Wegerecht - Wer ist für die Streupflicht verantwortlich?

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)
Wegerecht - Wer ist für die Streupflicht verantwortlich?

Hallo, wir möchten eine ETW kaufen. Im vorgelegten Kaufvertrag steht im Teileigentum Grundbuch ein Leitungsrecht. Mehr nicht. Nun hörte ich, für das Grundstück soll zugunsten anderer Häuser desselben Bauträgers ein Wegerecht eingetragen sein.
Meine Frage: Müßte das auch in meinem Teileigentum eingetragen sein und in welcher Abteilung kann das eingesehen werden?
Die Nachbarhäuser liegen an einer anderen Straße, es geht scheinbar nur um Fußwege im Garten. Wer ist für die Streupflicht verantwortlich? Oder kann man im Winter "auf eigene Gefahr" die Streupflicht lassen?
Freundliche Grüße
Jerome

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Indem Moment wo sie Eigentümer sind, kann das Grundbuch nur geändert werden, wenn alle Eigentümer zustimmen.
Ich vermute, es handelt sich um ein Neubaugebiet und wie sie sagen, um Zugänge zu den Gärten.
Das hätte der Bauträger aber auch anders planen könne.
Bei einem reinem Gartenweg würde ich ein Schild "Privatweg - kein Winterdienst" anbringen, dann bruacht nicht gestreut werden. Andererseits wird es ja sowieso nicht zum öffentlichen Weg mit Streupflicht.

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