarn so wie es ist.

Möglichkeit 2: dein Nachbar übernimmt eine Baulast auf sein Grundstück, damit du bauen kannst. Der Nachbar will aber nicht.
Frage: hast du dem Nachbarn schon eine Entschädigung für die Baulast angeboten?

Möglichkeit 3: du kaufst dem Nachbarn den benötigten Streifen Land ab.

Deine Chance sind in meinen Augen nicht sehr hoch, den Nachbarn mit einem Anwalt zu überzeugen. Versuch es lieber mit Geld, und mach ihm ein gutes Angebot für den benötigten Streifen Land!

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Sorry habe mich falsch ausgedrückt.
Das vorhanden Wegerecht soll als Baulast eingetragen werden. Es geht sich nur darum den Weg der Nachbarn zu nutzen und dies als Baulast anzuzeigen.

28x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn es bei der Baulast nicht um Abstandsflächen geht, sondern um eine Baulast, die den gleichen Zugang sichern soll, der bereits durch das Geh- und Fahrrecht gesichert ist: Welche Begründung wird denn vom Bauamt genannt?

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Gute Frage. Ich glaube es gibt nur einen privaten Vertrag der1970 beim Notar erstellt wurde. das Bauamt hat davon eventuell keine Kenntnis. Meinst du es könnte denen schon reichen, wenn die das bekommen. Das wäre doch was zu einfach.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Dann sollte mit dem Bauamt zuerst geklärt werden, ob dort das Wegerecht bekannt ist.
Gibt es denn nur den notariellen Vertrag, oder auch einen Eintrag im Grundbuch des Nachbargrundstücks?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Dann sollte mit dem Bauamt zuerst geklärt werden, ob dort das Wegerecht bekannt ist.

Das ist für die Baubehörde unerheblich.
Das Wegerecht ist Privatrecht, für eine Baugenehmigung muss die Erschließung öffentlich-rechtlich gesichert sein.
Und da ist das Mittel die Baulast.

Wenn Du in der nächsten Woche zum Anwalt gehst, dann frag ihn, ob sich mit Hilfe des Wegerechtes die Baulast einklagen lässt.

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich glaube es gibt nur diesen Notar Vertrag. Meinst du das könnte ein Problem geben.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Ich glaube es gibt nur diesen Notar Vertrag.

quote:
Eingetragen ist Grunddienstbarkeit Geh und fahrrecht mit genauen Lageangaben.

Was denn nun?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

In dem Notar Vertrag eingetragen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
In dem Notar Vertrag eingetragen.

Aber nicht im Grundbuch?

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich glaube es nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Ich glaube es nicht.

Hmm ...
Mit dem Kaufvertrag erhält man eigentlich Kopien des Grundbuchs.
Bring' alles Schriftliche, das Du hast, mit zum Anwalt, und dann frage ihn, ob sich die Baulast notfalls einklagen lässt.
Ich hoffe, der Anwalt kennt sich im Baurecht aus.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Ja ich gehe (über Beziehung)die Woche zu einem Anwalt der auf Baurecht ausgelegt ist.

Mal ne andere Frage muß der Gutachter der für meine Bank das Gutachten erstellt hat nicht soetwas abfragen? Kann ich ihm nicht auch was ???

-- Editiert AudiRene am 23.06.2013 21:46

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Mal ne andere Frage muß der Gutachter der für meine Bank das Gutachten erstellt hat nicht soetwas abfragen? Kann ich ihm nicht auch was ???

Ob Du dem Gutacher "was kannst" ist kaum zu beantworten. Der Gutachter wird vermutlich den Ist-Zustand beurteilt haben mit dem Ergebnis, dass Du das Darlehen bekommen hast.

Ob er auch zu beurteilen hatte, ob das, was Du nun vorhast, genehmigungsfähig ist? Und niemand hier weiß, was in dem Gutachten steht. Den Inhalt des Notarvertrages kennt auch niemand, und ob ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, weißt Du selbst nicht ...

Mehr wird man Dir hier kaum sagen können.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Gutachter wusste von dem Umbauvorhaben.

Aber danke euch für eure mühe.

Gruß Rene

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

quote:
muß der Gutachter der für meine Bank das Gutachten erstellt hat nicht soetwas abfragen? Kann ich ihm nicht auch was ???

Was war denn der genaue Inhalt des Gutachtens?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Wert des Hauses nach fertigstellung des Hauses.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn ein grundbuchlich gesichertes Wege- und Leitungsrecht existiert, kann die Eintragung der Baulast eingeklagt werden, wenn der Nachbar ihr nicht freiwillig zustimmt.
(Wir hatten die gleiche Konstellation und da hat der Nachbar letztendlich zugestimmt, weil ihm sein Anwalt bestätigte, dass er sich der Eintragung der Baulast nicht verweigern konnte.)

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4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

und wenn es nicht eingetragen ist? Sondern nur ein Notarvertrag besteht? Das ist die Frage..........

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AudiRene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich wollte mal berichten. Die Grunddienstbarkeit ist eingetragen. Mein Anwalt bestätigte mir auch das sie darum nicht herum kommen.
Nun wollen wir es erst noch einmal im guten versuchen. Wenn das nicht fruchtet geht es weiter und das wird deutlich teuere für die Gegner. Wir werden sehen.

LG

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Hallo Rene!

Danke für die Rückmeldung und alles Gute für Dein Projekt.
Ich hoffe, Dein nachbarschaftliches Verhältnis leidet nicht allzu sehr unter diesen Querelen, aber es ist ja nicht Deine Schuld.

Viele Grüße,
FA

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
Hannibal Smith"

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