Wir sind Eigentümer einer Privatstrasse.
Es besteht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadtgemeinde des Inhalts, dass diese das Recht hat, die dienenden Grundstücke als Zugang beuiehungsweise Übergangsweg zu dem Schulhofgrundstück zu benutzen und zwar in dem Rahmen, wie die Benutzung zum Besuche der Schule und des Schulhofes erforderlich ist.
Dies war bisher auch kein Problem. der Schulhof war von ca. 7:30 bis Schulende 16:30/17:00 geöffnet. Danach wurde das Schultor abgeschlossen. Nun hat die Stadt das Schloss im Schultor entfernt und gibt die Nutzung des Schulhofes der Öffentlichkeit frei... desweiteren haben sie ein neues Grundstück (war vorher eine ungenutzte Grünfläche) ein öffentlicher Nahversorger und Parkplatz auch an unsere Straße angeschlossen. Der Verkaufsmark liegt an anderer Seite an einer öffentlichen Straße. Müssen wir hier der Allgemeinheit durchgangsrecht über unser Grundstück gewähren?
Wegerecht Privatstrasse
14. Dezember 2017
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Frage vom 14. Dezember 2017 | 07:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht Privatstrasse
Verbaut?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 18:12
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Ohne den exakten Wortlaut der Dienstbarkeit schwierig zu beantworten.
Ich sehe 2 Möglichkeiten:
mit der Gemeinde in Verbindung setzen und dahingehend verhandeln, dass durch die geänderte, vermehrte Nutzung die Privatstraße in einen öffentlichen Weg/ Straße zu widmen ist. Dann müsste die Gemeinde den Weg von euch erwerben. Die Frage, ob euch das Recht ist und, ob eure Zuwegung dann noch gesichert ist.
oder
erkundigen, ob ihr durch die Änderung im Schulbetrieb nach Schulschluss den Weg abschließen könnt. Ich hoffe ein Schild, welches euch von der Haftung dieses Weges befreit, habt ihr aufgestellt..
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