Hallo Allerseits,
aus gegebenen Anlass melde ich mich mir um eventuell ein Stück klüger aus der Sache zu kommen. Im Forum gibt es tatsächlich viele Themen und Anfragen bezüglich Wegerecht. Zu meinem Fall: Ich habe ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus, mein Nachbar der ebenfalls ein Mehrfamilienhaus besitzt wohnt unmittelbar neben mir. Um zu seinem Haus zu gelangen muss er unseren Weg bis zu seiner Wohneinrichtung nutzen. Stehen mir bezüglich der Pflege/Reinigung Forderungen zu, also müsste der Nachbar den Weg den er nutzt auch mit pflegen, heißt Winterdienst und Fegen? Vielen Dank im Voraus.
Wegerecht/Pflege des Weges
6. Juni 2020
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Frage vom 6. Juni 2020 | 15:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht/Pflege des Weges
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#1
Antwort vom 6. Juni 2020 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (124208 Beiträge, 40338x hilfreich)
ZitatStehen mir bezüglich der Pflege/Reinigung Forderungen zu :
Kommt auf den Wortlaut des Wegrechts an ...
#2
Antwort vom 6. Juni 2020 | 21:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also damit ist gemeint welche Bedingungen und Vereinbarung eingetragen worden ist ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Juni 2020 | 14:12
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
Die Bedingungen ergeben sich aus der "Bewilligung" auf deren Grundlage das Wegerecht im Grundbuch eingetragen worden ist. Falls diese nicht mehr vorhanden sein sollte, kann man sich beim Grundbuchamt eine Kopie beschaffen.
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