Hallo,
ein Erbbaunehmer möchte seine Immobilie zusammen mit dem noch 30 Jahre laufenden Erbbaurecht für das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, verkaufen.
Mehrmals habe ich schon folgendes gelesen:
Zitat:Zudem ist es üblich, in einen Erbbauvertrag hineinzuschreiben, dass bei einem Hausverkauf die schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbauvertrag an den Erwerber übergehen. Fehlt dieser Passus, kann der Grundstückseigentümer die Zustimmung zum Weiterverkauf ebenfalls verweigern.
http://www.ingenieur.de/Branchen/Bauwirtschaft/Grundstueck-Zeit
In dem betreffenden Erbbauvertrag fehlt dieser Passus. Kann aus diesem Grund wirklich der Weiterverkauf des Erbbaurechtes verweigert werden? Gibt es hierfür irgendwelche offiziellen Quellen (Gesetze, Urteile)?
Was könnte passieren, wenn das Erbbaurecht weiterverkauft wird, obwohl dieser Passus fehlt? Müsste sich der neue Käufer dann nicht an den Vertrag halten?
Danke schon einmal für alle Antworten.