Wegerecht/Pflege des Weges

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jacks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht/Pflege des Weges

Hallo Allerseits,

aus gegebenen Anlass melde ich mich mir um eventuell ein Stück klüger aus der Sache zu kommen. Im Forum gibt es tatsächlich viele Themen und Anfragen bezüglich Wegerecht. Zu meinem Fall: Ich habe ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus, mein Nachbar der ebenfalls ein Mehrfamilienhaus besitzt wohnt unmittelbar neben mir. Um zu seinem Haus zu gelangen muss er unseren Weg bis zu seiner Wohneinrichtung nutzen. Stehen mir bezüglich der Pflege/Reinigung Forderungen zu, also müsste der Nachbar den Weg den er nutzt auch mit pflegen, heißt Winterdienst und Fegen? Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Jacks):
Stehen mir bezüglich der Pflege/Reinigung Forderungen zu

Kommt auf den Wortlaut des Wegrechts an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jacks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also damit ist gemeint welche Bedingungen und Vereinbarung eingetragen worden ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Bedingungen ergeben sich aus der "Bewilligung" auf deren Grundlage das Wegerecht im Grundbuch eingetragen worden ist. Falls diese nicht mehr vorhanden sein sollte, kann man sich beim Grundbuchamt eine Kopie beschaffen.

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