Wegerecht - Zustimmung vom Nachbarn?

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wendys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Wegerecht - Zustimmung vom Nachbarn?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Habe ein Problem bezüglich des Wegerechts und hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir besitzen ein Grundstück, wollen es teilen lassen und eines verkaufen.
Zu dem Grundstück führt eine Privatstrasse die zur Hälfte meinem Vater gehört.
Der andere Besitzer weigert sich, jemanden ( der eines unserer Grundstücke kauft) das Wegerecht zu geben.
Er meint nur die Besitzer und deren Familien dürfen hochfahren aber niemand anderes !
Das Grundstück gehört mir.
Kann mein Vater einem zukünftigen Käufer alleine das Wegerecht eintragen lassen oder braucht er die Zustimmung vom Nachbarn?
Oder kann er mir das Wegerecht eintragen lassen und bei Verkauf geht es automatisch an den neuen Besitzer über ?

Vielen lieben Dank



-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1987 Beiträge, 1542x hilfreich)

Wie genau ist das Wegerecht denn zur Zeit eingetragen, oder sind für diesen Weg im Grundbuch 2 Eigentümer eingetragen?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wendys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo ,

Für die Privatstrasse gibt es zwei Eigentümer. Einmal meinen Vater und unseren Nachbarn.
Oberhalb unseres Nachbarn liegt unser Grundstück das ich jetzt teilen und eines verkaufen möchte.
Die Privatstrasse verläuft zwischen dem Grundstück meines Vaters und das des Nachbarn.
Er will aber niemanden für dieses Grundstück oberhalb das Wegerecht geben außer mir weil ja schließlich mein Vater die Strasse zur Hälfte mitbezahlt hat und mir das Grundstück gehört!

Mich würde jetzt interessieren ob für das Wegerecht eintragen im Grundbuch beide Eigentümer einverstanden sein müssen oder ob mein Vater dem Käufer unseres Grundstückes das Wegerecht eintragen lassen kann ohne Einverständnis des Nachbarn.

Ich hoffe ich hab's halbwegs verständlich erklären können :-)

.


-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Wäre das zu verkaufende Grundstück noch anders erreichbar als auf diesem Wege?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wendys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen !

Nein, das Grundstück ist nur auf dieser Privatstrasse zu erreichen.
Das ist ja das große Problem....

Lg

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Dann hat man zusätzlich die Möglichkeit auch ein Notwegerecht zu beanspruchen.

Desweiteren kann der Vater da er ja 50% Eigentümer des Weges ist, die Benutzung erlauben.


Die Genehmigung des anderen benötigt man dann nicht, man kann die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Ich denke, dass das Wegerecht in den jeweiligen Grundbüchern vermerkt ist.
Besorgen Sie sich einen Grundbuchauszug des Nachbarn.
Wenn in etwa darin steht " Wegerecht für die jeweiligen Eigentümer der Flurstücke XY und YZ," und Ihr Grundstück
besteht bereits aus 2 Teilen von dem Sie einen Teil
verkaufen, ist die Sache bereits geregelt.
Wegerechte beziehen sich immer auf die Grundstücke, nicht
auf Personen.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wendys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten !!!

Ein Wegerecht für die Grundstücke steht nicht im Grundbuch ! Wurde damals irgendwie verpasst.
Aber wenn mein Vater mir das Wegerecht ins Grundbuch schreiben lässt und er braucht die Zustimmung des Nachbarn nicht da ihm ja 50% der Strasse gehören dann hätte ich ja eigentlich kein Problem mehr, oder ?
Hab ich das so jetzt richtig verstanden ?

Liebe Grüsse

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1987 Beiträge, 1542x hilfreich)

Offenbar hat der Nachbar ein Problem damit, das er und dein Vater den Weg gemeinsam ausgebaut und bezahlt haben, und das jetzt fremde Personen (nämlich die zukünftigen Käufer deines Grundstücks) sich ins gemachte Nest setzen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es zukünftig 4 Anlieger, die über diesen Weg erschlossen werden:
- der Nachbar (aktueller Eigentümer von 50%)
- dein Vater (aktueller Eigentümer von 50%)
- du (aktueller Eigentümer von 0%)
- dein Käufer (aktueller Eigentümer von 0%)

Du könntest ja den Nachbarn und deinen Vater fragen, ob sie dir jeweils Hälfte ihres Anteils an dem Weg verkaufen, dann kannst du von deinen 2 Anteilen einen Anteil dem Käufer mitverkaufen. Der Kaufpreis kann sich an den tatsächlich gezahlten Kosten für den Ausbau orientieren.

Dann besitzt jeder Anlieger 25% des Weges und ist damit auch automatisch mit 25% an allen anfallenden Kosten beteiligt.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wendys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, da hab ich auch schon dran gedacht !

Bin jetzt auf jeden Fall etwas schlauer und danke Euch sehr für die Antworten !! :-)

Viele Grüsse und ein schönes Wochenende !!!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.623 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.206 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen