Hallo
Villeicht wurde die Frage ja schon mal gestellt aber ich habe nichts passendes gefungen.
Ich frage einfach mal...
Ich habe ein Haus vor 4 Jahren gekauft un im Noteriellen Kaufvertrag wurde ein Wegerecht vereinbart.
Wie ich jetzt feststellen musste ,steht in meinem Grundbuch nichts darueber und der eigentliche Weg ist zugewuchert .
Welche rechte habe ich jetzt ,bekomme ich mein Wegerecht
und wer muss fuer Gruenschnitt sorgen?
Danke
Wegerecht nicht im Grundbuch eingetragen
Verbaut?
Verbaut?
Das Wegerecht wird grundsätzlich im Grundbuch des belasteten Grundstücks (d.h. des Grundstücks, über das das Wegerecht verläuft) eingetragen. Ob Regelungen bezüglich der Instandhaltung des Weges getroffen wurden, müsste in dem Vertrag stehen, in dem das Wegerecht vereinbart wurde. Wenn nur der Wegerechtsberechtigte das Wegerecht nutzt, muss er normalerweise auch für die Instandhaltung des Weges aufkommen. Nutzt der Eigentümer des belasteten Grundstücks den Weg ebenfalls, beteiligen sich beide. Aber das ist letzten Endes alles Vereinbarungssache zwischen den Vertragspartnern und sollte am besten vor Bestellung des Wegerechts geregelt werden.
ok danke .Also werde ich wohl zu Heckenschere greifen müssen.
Kann ich mich denn darauf verlassen das es auch eingetragen wird oder reicht mein Kaufvertrag um jederzeit Notfalls mein recht einklagen zu können.?
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Mal langsam...
Kein Eintrag keiner Rechte. Nur wenn der Verkäufer auch der jetzige Nachbar ist, kann man noch was nachtragen. Hat der mittlerweile gewechselt wars das mit dem Wegerecht.
Dann bleiben nur noch Schadenersatzforderungen
K
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Verkaeufer ist noch der selbe,dann sollte ich mal in seinem Grundbuch schauen ob es eingetragen wurde.
Mal sehen...
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