Wegerecht - wie ist das denn im Winter, wenn Schnee liegt?

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)
Wegerecht - wie ist das denn im Winter, wenn Schnee liegt?

bin ich hier richtig? bin mir nicht sicher...

geht um folgendes:

ich wohne an einem privatweg. der gehört meinen nachbarn und ich habe für den teil vor meinem haus ein wegerecht. das wurde auch notariell festgehalten. soweit alles ok.

wie ist das denn rein rechtlich gesehen im winter, wenn schnee liegt. soweit ich informiert bin, ist der besitzer des weges dazu verpflichtet, alles dafür zu tun (wußte jetzt nicht wie ich es anders ausdrücken soll...), damit ich mein wegerecht wahrnehmen kann. muss jetzt er den schnee weg machen und streuen oder ich als hausbesitzer wie bei einer öffentlichen straße?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Soweit ich weiß, besteht für einen Privatweg keine Räumpflicht. Jetzt kann es natürlich passieren, dass du, weil nicht geräumt/gestreut, ausrutscht und dich verletzt, dann ist der Eigentümer der Privatstraße "dran", es sei denn, er weißt daraufhin, dass nicht gestreut ist.
Wurde denn bezüglich einer Räumpflicht nichts vereinbart? Dann solltest du versuchen, dass gutnachbarlich im Einvernehmen zu klären (wer nutzt denn den Weg noch?).

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#2
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

es steht ein schild am anfanf des weges, dass es ein privat weg ist und das der besitzer keine haftung übernimmt oder so in der art.

den weg nutzen wir, der besitzer und noch eine menge anderer nachbarn. insgesamt 6 häuser mit jeweils ner menge bewohnern :o)

soweit ist mir das bzgl. privatwegen klar. ich weiß halt nicht, wie es mit dem zusammenspiel des wegerechts aussieht. ich hab wie gesagt nur mal gesagt bekommen, dass der besitzer dafür sorge zu tragen hat, dass ich mein wegrecht ausführen kann. oder so ähnlich halt.

gut nachbarschaftlich ist da nichts mehr zu regeln.... wenn du lust hast, kannste dir mal meine anderen beiträge hier durchlesen... da ist hopfen und malz verloren :o) in der vergangenheit wurde auch nie was geregelt.

allerdings war es da auch so, dass der weg noch aus schotter bestand. d. h. es musste jetzt nicht gestreut werden. jetzt wurde der weg geteert und kann durchaus glatt werden. in der vergangenheit hat mein opa das immer gemacht. der hat auch schnee geräumt. da war er auch noch eigentümer des hauses und gesundheitlich besser dran als jetzt... jetzt bin ich eigentümerin und ich geh morgens vor 6h aus dem haus und hab ehrlich gesagt keinen bock für alle nachbarn den schnee wegzumachen.... alle die den weg nutzen, kommen an meinem haus vorbei.... opa kann gesundheitlich nicht mehr und ich komm auch ohne schneeschieben aus meiner garage :o)

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

In eigenem Interesse würde ich nach meinem
Bedarf den Weg selbst streuen und Schnee räumen .
Was bringt die Haftung wenn Deine Knochen gebrochen sind ? Womöglich bist Du mitschuldig
da Du die Gefahr trotzen !

Du soll verstehen, dass der Eigentümer auch nicht bereit sein kann, auf eigene Kosten und Mühe für so viele Nachbar zu arbeiten.

Dein Opa ist nicht nur vernünftiger, sondern ein weise Man.

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Auch wenn es ein Privatweg ist, würde ich mich meinen Vorrdnern anschließen und sagen, dass du ggfs. selber räumst. Im Mietrecht ist zwar so, dass der Vermieter die Räum- und Streupflicht mittels Mietvertrag auf die Mieter übertragen kann, trotzalledem ist er dann nach wie vor verpflichtet zu überprüfen, ob dieser Pflicht nachgekommen wird. Wird dieser Pflicht seitens der Mieter nicht nachgekommen, so ist der Vermieter nach wie vor in der Pflicht zu räumen und zu streuen.

Dies würde ich ggfs. auch so auf euren Weg anwenden. Wenn aber der Eigentümer nichts macht, auch wenn die Pflicht zur Räumung nicht auf dich übertragen wurde, kannst du ggfs. wenn es zum Unfall kommt, auch mit haftbar gemacht werden.

An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine sog. Grundbesitzerhaftpflicht abschließen und im Falle des Schneefalls zumindest einen Weg entlang deiner Grundstücksgrenze für Fußgänger freischaufeln.

Bei uns sind wir sogar verpflichtet (durch Satzung der Gemeinde), einen Fußweg (welcher an unserer einen Grundstücksgrenze entlangführt) und der nur dazu dient, dass die Kinder zum Spielplatz kommen, vollständig vom Schnee zu befreien. Wenn da ein Kind stürzt, könnten mich dann theoretisch die Eltern haftbar machen.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#5
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

die haftpflicht habe ich. kein thema.

direkt neben dem weg geht an unserem haus eine treppe entlang. die gehört mir und die wird auch geräumt, gestreut und und und. aber warum soll ich, nur weil wir das erste haus an diesem weg sind, für alle anderen schnee beiseite machen. opa hat das gemacht, weil er zuhause war und nichts besseres zu tun hatte.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wieso für alle Nachbarn? Es würde ausreichen, wenn du den von dir genutzen Teil (Wegerecht) freihältst.

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#7
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

das ist ja das problem! über meinen teil müssen alle anderen nachbarn auch. wir sind das erste haus am weg. jeder fährt/läuft bei mir vorbei.

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Kehre und streue nur wenn Du dadurch willst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

@icecycle: Verstehe ich nicht ganz ;-)

@baghira: Der Weg geht doch sicher noch ein Stück weiter zum Nachbarn oder nicht? Das letzte Teilstück müsste er dann räumen.

Ich bin nicht sicher, aber der Meinung, dass der Wegbesitzer räumen muss, nicht du.

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