Hallo, wir möchten eine ETW kaufen. Im vorgelegten Kaufvertrag steht im Teileigentum Grundbuch ein Leitungsrecht. Mehr nicht. Nun hörte ich, für das Grundstück soll zugunsten anderer Häuser desselben Bauträgers ein Wegerecht eingetragen sein.
Meine Frage: Müßte das auch in meinem Teileigentum eingetragen sein und in welcher Abteilung kann das eingesehen werden?
Die Nachbarhäuser liegen an einer anderen Straße, es geht scheinbar nur um Fußwege im Garten. Wer ist für die Streupflicht verantwortlich? Oder kann man im Winter "auf eigene Gefahr" die Streupflicht lassen?
Freundliche Grüße
Jerome
Wegerecht - Wer ist für die Streupflicht verantwortlich?
20. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. Mai 2006 | 21:57
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 91x hilfreich)
Wegerecht - Wer ist für die Streupflicht verantwortlich?
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Mai 2006 | 16:11
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2932x hilfreich)
Indem Moment wo sie Eigentümer sind, kann das Grundbuch nur geändert werden, wenn alle Eigentümer zustimmen.
Ich vermute, es handelt sich um ein Neubaugebiet und wie sie sagen, um Zugänge zu den Gärten.
Das hätte der Bauträger aber auch anders planen könne.
Bei einem reinem Gartenweg würde ich ein Schild "Privatweg - kein Winterdienst" anbringen, dann bruacht nicht gestreut werden. Andererseits wird es ja sowieso nicht zum öffentlichen Weg mit Streupflicht.
Und jetzt?
Schon
277.626
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten